Nach Scheidung, automatisch Unterhaltsanspruch?

19. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Igor_2019
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Scheidung, automatisch Unterhaltsanspruch?

Guten Morgen,

wenn zwei Erwachsene, die verheiratet waren und sich scheiden lassen, geschieden sind, hat dann z.B. der Ex - Ehepartner, welcher arbeitslos ist, automatisch einen Anspruch auf Unterstützung durch den Anderen, wenn dieser wirtschaftlich besser aufgestellt ist?

Wenn die Fragen mit ja beantwortet werden kann, gibt es die Möglichkeit, durch einen Ehevertrag, jede Form der finanziellen Unterstützung nach einer Scheidung auszuschließen oder ist so eine Abmachung zwecklos, weil der Gesetzgeber in jedem Fall darauf besteht, dass auch nach einer Scheidung, wenn möglich, der eine , den anderen unterstützt?

Hintergrund ist der: mein Freund und ich wollen heiraten. Ich war noch nie verheiratet. Wenn wir uns wieder trennen sollten, will ich nicht für ihn finanziell aufkommen, für den Fall, dass er in der Zeit grade erwerbslos sein sollte. Ich weiß nicht, ob ein Amt ( Jobcenter, Sozialamt) meinem Ex - Partner Leistungen verweigert, weil mein Einkommen ausreicht und ich ihn unterstützen soll. Obwohl wir nicht mehr verheiratet sind. Wir sind beide Männer und haben keine Kinder.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Einen automatischen Anspruch auf Unterstützung gibt es weder während der Ehe noch danach. Auch kann man Ansprüche durch Ehevertrag nicht grundsätzlich ausschliessen. Diese ganzen Vereinbarungen greifen nämlich dann nicht, wenn der sozial Schwächere Unterstützung durch das Job-Center/das Sozialamt benötigt.

wirdwerden

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#2
 Von 
Igor_2019
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ wirdwerden

,, Diese ganzen Vereinbarungen greifen nämlich dann nicht, wenn der sozial Schwächere Unterstützung durch das Job-Center/das Sozialamt benötigt."

Das ist sehr wichtig! Also noch mal nachgefragt: Auch wenn die beiden Männer nicht mehr zusammen leben und nicht mehr verheiratet sind, kann das Jobcenter Leistungen mit dem Hinweis verweigern, der Bedürftige soll sich Unterstützung von seinem Ex - Freund holen, weil dieser, aus Sicht des Jobcenters, dazu in der Lage ist?

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#3
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Richtig, wenn eine Unterhaltspflicht besteht gegenüber dem EX MANN.

-- Editiert von essey am 19.09.2019 13:10

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#4
 Von 
Igor_2019
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ essey @ wirdwerden

Bin überrascht, weil ich nicht erwartet habe, dass es auch nach der Scheidung noch heißt ,, für einander einstehen". Gut, meine Fragen sind beantwortet und ich bedanke mich.

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

In der heutigen Zeit sind die nacheheliche Unterhaltsansprüche in den aller, aller meisten Fällen zeitlich begrenzt. Man könnte fast sagen, je jünger die geschiedenen Ehepartner sind, umso kürzer besteht der Anspruch. Denn grundsätzlich gilt eben doch die Regel, dass nach der Ehe jeder ehemaliger Ehepartner selbst für sein Leben verantwortlich ist. Da beispielsweise mit 30 oder 35 leichter ein Job zu finden ist als meinetwegen mit 60, ist der nacheheliche Unterhaltsanspruch mit 30 weitaus kürzer als mit 60.

Dennoch gilt das oben Gesagte, man kann natürlich nicht alle Unterhaltsansprüche kategorisch ausschließen und den nun ungeliebten Expartner der Allgemeinheit aufbürden. Sofern man selbst unterhaltsfähig ist, muss zumindest im Falle der Arbeitslosigkeit oder ggf eines besonders niedrigen Einkommens, zumindest für eine Zeit lang, nachehelicher Unterhalt bezahlt werden. Eine ganz andere Geschichte wäre, wenn der Partner während der Ehe schwer erkrankt und auf Dauer arbeitsunfähig bliebe, also erwerbsunfähig... In diesem Fall kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt sehr lange bestehen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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