Nach Trennung pflichten gemeinsame Wohnung

18. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
go373031-68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Nach Trennung pflichten gemeinsame Wohnung

Hallo:

Der Vater meiner Kinder und ich haben uns vor drei Jahren auf freundschaftlicher Basis getrennt, danach hat er noch ein Jahr in der gemeinsamen Wohnung gewohnt (gezahlt hab ich)und danach sich ein WG Zimmer genommen. Ein Teil seiner perönlichen Habe(nichts von Wert) verblieb in der gemeinsamen Wohnung (gemeinsamer Mietvertrag).
Im April dieses Jahres habe ich geplant umzuziehen, er versprach mehrfach mir beim Umzug zu helfen und die Wohnung mit herzurichten, vorallem die Dinge die er einst zerstört hat wieder herzustellen. Seine Sachen zu holen etc.Mitte Mai hatte ich dann tatsächlich den Wohnungsschlüssel der neuen Wohnung in der Hand. Und ein Kampf begann, ich habe Ihn quasi um Termine gebettelt...nichts! In zwei Wochen muß nun die Wohnung abgegeben werden. Von seinen Versprechungen hat er nichts erfüllt.
Ich fühle mich Ihm gegenüber völlig hilflos, denn eigentlich wollte ich den gang zum Anwalt vermneiden.

Die Fakten, der Mietvetrag der alten Wohnung läuft auf uns beide. Für mich heißt das das damit Rechte( er hat seine Sachen da, einen Wohnungsschlüssel etc) und Pflichten (Renovierung bei Ausszug) verbunden sind. Bisher habe ich mich trotz Kinder und Vollzeitstelle allein um die alte Wohnung gekümmert - das ärgerliche ist das mir der Vermieter angeboten hatte einen Monat eher aus der Wohnung auszuziehen - doch ohne seine (EX) Mithilfe war das nicht möglich. Ich mußte also in den sauren Apfel beißen und nocheinmal doppelt Miete zahlen.
Ich habe mit dem vater meiner Kinder schon tausendmal das Gespräch gesucht...nichts. Beim letzten mal drohte ich Ihm nit dem Anwalt da hat er mich nur ausgelacht.

Wie ist die Rechtslage in so einem Fall?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo go373031-68,

Hat der Vater der Kinder festest Einkommen?

zahlt er Kindesunterhalt?

lg
edy

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sich auch in Foren immer mehr
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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go373031-68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Edy,
Der Vater der Kinder hat ein festes Einkommen bezahlt aber keinen Unterhalt. Wir teilen uns zu 50% in die Betreuung.
Danke!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38329 Beiträge, 13979x hilfreich)

Hier ist zu unterscheiden zwischen dem Außenverhältnis (Mieter/Vermieter) und dem Innenverhältnis (Mieter/Mieter). Im Außenverhältnis kann der Vermieter von beiden Mietern oder von jedem einzeln die vertraglich geschuldeten Leistungen fordern. Ob Du im Innenverhältnis was vom Ex fordern kannst, das ist eine ganz andere Frage. Wahrscheinlich wird es auf hälftigen Ersatz der Materialkosten hinaus laufen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo go373031-68 ,

Wer bekommt die Mietkaution zurück?

Würde seinen Anteil, für Schönheitsreperaturen,

einlagern seiner Sachen usw. einbehalten.

lg
edy

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