Nachehelichen Unterhalt, wie lange zahlen?

10. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
SC53
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachehelichen Unterhalt, wie lange zahlen?

Hallo, ich lasse mich nach 30 Jahren Ehe scheiden, ich 58, sie 50 Jahre alt, wir möchten alles wenn möglich ohne Anwalt regeln. Alles Notariell festhalten.
Ich arbeite Vollzeit, sie Teilzeit auf 450 Euro.
Meine Frage, muss ich ihr bis zu meinem Lebensende Nachehelichen Unterhalt zahlen?
Danke für Eure Hilfe!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von SC53):
muss ich ihr bis zu meinem Lebensende Nachehelichen Unterhalt zahlen?
LOL. Wenn du sie fragst und sie sagt JA, dann musst du wohl. ;)

im Ernst: Wenn ihr einvernehmlich die Trennung schafft, dann könnt ihr auch das selbst vereinbaren.

Vor dem Lebensende kommt noch die Rentenzeit. Für beide. Google bitte mal nach *Versorgungsausgleich*.
Den kann man nicht allein vereinbaren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Deine Frage kann man so nicht beantworten, denn keiner weiss, ob überhaupt ein nachehelicher Unterhaltsanspruch besteht.

Und falls einer besteht, aufgrund welcher Umstände.

Wirf mal einen Blick ins BGB.

Berry

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Das sollte aber Dein Anwalt beantworten können, der ja ohnehin involviert ist. Und - wenn man alles notariell geregelt hat, wieso das dann nicht? Doch nicht alles geregelt? Außerdem bitte nicht vergessen: ein Notar muss unparteiisch sein. Er kann über Folgen aufklären, wird aber nie erklären, was für den einen oder anderen Betroffenen der günstigere Weg ist. Das ist Aufgabe des Anwalts.

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das sollte aber Dein Anwalt beantworten können, der ja ohnehin involviert ist.
Klingt nicht so.
Zitat (von SC53):
wir möchten alles wenn möglich ohne Anwalt regeln. Alles Notariell festhalten.


Anwälte?--- spätestens zum Scheidungstermin müssen die da sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Nee, mindestens ein Anwalt (der des Antragstellers) ist bereits zwingend dann involviert, wenn das Verfahren anhängig gemacht wird. Sonst geht das nämlich nicht.

wirdwerden

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Anwälte?--- spätestens zum Scheidungstermin müssen die da sein.

Genau genommen muss nur einer da sein. Man braucht keine zwei Anwälte, wenn man sich einig ist - man sollte allerdings im Hinterkopf behalten, daß jeder Anwalt für seinen Mandanten arbeitet! Und das ist der, der ihn beauftragt hat. Ein Anwalt, der "beide vertritt", ist bei einer Scheidung nicht möglich.

-- Editiert von fb367463-2 am 10.09.2019 23:48

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Dann schau ich nochmal nach oben.

Zitat (von SC53):
... wir möchten alles wenn möglich ohne Anwalt regeln. Alles Notariell festhalten.
ER möchte sich scheiden lassen. ER wird vielleicht den Scheidungsantrag einreichen. BEIDE möchten möglichst ohne Anwalt/Anwälte die Ehe beenden.
Eine Scheidung geht NICHT ohne Anwalt. Eine Trennung durchaus.

Neue Frage an den TE:
Wie weit bist DU denn mit der Vorbereitung deiner Scheidung?
Denn zuerst kommt die Trennungsabsicht, dann die Trennung... und wer wann den Scheidungsantrag beim Gericht einreicht, das dürfte dann relevant sein. Dann erst stellt sich die Frage nach der benötigten Anwaltszahl.

Ich kann nicht erkennen, dass die Frage nach der Anwaltsanzahl für den TE schon jetzt eine Rolle spielt. Und wieso sowieso schon ein RA involviert sei, auch nicht.
---------------------------------------------
Zitat (von fb367463-2):
Genau genommen muss nur einer da sein
Ja, das ist mir bekannt. Ob der TE das jetzt versteht bzw. jetzt wissen wollte?

Die eigentliche Frage habe ich beantwortet. --->Nachehelicher Unterhalt.

Vllt. erfahren wir vom TE noch den derzeitigen Stand :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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