Nach Trennung fordern Eltern der Exfrau Geld zurück...

14. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
ebhawk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Trennung fordern Eltern der Exfrau Geld zurück...

Hallo,
ich stehe vor folgendem Problem

während meiner Ehe habe ich zusammen mit meiner Frau ein Haus gekauft. Meine Frau hatte kein Einkommen. Ich war Alleinverdiener.
für einen Zeitraum von knapp 2 Jahren haben die Eltern meiner Frau etwas Unterstützung an uns gezahlt. Dieses Geld ist zum Teil in die Raten für den Hauskredit geflossen.

Jetzt nach der Trennung fordern die Eltern meiner Frau diesen Betrag zurück. Die Begründung finde ich etwas dreist.

Es hätte sich um ein Darlehen gehandelt, welches wir nach Tilgung des Bankkredits an die Eltern meiner Frau hätten zurückzahlen sollen. Allerdings wurde dieser Fakt nie besprochen. Weder dass es ein Darlehen war, noch dass es zurückzuzahlen ist.

Im Rahmen der Trennung habe ich das Haus übernommen incl. dem laufenden Kreditvertrag und habe meine Frau Schuldenfrei gestellt. Dies ist notariell auch beurkundet und mittlerweile im Grundbuch und bei den Banken vermerkt.

Meine Frage nun.

können die Eltern meiner Frau von mir allein das Geld zurückfordern? Ich denke nein. Wenn überhaupt, dann nur zur Hälfte.

Da es keinerlei Vertrag zu diesem "Geschäft" gibt, dürfte es auch keine Grundlage für eine Rückforderung geben.

Sehe ich das falsch? Es geht zwar nur um "Peanuts" aber mir eigentlich ums Prinzip.

Wir hatten eine saubere und einvernehmliche Trennung mit vollem finanziellen Ausgleich beiderseitig.

Besten Dank.

ebHawk

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16526 Beiträge, 9304x hilfreich)

Zitat:
Da es keinerlei Vertrag zu diesem "Geschäft" gibt, dürfte es auch keine Grundlage für eine Rückforderung geben.
Sehe ich das falsch? Es geht zwar nur um "Peanuts" aber mir eigentlich ums Prinzip.


Ja. Das sehen Sie falsch.
Zur ersten Orientierung:
http://www.scheidungsanwalt-rostock.de/koennen-eltern-die-dem-schwiegerkind-schenkungen-im-vertrauen-auf-den-fortbestad-der-ehe-gemacht-haben-diese-bei-scheidung-zurueckverlangen-a-78/
Für Details (sehr schwere Kost):
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/amtsgerichte/muenchen/familienverfahren/bayerischefamilienrechtstag/r_ckgew_hr_von_zuwendungen.pdf

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ebhawk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok
Erst mal danke für diese Info.

Die Konstellation bei uns war so, dass meine exfrau Zuwendungen Detekteien erhielt, da sie kein Einkommen hatte und ich allein zwar für den Unterhalt gesorgt habe, meine Frau dann die Zuwendungen der Eltern quasi als ihren Anteil in die laufenden Kosten und Lebenshaltung mit eingebracht hat.

Außerdem glaube ich, dass das Geld von beiden zurückgezahlt werden müsste da es an beide getätigt wurde. Ich müsste dann im inbenverhältnus von meiner exfrau die Hälfte fordern

Ich hab das ganze heute an einen Anwalt zur Prüfung gegeben,

Mal sehen was rauskommt

Hm und soweit ich das überblicke ist der Anspruch sofern er bestand schon verjährt

Die Trennung war im April 2012
Die Forderung erfolgte jetzt


-- Editiert von ebhawk am 15.09.2016 11:48

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