Nachehelichen Unterhalt vom Gericht regeln lassen ?

5. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tanelorn
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachehelichen Unterhalt vom Gericht regeln lassen ?

Liebes Forum,
ich erhoffe mir Antworten zu folgendem fiktiven Fall:

Mann und Frau sind knapp 3,5 Jahre verheiratet, während der Ehe beginnt Frau eine Zweitausbildung.
Mann trennt sich von Frau im Dezember 2016 wegen Vertrauensbruch/Lügen.
Scheidung ist eingereicht, Trennungsjahr ist ja auch vorrüber, Mann zahlt nach wie vor allein die Miete/NK.

Während des Trennungsjahres wird Frau von einem anderen Mann schwanger und will nun zum 31.05.2018 aus dem bisher gemeinsam bewohnten Haus ausziehen.
Frau möchte eine Scheidungsfolgenvereinbarung, damit die Ehe einvernehmlich geschieden werden kann und verlangt vom Mann 500 EUR Unterhalt bis einschließlich August 2018 - da kommt nämlich ihr Kind zur Welt und sie kann Gelder beantragen, die ihr momentan noch nicht zur Verfügung stehen.
Sollte sich Mann darauf einlassen ?
Mann ist der Meinung, dass er ihr keinen Unterhalt nach der Scheidung mehr zahlen muss und möchte die Scheidungsfolgenvereinbarung nicht unterzeichnen. Mann ist aber bereit, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten damit die Scheidung schnell geht und schenkt der Frau damit schon viel Geld, das er sonst als Selbstständiger bekommen hätte.
Man muss auch noch dazu sagen, dass Frau z.B. schon Sachen eingepackt und weggeschafft hat, die beiden gehören - sie ist nicht fair, ehrlich oder irgendwie vertrauenswürdig/verlässlich, weswegen Mann auch nicht mehr einsieht, ihr (wieder mal) entgegen zu kommen.

Sollte Mann es auf eine nicht einvernehmliche Scheidung ankommen lassen und abwarten, was das Gericht zur Unterhaltsfrage sagt?


-- Editiert von Tanelorn am 05.03.2018 12:25

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

So eine Entscheidung hängt faktisch wirklich von den individuellen Umständen ab. Ich würde aber aus dem Bauch heraus entscheiden und keine Scheidungsfolgevereinbarung unterzeichnen. Das was bei Euch zu regeln ist, ist Versorgungsausgleich und ggf. Zugewinn, Trennungsunterhalt ist bereits geregelt? Nachehelichen Unterhalt sehe ich grad nicht auch aufgrund der kurzen Ehezeit.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, bist Du selbstständig und Deine Frau hat einen Teil der Ehezeit gearbeitet und einen Teil eine Haupt-/Nebenberufliche Ausbildung gemacht? Da kann ja nicht soviel an "Rentenpunkten" - auch wegen der kurzen Ehezeit - auszugleichen sein. Es sei denn, Sie verdient/e überdurchschnittlich viel. Ebenso kann ich aufgrund deiner Angaben kaum einschätzen, ob aufgrund deiner Selbständigkeit Du ihr zum Trennungsunterhalt verpflichtet bist und nicht evtl. umgekehrt. Es gibt ja keine Regel, dass nur der Mann der Frau was zu bezahlen hat. Und was nachehelichen Unterhalt angeht, kann ich auch nicht erkennen, warum Du da in der Pflicht bist. 500,00 EUR ist ja auch nicht wenig. Auch wenn Du noch der Ehemann bist, muss es ja auch einen Vater zum Baby geben. Der beteiligt sich (noch) nicht?

Ich würde an Deiner Stelle zeitnah anwaltlichen Rat einholen und wenn das Trennungsjahr nachweislich vorbei ist, die Scheidung einreichen und alles seinen "Gang" gehen lassen. Die Trennungsvereinbarung - je nach dem wer die aufsetzt - kostet Anwalt und ggf. Notar (wobei man kann den Anwalt auch tatsächlich weglassen). Kostengünstiger wird das aus meiner Sicht aber nicht unbedingt sein.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Die Scheidung läuft, dann hat er doch einen Anwalt. Ich würde in so einem Fall nichts ohne Anwalt tun. Da die Scheidung schon anhängig ist, würde ich zunächst einmal darauf drängen, dass die Vaterschaft schon jetzt geklärt wird, also das Kind nicht ehelich auf die Welt kommt. Geht gratis beim Jugendamt. Müssen sich die glückliche Mutter und der werdende Vater sowie der juristische Vater nur einig sein. Das wäre für mich vorrangig.

So, eine einvernehmliche Scheidung kommt auch ohne eine wie auch immer geartete Scheidungsfolgevereinbarung zustande. Ich würde die Finger davon lassen, weil trotzdem immer noch die Sozialbehörden auf den Fragesteller zukommen können, zwecks Unterhalt. Das bietet gar keine Sicherheit. Und 6 Wochen vor der Geburt, das ist ohnehin der glückliche werdende Papa unterhaltstechnisch mit im Boot, wenn die Mutti ihre Ausbildung nicht fortsetzen kann, auch schon vorher.

@ Rotkäppchen: die Scheidung läuft doch schon. Was soll da noch eingereicht werden? Und der Unterschied zwischen Anwalt und Notar ist Dir klar? Der Anwalt ist Interessenvertreter, er berät nur seinen Mandanten, er ist nicht neutral. Der Notar ist neutral, kein Interessenvertreter. Er wird auf die Folgen eines Vertragsabschlusses hinweisen. Er darf aber nicht eine Seite darauf hinweisen, was geschickter/günstiger wäre. Also eine ganz andere Funktion haben die beiden.

Was vielleicht für mich ein bequemer Weg wäre: Versorgungsausgleich durchführen lassen, ist ja eh schon bei Gericht, kostet auch nicht viel Zeit. Keine Unterhaltsverpflichtung eingehen, allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht 1000 € als Einmalzahlung anbieten mit dem Zusatz, dass dieses Geld rückzahlbar ist, wenn das Job-Center oder eine sonstige Einrichtung Unterhalt einfordert. Und in diese Vereinbarung zusätzlich die Verpflichtung aufnehmen, dass die Vaterschaft eben beim Jugendamt jetzt und sofort geklärt wird.

Dann hat man letztlich nur noch die "nackte Scheidung" mit VA, und gut ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ Rotkäppchen: die Scheidung läuft doch schon. Was soll da noch eingereicht werden? Und der Unterschied zwischen Anwalt und Notar ist Dir klar? Der Anwalt ist Interessenvertreter, er berät nur seinen Mandanten, er ist nicht neutral. Der Notar ist neutral, kein Interessenvertreter.


@wirdwerden
Das mit der Scheidung habe ich tatsächlich überlesen. Ups.

Sei Dir sicher, dass mir die Unterschiede klar sind. Aber gerade weil der Notar unparteiisch ist, wäre das die erste Wahl für die Erstellung einer solchen Vereinbarung. Das mag von persönlichen Erfahrungen geprägt sein. Sonst zahlt man den Anwalt für die eigenen Interessen und der Notar hebelt es im Zweifel aus. Bezahlen darf man beide!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Warum sollte denn der Frau überhaupt nachehelicher Unterhalt zugesprochen werden ?

Die Ehedauer war mit 3,5 Jahren relativ kurz, es gibt keine gemeinsamen Kinder ... welcher ehebedingte Nachteil wäre also auszugleichen ?

Wie wirdwerden schon schreibt: ohne anwaltlichen Rat solltest du dich auf nix einlassen !

1x Hilfreiche Antwort

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