Hallo,
mal angenommen, ein Ehepaar trennt sich. Das knapp 3jährige Kind (gemeinsames Sorgerecht) lebt bei der Mutter. Jedes 2. Wochenende und jeden Mittwoch Nachmittag ist das Kind beim voll berufstätigen Vater.
Die Mutter arbeitet in der Gastronomie und hat i.d.R. zwei bis drei Abend-/Nachtschichten pro Woche, während derer das Kind immer bei ihrer Mutter übernacht bleibt.
Zudem wird das Kind an den "Mutter-Wochenenden" regelmäßig zur Oma abgegeben, damit die Mutter ihren Hobbies nachkommen kann.
Der Vater
möchte nicht, dass das Kind so oft abgegeben wird. Das Kind hat dem Vater gegenüber auch schon geäußert, dass es Mama "eh nicht oft sieht".
Der Vater würde gerne versuchen das Kind öfter zu sich zu nehmen, v.a. wenn die Mutter arbeitet.
Ist die Mutter dem Vater gegenüber auskunftspflichtig, wann sie das Kind zur Betreuung abgibt?
-- Editiert von cybergnom am 07.10.2019 10:36
Nach Trennung Auskunft über Betreuungszeiten
7. Oktober 2019
Thema abonnieren
Frage vom 7. Oktober 2019 | 10:23
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 9x hilfreich)
Nach Trennung Auskunft über Betreuungszeiten
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#1
Antwort vom 7. Oktober 2019 | 11:36
Von
Status: Richter (8412 Beiträge, 3774x hilfreich)
Zitat:Ist die Mutter dem Vater gegenüber auskunftspflichtig, wann sie das Kind zur Betreuung abgibt?
Nein! Das betreuende Elternteil kann selbst entscheiden, ob und wie häufig das Kind - wie hier - z. B. bei den Großeltern übernachtet.
Nichts desto trotz kannst du der Mutter anbieten, das Kind an diesen oder manchen dieser Tage zusätzlich zu nehmen.
-- Editiert von HeHe am 07.10.2019 11:37
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