Hallo, ich brauche mal eine Antwort für folgende Frage:
Meine Tochter,18, lebt bei der Mutter, hat Realschule und dann Fachoberschule (2Jahre) begonnen , nach einem Jahr ein Praktikum als Vers.Kauffrau begonnen , zum 01.02.08 eine Lehre dort angefangen . Jetzt selber angeblich wegen Mobbing gekündigt und will Ihre Schule weitermachen . Muß der Unterhalt wieder aufleben ? (wegen Abbruch der Ausbildung), oder muß Sie eine andere Lehrstelle suchen .
Nach Abbruch Ausbildung wieder Unterhalt ?
22. Juli 2008
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Frage vom 22. Juli 2008 | 12:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Abbruch Ausbildung wieder Unterhalt ?
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#1
Antwort vom 22. Juli 2008 | 13:42
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 235x hilfreich)
Hallo,
da das Kind bisher noch keinen Abschluss mit Berufsqualifikation erlangt hat, würde ich mal davon ausgehen, dass der Unterhaltsanspruch wieder auflebt, zumal die Tochter gerade mal 18 Jahre alt ist. Eine Verwirkung des Unterhaltsanpruchs dürfte m.E. kaum geltend gemacht werden können.
Allerdings ist bei der Berechnung des Unterhalts nun zu berücksichtigen, dass auch die Kindesmutter unterhaltspflichtig geworden ist. Der Unterhalt ist nun quotiert nach dem jeweiligen Einkommen von BEIDEN Elternteilen zu leisten.
Grüße
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-- Editiert von Groellheimer am 22.07.2008 13:44:31
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