Nachehelicher Unterhalt, Vergleich, VKH

22. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Ratlos31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt, Vergleich, VKH

Hi,

wenn man sich beim nachehelichen Unterhalt auf einen Vergleich bei Gericht einigt, also im Prinzip eine Abfindung erhält, wie verhält es sich dann mit der gewährten VKH?
Hat irgendjemand eine Ahnung?

VG Ratlos31

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

irgendwie steh ich auf`m Schlauch:

Was ist *VKH*?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1268x hilfreich)

Guten Abend,

@Loddar

Hi Du, hoffe es geht Dir gut?!

VKH bedeutet Verfahrenskostenhilfe. Bis vor kurzem war das noch die PKH, also Prozesskostenhilfe.

@ Ratlos31

Hast Du die "Abfindung" bekommen und hast Du die VKH bewilligt bekommen? Dann wäre die VKH aus der "Abfindung" zurückzuzahlen.

LG nero

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#3
 Von 
Ratlos31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@ nero

Danke.
Na bravo, das hat mir keiner gesagt. Die Abfindung sollte eigentlich meinen Lebensunterhalt decken bis ich einen Job gefunden habe. Dann kann ich mich gleich auf Hartz4 einstellen.

LG Ratlos31

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#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1268x hilfreich)

Hallo Ratlos31,

ist denn die Summe aus dem Vergleich so gering?

In welcher Höhe ist den VKH aufgelaufen?

LG nero

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#5
 Von 
Ratlos31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nero,

naja, die volle Summe hätte vielleicht so 3-4 Jahre gereicht, je nachdem wie sparsam ich wäre.
Und klar hoffe ich bald auf einen Job, habe aber schon Unmengen Bewerbungen geschrieben und wenn man mal so lange aus dem Beruf draußen ist...
Ich will auch einfach nur Ruhe von meinem Ex.
Die Höhe der VKH weiß ich noch nicht... aber ich ahne Schreckliches...
Näheres gerne per PN.

LG Ratlos 31

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Nero,

quote:
Hi Du, hoffe es geht Dir gut?!


Danke, bestens.
Den Schlauch hab ich, danke dir, auch wieder losgelassen.:)

@Ratlos,

Ich nehme an, nicht nur die VKH ist zurückzuzahlen, auch das Finanzamt langt noch zu.:(

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ratlos31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Loddar

URGS.
Und wieso sagt einem das niemand??

Gruß, Ratlos

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#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Ratlos,

quote:
Und wieso sagt einem das niemand??


Unterhalt ist auch Einkommen und muss versteuert werden.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

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