Nachehelicher Ehegattenunterhalt - sie stellt die Arbeit ein

5. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Spass_mit_der_ex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachehelicher Ehegattenunterhalt - sie stellt die Arbeit ein

Hallo Ihr lieben,

meine Ex hat bzw. Ihre Anwältin hat mich aufgefordert Auskunft über meine Einnahmen aufzulisten. Da ich momentan schon knapp 600 Euro an KU zahle für 2 Kids bleibt nicht mehr viel ( Mein Arbeitslosengeld beträgt 1300 Euro ) nun will sie auch noch Ehegattenunterhalt....

Meine Frage während der Trennung hat sie noch gearbeitet - auf selbst. Provionsbasis - nachweislich 2-4 ganze Tage die Woche, dies hat sie eingestellt " zum Wohle der Kinder " ( 17 und 10 Jahre) ich wollte dies mit in das Schreiben an die Anwältin setzen oder ist das sinnlos oder falsch ??? ich erwarte im Sommer mit meiner neuen Partnerin ein Kind - sollte ich dies evtl. auch schon mit " anmerken " und wie verhält sich mein Selbstbehalt sprich 2 Kinder aus erster Ehe, und eins im Sommer

Danke für Eure Hilfe !!!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Die Kinder sind ja nicht mehr klein. Da kann ihr sicher zumindest Teilzeit zugemutet werden.

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#2
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wie lange seit ihr geschieden?

-----------------
"gruß azrael"

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#4
 Von 
Spass_mit_der_ex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die ganze Hilfe !!! Geschieden seit Ende August 2006 !!

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Hat deine EX auch nach der Scheidung noch gearbeitet? Denn dann kann man dies anwenden:


Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt)

Grundsätzlich kann nachehelicher Unterhalt nur verlangt werden, wenn ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung eine "Unterhaltskette" bestanden hat, d.h. wenn von diesem Moment an ständig aus irgend einem Grund Unterhalt verlangt werden konnte. Solche Gründe können die Betreuung der gemeinsamen Kinder, unverschuldete Arbeitslosigkeit oder eine schwere Krankheit sein, wegen der der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht arbeiten konnte.

Wird diese Unterhaltskette einmal unterbrochen, war der Ex-Ehegatte also einmal (auch für kurze Zeit) für seinen Lebensunterhalt voll selbst verantwortlich und konnte keinen Unterhalt verlangen, dann gibt es (abgesehen von Ausnahmefällen) keinen Anspruch auf Unterhalt mehr.

-----------------
"gruß azrael"

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#6
 Von 
Daiana
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo du,

ich kann nur voll und ganz zustimmen was "Groellheimer" geschrieben hat. Ganz so einfach wie sich das deine Ex vorstellt ist es dann doch nicht!:)
Mit dem neuen Gesetz was im April 2007 in Kraft treten soll, wird sich noch einiges ändern, grad wenn ein Baby unterwegs ist.
Aber zu einem Anwalt rate ich Dir trotzdem.
Kopf hoch ;)

Grüße

Daiana

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#7
 Von 
Spass_mit_der_ex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Vorsorglich" hat sie die Arbeit schon vor der Scheidung hingeworfen....

Wie ist das zu verstehen :
Im übrigen soll mit dem geplanten neuen Kindschaftsrecht ab April 2007 auch die Ex um eine Stufe nach unten rutschen! Damit will der Gesetzgeber die Neigung, eine eigene Erwerbstätigkeit aufzunehmen fördern. Also könnte auch deine Ex bald in die Röhre gucken!

Danke !!!

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#8
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Daiana
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

motiviert und freudig erregt ganz bestimmt! :grins:

0x Hilfreiche Antwort

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