Nach 6 Jahren geteiltes Sorgerecht beantragen und Umzug verhindern

22. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz504108-39
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach 6 Jahren geteiltes Sorgerecht beantragen und Umzug verhindern

Hallo,
Vor drei Jahren habe ich mich vom Kindsvater getrennt.Die Gründe sind zahlreich. Zum einen war er mir gegenüber seit der Schwangerschaft gewalttätig, hat jahrelang auf meine Kosten gelebt und sich nicht wirklich um sein Kind gekümmert. Sobald meine Mutter in Rente gegangen ist konnte ich wieder arbeiten und habe alles selbst finanziert. Er lebte bei mir, hat weder Miete oder Nebenkosten bezahlt und das Kind war im Kindergarten bzw bei meiner Mutter wenn ich arbeiten war. Das erste halbe Jahr nach der Trennung hat er den kleinen nicht mal zu sich genommen(jedes zweite Wochenende).Unterhalt zahlt er erst seit diesem Monat. Jetzt will er geteiltes Sorgerecht beantragen und dann auch das geteilte Aufenthaltsbestimmungsrecht. Seit zwei Jahren habe ich einen neuen Partner, im Sommer wollen wir zusammen ziehen und haben eine Eigentumswohnung. Im September kommt mein Sohn in die Schule. Wir würden 18km weiter weg ziehen. Die Empfehlung vom Kindergarten wäre Ergotherapie und walddorfschule, das will er verhindern. Er sagt, das Kind wäre unglücklich an unserem neuen Wohnort. Jedes Wochenende und Feiertag, also wenn mein Kind bei mir ist sind wir dort. Und auch der kleine freut sich schon auf die Wohnung. Im Moment leben wir bei meiner Schwester auf 50qm, ich schlafe im Wohnzimmer. Die neue Wohnung hat 130qm. Wegen schlechter Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel bin ich auf die Hilfe in der Kinderbetreuung auf meine Familie angewiesen(ich gehe 6:30uhr aus dem Haus und komme um 17:30uhr wieder, Arbeitszeit 8-16uhr bei 20km Entfernung). Dort kann ich alles selbst regeln. Nun will er das durch eon Gericht verhindern. Darf er das?jahrelang war ich allein gestellt und jetzt will er mir alles nehmen...

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)

Zitat:
Nun will er das durch eon Gericht verhindern. Darf er das?j


Ja, er darf es zumindest versuchen, ob er Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt.
Der Kleine ist jetzt 6 Jahre alt, seit wann und wie gestaltet sich denn der Umgang?

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#2
 Von 
amz504108-39
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Seit zwei Jahren hat er ihn jedes zweite Wochenende im Normalfall. Es kommt aber auch vot, dass er wegen Partys das Wochenende verschiebt

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#3
 Von 
amz504108-39
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigt meine Rechtschreibung, ich kann mich seither nicht mehr richtig konzentrieren weil ich mich so sehr ärger...

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5537 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von amz504108-39):
Wir würden 18km weiter weg ziehen.


Wenn das kein Tippfehler ist, wird er den Umzug in keinster Weise verhindern können.

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#5
 Von 
amz504108-39
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von amz504108-39):
Wir würden 18km weiter weg ziehen.


Wenn das kein Tippfehler ist, wird er den Umzug in keinster Weise verhindern können.

Ist es nicht

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Der Umzug ist einzig und allein Deine Angelegenheit. Aber, Du wirst nicht verhindern können, dass ein Gericht gemeinsames Sorgerecht beschließt. Er ist der Vater, es steht dem Kind zu, aber auch ihm. Letztlich sind es doch nur ein paar Unterschriften bis zur Volljährigkeit. Allerdings verstehe ich den Vater durchaus, wenn Du ernsthaft eine Waldorfschule erwägst.

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Allerdings verstehe ich den Vater durchaus, wenn Du ernsthaft eine Waldorfschule erwägst.


Ich jetzt nicht, meine Schwiegertochter hat eine besucht und ist voll lebensfähig ;)

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

DAs sind die absoluten Ausnahmen. Befass Dich mal mit der Geschichte der Schulen, und allem weiteren, etwa auch der Ausbildung der Lehrer dort, dem Rassismus, und vielem anderen mehr. Ich schick Dir ne PN.

wirdwerden

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von amz504108-39):
Jetzt will er geteiltes Sorgerecht beantragen und dann auch das geteilte Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das Beantragen kannst du ihm nicht verwehren.
Zitat (von amz504108-39):
Die Empfehlung vom Kindergarten wäre Ergotherapie und walddorfschule,
Auch das kann er gern versuchen. Dass man sich allerdings selber unbedingt an die Empfehlungen eines Kindergartens halten muss, ist nicht so. Dazu sollten evtl. auch Kinderärzte und andere Spezis noch was *empfehlen*. Was spricht denn gegen Ergotherapie? Warum will man die verhindern? Entscheiden wirst du und dein Partner über den Umzug, über die Einschulung und auch über Ergotherapien.
Zitat (von amz504108-39):
Er sagt, das Kind wäre unglücklich an unserem neuen Wohnort.
Na und? Lass ihn doch sagen...hat doch keine Relevanz.
Zitat (von amz504108-39):
und jetzt will er mir alles nehmen...
Das kann ich hier nicht lesen.

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Das gemeinsame (nicht geteilte) Sorgerecht ist heute der Standart. Dagegen wirst Du dich vermutlich nicht wehren können. Dann entscheidet er aber auch über die Schulwahl mit. Sprich ihr Eltern müsst euch einigen, und zwar genau so wie es auch bei intakten Beziehungen der Fall wäre.

Von wegnehmen kann doch gar keine Rede sein. Sehe das Kind nicht als Dein Eigentum an, über das Du bestimmen kannst. Auch das andere Elternteil hat Rechte. Und das Kind natürlich auch.

Zum Umzug wurde alles gesagt. 18 KM Distanz sind keiner Diskussion wert.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)

Sieh es mal so: Umgangsrecht ist vorrangig das Recht eures Sohnes auf Umgang mit beiden Elternteilen!

Das sollte man immer fördern - auch wenns schwer fällt. Die Kinder stellen schon selbst fest, was von welchem Elternteil zu halten ist.

Der ExMann wird deinen "Unmut" spüren, wenn du veständlicherweise nicht begeistert bist und haut hier Vorstellungen raus, für die es keine Grundlage gibt. Vllt. ist er eifersüchtig auf deinen neuen Lebensabschnitt o. ä. was auch immer.

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