Hallo, ich lasse mich nach 30 Jahren Ehe scheiden, ich 58, sie 50 Jahre alt, wir möchten alles wenn möglich ohne Anwalt regeln. Alles Notariell festhalten.
Ich arbeite Vollzeit, sie Teilzeit auf 450 Euro.
Meine Frage, muss ich ihr bis zu meinem Lebensende Nachehelichen Unterhalt
zahlen?
Danke für Eure Hilfe!
Nachehelichen Unterhalt, wie lange zahlen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
LOL. Wenn du sie fragst und sie sagt JA, dann musst du wohl.Zitatmuss ich ihr bis zu meinem Lebensende Nachehelichen Unterhalt zahlen? :
im Ernst: Wenn ihr einvernehmlich die Trennung schafft, dann könnt ihr auch das selbst vereinbaren.
Vor dem Lebensende kommt noch die Rentenzeit. Für beide. Google bitte mal nach *Versorgungsausgleich*.
Den kann man nicht allein vereinbaren.
Deine Frage kann man so nicht beantworten, denn keiner weiss, ob überhaupt ein nachehelicher Unterhaltsanspruch besteht.
Und falls einer besteht, aufgrund welcher Umstände.
Wirf mal einen Blick ins BGB.
Berry
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Das sollte aber Dein Anwalt beantworten können, der ja ohnehin involviert ist. Und - wenn man alles notariell geregelt hat, wieso das dann nicht? Doch nicht alles geregelt? Außerdem bitte nicht vergessen: ein Notar muss unparteiisch sein. Er kann über Folgen aufklären, wird aber nie erklären, was für den einen oder anderen Betroffenen der günstigere Weg ist. Das ist Aufgabe des Anwalts.
wirdwerden
Klingt nicht so.ZitatDas sollte aber Dein Anwalt beantworten können, der ja ohnehin involviert ist. :
Zitatwir möchten alles wenn möglich ohne Anwalt regeln. Alles Notariell festhalten. :
Anwälte?--- spätestens zum Scheidungstermin müssen die da sein.
Nee, mindestens ein Anwalt (der des Antragstellers) ist bereits zwingend dann involviert, wenn das Verfahren anhängig gemacht wird. Sonst geht das nämlich nicht.
wirdwerden
ZitatAnwälte?--- spätestens zum Scheidungstermin müssen die da sein. :
Genau genommen muss nur einer da sein. Man braucht keine zwei Anwälte, wenn man sich einig ist - man sollte allerdings im Hinterkopf behalten, daß jeder Anwalt für seinen Mandanten arbeitet! Und das ist der, der ihn beauftragt hat. Ein Anwalt, der "beide vertritt", ist bei einer Scheidung nicht möglich.
-- Editiert von fb367463-2 am 10.09.2019 23:48
Dann schau ich nochmal nach oben.
ER möchte sich scheiden lassen. ER wird vielleicht den Scheidungsantrag einreichen. BEIDE möchten möglichst ohne Anwalt/Anwälte die Ehe beenden.Zitat... wir möchten alles wenn möglich ohne Anwalt regeln. Alles Notariell festhalten. :
Eine Scheidung geht NICHT ohne Anwalt. Eine Trennung durchaus.
Neue Frage an den TE:
Wie weit bist DU denn mit der Vorbereitung deiner Scheidung?
Denn zuerst kommt die Trennungsabsicht, dann die Trennung... und wer wann den Scheidungsantrag beim Gericht einreicht, das dürfte dann relevant sein. Dann erst stellt sich die Frage nach der benötigten Anwaltszahl.
Ich kann nicht erkennen, dass die Frage nach der Anwaltsanzahl für den TE schon jetzt eine Rolle spielt. Und wieso sowieso schon ein RA involviert sei, auch nicht.
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Ja, das ist mir bekannt. Ob der TE das jetzt versteht bzw. jetzt wissen wollte?ZitatGenau genommen muss nur einer da sein :
Die eigentliche Frage habe ich beantwortet. --->Nachehelicher Unterhalt.
Vllt. erfahren wir vom TE noch den derzeitigen Stand
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