Nachehelicher Unterhalt 15 Jahre nach der Scheidung

1. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
louiselaaser
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt 15 Jahre nach der Scheidung

Folgender Sachverhalt:
Männlicher Ex zieht nach Scheidung mit einer Neuen zusammen: Seitdem ständig Stress wg. KU. EU wurde seinerzeit nicht beantragt, hätte wenn dann die Frau zahlen müssen wg. erheblichen Mehrverdienst (damals), Versorgungsausgleich wurde ausgeschlossen.
Kinder kommen eines Tages nach Hause und erzählen: Papa hat kein eigenes Konto mehr (seine Gehaltszahlungen gehen auf ihr Geschäftskonto), weil dann kann man (sprich Ex-Frau) ihm ja auch nichts mehr wegnehmen . HÄ??
Papa hat ein neues Auto gekauft, was er abstottert (Kreditvertrag läuft nur auf seinen Namen), der Fahrzeugbrief aber auf ihren einschließlich Kaufvertrag. HÄ??
Beide wohnen in einem unbelasteten Einfamilienhaus (welches ihr gehört), sie hat Miteinnahmen aus drei (mindestens) Eigentumswohnungen. Er muß jeden Monat Kostgeld abgeben, hat einen MdE 40 % und muß laufend Kurzarbeit schieben, will nicht vorzeitig in Rente gehen, lehnt auch med. und ber. Reha ab. Gedanklicher Kommentar der Frau: wenn die den eines Tages vor die Tür setzt, hat er gar nichts mehr und darf dann auch noch weiter das Auto abstottern, kommt womöglich noch und will nachehelichen Unterhalt.
Jüngster Sohn (in Ausbildung) aus erster Ehe muß seit 1 Jahr zu vielgezahlten Unterhalt vom Vater zurückzahlen (Anwalt hat geschlampert). Bis dahin noch alles sehr verständlich.

Jetzt hat die ihn tatsächlich vor die Tür gesetzt: er hat keinerlei Bargeldreserven (sind alle auf ihrem Konto gelandet), muß den Kredit für das Auto weiterzahlen, hat keine eigenen Möbel mehr: sprich gar nichts, bekommt mal wieder nur Kurzarbeitergeld, was zum Leben zuwenig und zum Sterben zuviel ist, lediglich die Rückzahlung des o. g. KU vom Jüngsten sind noch für ca. 10 Monate a’ 100 € sicher (obwohl die auch auf ihrem Geschäftskonto landen) – und nun will er tatsächlich nachehelichen Unterhalt – Anwalt will das vom damaligen Gehalt der Frau berechnen lassen (waren damals durchschnittlich ca. 2.100 € mtl.), sind jetzt aber nur noch 950,00 € AlG.

Frage: Was geht hier eigentlich? Werden womöglich noch die Kinder (alle erwachsen und in Arbeit bzw. in Ausbildung) angezapft? Kann tatsächlich nachehelicher Unterhalt verlangt werden? (Scheidung liegt 15 Jahre zurück).

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
louiselaaser
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

@canary
So dachte ich ja auch, aber was denken sich die RA'e heute alles nur aus? Dass Kinder, die relativ gut verdiene, irgendweann einmal ihre Eltern finanziell unterstützen müssen, wenn es denen schlecht geht, sehe ich auch ein - schließlich sind Eltern und Kinder ein "Verbund im Geben und Nehmen", jedenfalls nach meiner Auffassung.
Was den Jüngsten betrifft, der ja zuvielgezahlten Unterhalt zurückzahlen muß (Gerichtlich festgeschrieben") würde ich den sogar verstehen, wenn der sich hinstellt und sagt"Du nicht, Jeder Andere, aber Du nicht".

Kann man also mal wieder davon ausgehen, dass der'nen Anwalt hat, der Geld verdienen will an einem der eh nichts hat und auf der Gegenseite mal'n bischen Unsicherheit und Angst und Schrecken verbreiten will und sich aufplustert mit "Seinem " Rechtswissen.

Nee, nee, nee, in was für'ner Gesellschaft leben wir hier eigentlich?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Totaler Unsinn! Nachehelicher Unterhalt wird zwar i.d.R. vom eheprägenden Einkommen berechnet. Aber 1. nach 15 Jahren nicht mehr, da gibbet nüscht eheprägendes mehr, 2. Bist du nicht gesteigert erwerbspflichtig, somit liegt auch dein jetziges Einkommen zugrunde!
Minderjährige Kinder NICHT "angezapft" werden. Kinder ansonsten auch nur bei sehr gutem Einkommen.
( Das zuviel gezahlter Unterhalt zurückgezahlt wird.......... da muss dein Anwalt aber mächtig geschlampert haben oder wurde dieser "erschlichen" ? )
Hast du denn überhaupt schon deine jetzige Einkommenssituation offengelegt? Wenn nicht, fordern sie natürlich mehr.
Aber du weißt ja: Anwälte fordern viel!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ostfriese
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Ein Freund von mir, wurde 20 Jahre nach der Scheidung aufgefordert, seiner Ex Unterhalt zu zahlen. Nachdem er sich zur Wehr gesetzt hat, ist die ganze Sache im Sande verlaufen. seit ca. 3 Jahren hat er nichts mehr von der Sache gehört. Ihm wurde gesagt, wenn seine Ex Sozialleistung beziehe, wäre er zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Zu der Gerichtsverhandlung ist die Gegenseite gar nicht erst erschienen.
Zur Zeit hat er noch Ruhe. Seine Ex ist Rentnerin bezieht warscheinlich jetzt die Altersgrundrente.

Immer zur Wehr setzen, wen man sich ungerecht behandelt fühlt.
Ostfriese

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
louiselaaser
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

@ teufelin

....( Das zuviel gezahlter Unterhalt zurückgezahlt wird.......... da muss dein Anwalt aber mächtig geschlampert haben oder wurde dieser "erschlichen" ? )...

Der Anwalt hat wirklich arg geschlampert und hat auch die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 1100,00 € selber gezahlt

Ne, das war nicht erschlichen: Mutter fordert beim AA BAB für Sohn an wg ausbildungsbedingter auswärtiger Unterbringung, Vater muß die Anträge auch ausfüllen (wg. Berechnung wieviel BAB), sieht die "Einkünfte" seines Sohnes wie Ausbildungsvergütung, Kindergeld und eigenen Unterhalt und kann sich zusammenrechnen, dass er eigentlich fast nix mehr bezahlen muss, unternimmt aber zwei Jahre lang nichts und fordert plötzlich den zuvielgezahlten Unterhalt zurück indem er sofort Klage einreicht - deswegen auch die hohen Kosten.

Die Einkommensituation von Frau ist derzeit AlG 950 € mit Tendenz zu BU-Rente(Frau ist wiederverheiratet, keine unterhaltspflichtigen Kinder mehr)

@ostfriese

Dass die Frau sich zur Wehr setzt, kannste wohl glauben und zwar mächtig gewaltig;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Dem gegnerischen Rechtsanwalt keine Auskunft geben, lapidar auf den gegenseitig vereinbarten Unterhaltsverzicht bei der Scheidung verweisen.
Hilfsweise noch seine selbst verschuldete Bedürftigkeit aufführen, da er Reha-Maßnahmen ablehnt.
Einen Kredit, den er aufnimmt um ihr ein Auto zu finanzieren, kann auch keinen Unterhaltsanspruch gegen dich auslösen.

Übrigens wäre sein Geld auf dem Konto seiner Freundin nicht geschützt, man könnte da sogar Sozialhilfe pfänden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen