Nachehelicher Unterhalt - Ausbildung Kind Trennungsjahr

5. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
xjr1200
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 53x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt - Ausbildung Kind Trennungsjahr

Hallo Forum,
unser Scheidungstermin rückt näher. Nun aber befürchte ich, daß ich nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt zahlen soll, bzw. daß eingefordert wird.
Folgendes: Das Trennungsjahr ist schon vorbei. Während des Trennungsjahres hat meine Ex eine Umschulung gemacht, ich weiß nicht als was. Nun hörte ich, daß demnächst ein Praktikum von Ihr gemacht werden soll, und im Anschluß eine Ausbildung in diesem Beruf angefangen werden soll. Ich weiß, daß meine Ex in Jugendjahren eine Ausbildung in diesem Beruf abgebrochen hat.
Und nun will sie in diesen Beruf wieder einsteigen bzw. sich ausbilden lassen.
Als Gesellin gibt es aber Leider nur eine geringe Vergütung, von der sich bestimmt nicht ihr Lebensunterhalt und der unseres Kindes bestreiten läßt.
Natürlich zahle ich für mein Kind Unterhalt.
Aber kann ich nicht verlangen, bzw, wenn Unterhaltsforderungen kommen, diesen zurückweisen mit der Begründung, daß durch eine Ausbildung nur Zeit gewonnen werden soll, bzw. daß Sie sich einen Job suchen soll, wo man auch so viel Geld verdienen kann, daß man davon auf eigenen Füßen stehen kann?
Ich fange ja auch nicht in meinem Alter noch an zu studieren, nur, um kein Unterhalt für mein Kind zahlen zu müssen.
Wir sind übrigens beide über 40.

Gruß
xjr1200


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11 Antworten
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#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo xjr1200,

wie alt ist euer Kind.

Nach seit 2006 veränderter BGH-Rechtsprechung kann der Unterhaltsberechtigte nach dem Scheitern der Ehe auf eine Lebensstellung, wie sie vor der Ehe bestand, verwiesen werden. Eine weitere Teilhabe an einem möglicherweise höheren ehelichen Lebensstandard kann nach einer angemessenen Zeit versagt werden,
Soweit zum Teilthema Aufstockungsunterhalt.

Hier käme aber noch Betreuungsunterhalt wegen Kindererzeihung in Betracht, deshalb die Einangsfrage, außerdem Unterhalt wegen ehebedingter Nachteile.

Kurzum: es gibt nicht nur einen Unterhalt für geschiedene Partner.

Ich denke, dass es der richtige Weg ist, jetzt noch eine Ausbildung zu machen, da bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage ein zum Leben ausreichender Verdienst bei einer über 40jährigen Frau ohne Ausbildung selbst bei Vollzeit vermutlich nicht zu erzielen ist.
Wenn Sie durch die Ausbildung später mehr verdient und Du dann von Unterhaltszahlungen befreit wirst, hast Du vermutlich unterm Strich mehr, als wenn Sie jetzt nur jobben gehen würde, nicht genug verdient, und Du auf Dauer dazuzahlen müsstest.

Die gesetzliche regelung zu nachehelichen Eigenverantwortung ist eigentlich unmissverständlich. Die Rechtsprechung der Gerichte setzt diese jedoch nicht in der Deutlichkeit um. Aus Billigkeitsgründen wird daher oftmals länger als im Gesetz geschrieben nachehelicher Unterhalt zugesprochen.

SG

Berry

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#2
 Von 
xjr1200
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 53x hilfreich)

Das Kind ist 11 jahre alt.
Und hinzu kommt, daß meine Ex zwei abgeschlossene Ausbildungen hat.
Einen dieser Berufe könnte sie sofort wieder aufnehmen.
Weiterhin hat sie, wie schon gesagt, in jungen Jahren genau diese Ausbildung, die sie jetzt neu beginnen will, aus "gesundheitlichen Gründen" abgebrochen.
Und wenn ihr die Ausbildung jetzt wieder nicht gefällt, zahle ich auch noch Unterhalt für eine weitere Ausbildung? Und wahrscheinlich so lange, bis die Ex in Rente geht oder endlich den passenden Beruf gefunden hat?
Übrigens steht die Regionalzeitung voll mit Stellenangeboten, die man als ungelernter antreten kann, und man verdient wesentlich mehr, als in dem Beruf, was sie evtl. mal wird.
Außerdem werde ich rein rechnerisch keinen Unterhalt zahlen können, da ich schon für das Kind Unterhalt zahle und Hypotheken zu bedienen habe.
xjr1200

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#3
 Von 
sr-chico-mum
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo, also bei meiner Scheidung, mußte mein Ex für mich keinen Unterhalt zahlen, auch nicht im Trennungsjahr (beide über 40) nur für Kind, da er sein Einkommen soweit runter rechnen konnte (selbständig), dass ihm selbst nur der "Selbstbehalt" blieb. Auch wurde mir nicht die Zeit gegeben wieder eine Anstellung in meinem alten Beruf zu finden, also ging ich putzen, da weder Arbeitsamt, Sozialamt, Jugendamt oder sonst wer einsprang. Solange bis ich wieder Anrecht auf Arbeitslosengeld hatte und damit eine Umschulung durch setzen konnte um wieder in einem "normalen" Beruf zu arbeiten. Es bestand nie Anrecht auf Unterhalt für mich. Denke es kommt auf die Geschicklichkeit des Anwalts an.

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#4
 Von 
xjr1200
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 53x hilfreich)

Na, das hört sich doch schon mal gut an.
Ich kann auch nicht verstehen, wieso man erst eine Umschulung macht, und danach eine völlig andere Richtung einschlagen will, wobei sie sofort in den erlernten Beruf wieder einsteigen könnte und auch mehr Geld verdienen könnte.
Befürchtung von mir ist nämlich, es wird mal hier probiert und dann wieder da probiert, und alles liegt nicht so richtig. Irgendwann sollte man ja auch seinen Beruf gefunden haben.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo 1200,

der Beitrag von chico hört sich für Dich gut an? Warum. In dem Fall wurde kein Unterhalt gezahlt, weil die Leistungsfähigkeit nicht bestand. daraus kann man doch nichts ableiten auf Fälle, wo Leistungsfähigkeit gegeben ist.

Ist nachehelicher Unterhalt für Dich ein einziger Begriff, oder hast Du Dich mit den diversen Formen berits auseinandergesetzt.

Kind 11 Jahre. auch wenn es so im Gesetz nicht mehr vorgesehen ist, urteilen noch immer viele gerichte nach altem Muster und gegen von Vollzeiterwerbsverpflichtung erst so ab 15 bis 16 aus.

Was Du als Befürchtung formulierst, ist vermutlich berechtigt. Das Trennungsjahr gibt ihr aber die Möglichkeit zur Orientierung (Suche nach dem Richtigen). Aus nachehelicher Solidarität wirst Du ihre Entscheidungen finanziell vermutlich mittragen müssen, solange sie nichts wirklich unsinniges unternimmt.
Eine Berufsausbildung wird kaum jemand als unsinnig bezeichnen.

SG

Berry

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#6
 Von 
xjr1200
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 53x hilfreich)

@Berry

Ich verdiene zwar mein Geld, und habe auch davon eine ganze Menge zu bedienen.
Unter anderem Unterhalt für das Kind und Hypotheken.
Kann man von mir verlangen, meine Immobilie zu verkaufen und demzufolge Insolvenz anzumelden, weil der Erlös nicht die Schulden deckt im Moment?
Nur um für die Ex Unterhalt zu zahlen?
Meine Existenz aufgeben, damit die Ex eine Ausbildung machen kann?

Meine Ex hat eine abgeschlossene Berufsausbildung, wo sie sofort wieder einsteigen kann. Im Trennungsjahr hat sie eine Umschulung gemacht -- hat nichts gebracht. Nun soll eine Lehre angefangen werden, die auch nichts bringen wird.
Es ist schon richtig, daß man sich im Trennungsjahr orientieren soll und das Gesetz es auch so vorsieht. Aber bitte nicht 16 Monate und länger.

Und eine Vollzeiterwerbsverpflichtung kann man erst verlangen, wenn das Kind 15 oder 16 jahre alt ist?
Wenn eine Lehre angefangen wird, haben die nicht schon Mittags Feierabend.
In der Branche ist bis 18 Uhr geöffnet.
Wer kümmert sich in dem fall um das kind?

LG
xjr1200

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#7
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

Hallo xjr1200,

Du hast Frust? Kann ich verstehen, ändert aber nichts an der Rechtslage.

Es geht bei Dir um einiges, was auf dem Spiel steht. Keine Ahnung, wie es konkret in Deinem Fall aussieht, aber prinzipiell interessiert sich das Unterhaltsrecht nicht dafür, was alles an Lebensplanung/Traum aufgegeben werden muss, um den Unterhalt zu bedienen. Auch mit "Menschenverstand" kommt man argumentativ nicht weiter - es geht hier um Juristerei.

Ich würde dringend raten, einen Anwalt zu konsultieren, um genau abschätzen zu können, was genau auf Dich zukommt bzw. zukommen könnte. Ich denke, es ist nicht verkehrt, sicherheitshalber vom worst case auszugehen. Sich etwas schön zu reden bringt niemanden was, auch wenn die Wahrheit evtl. weh tun könnte. Immerhin bleibt man so wenigstens noch handlungsfähig. Und wenn es am Ende weniger schlimm wird, umso besser, oder?

Alle Gute
Disso

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
xjr1200
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 53x hilfreich)

sicher gehe ich vom schlimmsten Fall aus.
Der schlimmste Fall ist: Haus verkaufen, dann trotzdem noch Schulden haben, weil durch die wirtschaftliche Lage der Verkehrswert gesunken ist.
Entweder zahle ich dann weiterhin die Schulden ab, die ich noch habe, oder ich melde Insolvenz an. Es kommt dann das gleiche dabei raus.
Hinzu würde dann noch Unterhalt kommen. Letztendlich würde ich bei einem Verkauf 80 EUR im Monat einsparen, da ich dann nicht mehr alle Versicherungen benötige, die man für eine Immobilie haben muß. Eine Wohnung muß ich mir ja dann auch mieten. Vom finanziellen gesehen komme ich unterm Strich auf die gleichen Ausgaben.
Oder ich bin so frech und fange an zu studieren.
Habe mich dann eben auch noch nicht im Beruf gefunden.
Aber es ist ja noch kein Unterhaltsverfahren anhängig.
Nur diese Überlegungen, was kommt, zerbrechen den Kopf

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

Hallo,

ja, dieses Kopf zerbrechen zermürbt einen ganz schön :-(

Ist das ein gemeinsames, selbstbewohntes Haus? Stehen beide im Grundbuch und im Kreditvertrag?

Falls ja, müssen ja auch beide haften. Dir steht, falls sie ausgezogen ist, zu, dass sie die finanzielle Last mit trägt, ihr hingegen Nutzungsentschädigung.

Wichtiger aber wäre: bei einem entsprechenden Verlust würde sie mit in die Insolvenz gehen. Vorfälligkeitsentschädigung und evtl. Veräußerungsgewinn (kann ja dennoch anfallen, wenn z.B. viel über Kredit renoviert/angeschafft wurde) erhöhen einen evtl. Verlust ja noch.

Wie kann Dir das helfen? Vielleicht lässt sie sich ja auf eine für Dich günstigere einvernehmliche Regelung ein? Finanziell viel passieren wird ihr wahrscheinlich in einer Privatinsolvenz zwar nicht, ein Zuckerschlecken sind die Mitwirkungspflichten sowie die Unannehmlichkeiten aber auch nicht.

Mit der Idee, Deinen Job aufzugeben und eine Ausbildung zu machen, wäre ich vorsichtig - zumindest bei minderjährigen Kindern wird Dir das nicht wirklich helfen. Stichwort erhöhte Erwerbsobliegenheit.

Wäre es nicht möglich, die Kinder zu Dir zu nehmen? Vielleicht mit Teilzeit, die sich durch eingesparten Unterhalt zumindest zum Teil selbst finanziert?

vg, Disso

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
xjr1200
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 53x hilfreich)

Das Haus gehört mir. Das haben wir alles schon geregelt. Es ist meins! Aber auch die Schulden.
Das Kind war auch für fast 1 Jahr nach der Trennung bei mir. Wollte dann aber zur Mutter.

quote:
Stichwort erhöhte Erwerbsobliegenheit

Kann ich da nicht auch von Ihr verlangen, den erlernten Beruf wieder anzunehmen? Gerade mit Hinsicht darauf, daß sie für sich und das Kind sorgen muß. Es stört mich nur, daß zig Umschulungen und Ausbildungen gemacht werden müssen, um irgendwann kurz vor der Rente dann irgendwo einzusteigen.
Wie schon gesagt, zum erlernten Beruf steht die Zeitung voll mit angeboten, man muß nur arbeiten wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

Hallo,

quote:
Kann ich da nicht auch von Ihr verlangen, den erlernten Beruf wieder anzunehmen? Gerade mit Hinsicht darauf, daß sie für sich und das Kind sorgen muß


na ja, für das Kind hast ja schon mal Du als barunterhaltspflichtiger zu sorgen. Kannst es Dir ja selber ausrechnen, wieviel da mit Unterhalt und Kindergeld plus evtl. Sonderbedarfe zusammen kommt. Ist mehr, als jede Hartz IV Behörde einem Kind zugesteht (auch so eine Ungerechtigkeit :-(()

Wie es mit dem Unterhalt für Deine zukünftige Ex aussieht, weiß ich leider nicht. Sir Berry hat ja aber schon einiges dazu geschrieben.

Rede mit ihr, vielleicht kommt ihr ja zu einem für alle gute Vereinbarung. Wenn nicht, wirst Du Deine Sichtweise eben von einem Gericht prüfen lassen müssen - kommt dort ja sowieso zur Sprache und Du wirst Dich hoffentlich anwaltlich vertreten lassen.

Übrigens: selbst wenn DEine Ex keine Ausbildung machen würde: wer nicht arbeiten möchte, findet auch keine Arbeit. Auch nicht bei 40 Bewerbungen im Monat. Ich würde mcih also nicht so sehr an diesem Argument aufhängen. Wichtiger ist die Frage, ob Du eben generell unterhaltspflichtig bist, und ob das überhaupt von einem Job Deiner Ex abhängig ist oder nicht.

vg, Disso

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