Hallo zusammen,
ich habe mal eine Verständnisfrage zu folgender Situation:
Ich wurde im Oktober 2023 rechtskräftig geschieden. Ein Versorgungsausgleich hatte bei der Scheidung stattgefunden aber es gab keine Folgesache zwecks Unterhalt und es wurde hier auch nichts vereinbart. Ich selber hatte keinen Anwalt für die Scheidung. Die Ehedauer lag bei ~8 Jahren und war kinderlos. Meine Ex-Frau war schon vor der Ehe an PTBS erkrankt hatte aber im 1. Ehejahr noch gearbeitet. Anschließend wurde EM-Rente beantragt und bewilligt. Seitdem ist sie voll erwerbsgemindert und unbefristet berentet.
Anfang November bekam ich einen Brief von dem Anwalt meiner Ex-Frau bezüglich der Berechnung für den nachehelichen Ehegattenunterhalt und wurde darin aufgefordert Unterlagen einzureichen und weiterhin den Betrag den ich bisher gezahlt hatte zu zahlen.
Seitdem habe ich nichts mehr vom Anwalt gehört. Ich selber habe Ende Dezember einen Brief versendet indem ich nachgefragt habe was nun bei der Berechnung rausgekommen sei und eine 14 tägige Frist gesetzt. Auch nach diesem Brief und der Frist habe ich nichts gehört.
Bin ich überhaupt noch verpflichtet Unterhalt zu leisten? Normalerweise hätte der Unterhalt doch eigentlich bei der Scheidung festgelegt werden müssen oder liege ich hier falsch?
Was soll ich nun wegen den Zahlungen die ich bis jetzt leiste machen? Soll ich, da sich der Anwalt nicht mehr meldet und sonst nix entschieden wurde, die Zahlungen einstellen oder einen geringeren Betrag den ich noch bereit bin zu zahlen als Übergang ihr zahlen?
Soweit ich gelesen habe, gibt es den Unterhalt wegen Krankheit aber ich habe auch schon gelesen, dass dieser herabgesetzt und befristet werden kann. Aber muss ich den überhaupt zahlen, wenn dieser bis jetzt nicht wirksam geltend gemacht wurde?
Danke für eure Antworten
Nachehelicher Ehegattenunterhalt aufgrund Krankheit
Viele Auskünfte im www sind diesbezüglich irreführend/falsch. Unterhaltsansprüche enden nicht automatisch mit der Scheidung; lediglich der Rechtsgrund kann ein anderer sein. Außerdem muss ein Unterhaltsanspruch auch nicht Gegenstand des Scheidungsverfahrens sein. Zwingend entschieden wird lediglich über den nackten Scheidungsantrag und den Versorgungsausgleich.
Da Du einfach weiter gezahlt hast, gab es keinen Grund, daran zu rütteln. Insbesondere deshalb nicht, weil ja die Lage wohl nicht ganz klar ist. Wichtig ist, dass jetzt mal sauber gerechnet werden muss, und dass geklärt werden muss, ob überhaupt eine Zahlungsverpflichtung besteht, und wenn ja, wie lange. Es gibt ja als Zahlungsgrund nicht nur Krankheit, sondern auch Aufrechterhaltung des ehelichen Lebensstandards für eine gewisse Zeit.
Die Nichtreaktion des gegnerischen Anwalts spricht dafür, dass jedenfalls nicht zu wenig geleistet wird, wenn denn überhaupt noch ein Anspruch besteht. Ich würde dringend empfehlen, einen eigenen Anwalt einzuschalten, der sollte nicht nur rechnen, sondern sich auch mit der Problematik befassen, ob überhaupt noch Unterhalt gezahlt werden muss, und wenn ja, wie lange und in welcher Höhe.
wirdwerden
Zitat :Die Nichtreaktion des gegnerischen Anwalts spricht dafür, dass jedenfalls nicht zu wenig geleistet wird, wenn denn überhaupt noch ein Anspruch besteht. Ich würde dringend empfehlen, einen eigenen Anwalt einzuschalten, der sollte nicht nur rechnen, sondern sich auch mit der Problematik befassen, ob überhaupt noch Unterhalt gezahlt werden muss, und wenn ja, wie lange und in welcher Höhe.
Finde es schon recht merkwürdig, dass ein Anwalt meine Gehaltsnachweise etc anfordert, erhält und sich dann mehrere Monate nicht mehr meldet. Selbst nicht auf Nachfrage meinerseits.
Aber reicht denn überhaupt nur einen Anwalt einzuschalten aus? Muss das nicht dann gerichtlich entschieden werden ob und wieviel ich dann zu zahlen habe?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Gerichtlich muss dann entschieden werden, wenn einer der Betroffenen vor Gericht zieht. Wichtig ist für Dich doch im Augenblick, dass Du weißt, wo Du stehst. Und dann, aber erst wirklich dann, kann man entscheiden, wie es weiter geht. Einen solchen Fall sollte man im Interesse beider Betroffener sauber aufbauen.
Das der Anwalt der Ex nicht antwortet, das ist für mich ein normaler Vorgang. Entweder er ist aus was für Gründen auch immer zu der Überzeugung gekommen, dass es für seine Mandantin am Günstigsten ist, wenn es so weiter läuft, wieso sollte er das jemandem mitteilen, außer seiner Mandantin? Und wenn er zu der Überzeugung kommt, dass Du zu viel zahlst, dann wird er es Dir kaum mitteilen.
Abgesehen davon kann es natürlich auch noch einen ganz anderen Grund für das Erliegen der Kommunikation geben. Die Ex hat ihren Anwalt nicht bezahlt.
Aber, alles einerlei für Dich. Du hast keinen Anspruch auf eine Antwort; den Rest sollte Dein Anwalt klären.
wirdwerden
Hmm gut, danke für die Antwort.
Es ist also nicht ratsam einfach die Zahlung selber zu reduzieren sondern ich sollte demnach selber einen Anwalt konsultieren?
Ich frage, da ich selber nicht rechtschutzversichert bin und mit der aktuellen Höhe die ich an Unterhalt zahle (derzeit 650 Euro) mir nicht gerade große Ausgaben leisten kann. Geschweige denn einen Streit vor Gericht mal einfach so zahlen kann da ich leider auch keine Rücklagen habe da ich keine Aufbauen konnte weil ich Alleinverdiener war.
Die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen. Nur, was stellt man sich denn so vor? Ein Leben lang so weiter zahlen? Wieso sollte die Ex irgendwann freiwillig auf Unterhalt verzichten? Du musst jetzt wissen, was Du willst. Und die Anwaltsgebühren können die preiswerteste Lösung für Dich sein. Aber, Deine Entscheidung. Sprich die Gebührenproblematik beim Anwalt an. Viele sind mit Ratenzahlung einverstanden. Das ist die sinnvollste Lösung. Oder glaubst Du ernsthaft, dass plötzliches Einstellen der Zahlungen, gerichtliche Regelung preiswerter ist?
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten