Nachehelicher Unterhalt / Berechnungsbeispiel wenn beide arbeiten.

19. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
getrenntlebend
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 15x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt / Berechnungsbeispiel wenn beide arbeiten.

Hallo.
Ich habe eine Frage wie folgendes Beispiel berechnet werden würde:

Trennungsunterhalt wurde gerichtlich bis 31.06.2017 festgelegt.
Nun wird es ab 01.07.2017 für den Nachehelichen Unterhalt neu berechnet werden müssen.

Mann:
Bereinigtes Nettoeinkommen: 1700 Euro (Kindesunterhalt schon abgezogen)
(Erwerbstätigkeitsbonus noch nicht einbezogen)

Frau:
Bereinigtes Nettoeinkommen:
01.07.2017 bis 31.10.2017: 800 Euro (Mieteinnahmen)
ab 01.11.2017: 1800 Euro (Verdienst) + die 800 Euro (Mieteinnahmen) = 2600 Euro
(Erwerbstätigkeitsbonus noch nicht einbezogen)

Da ich sehr wohl weiß wie der Unterhalt berechnet wird ist die wichtige Frage:
- Wie wirkt sich der Job meiner Ex-Frau ab 01.11.2017 aus.

Da unser Kind erst am 01.01.2018 3 Jahre alt geworden ist, kann das einkommen meiner Ex-Frau auch durchaus nur hälftig berechnet werden.

Mein Verständnis sieht folgendermaßen aus:

01.07.2017 bis 31.10.2017: 1700+800 = 2500 / 2 = 1250 Euro. (kein Mangelfall)
Sprich: Erwerbstätigkeitsbonus Mann: 100 Euro (Da sonst der Selbstbehalt unterschritten werden würde)
Mann zahlt 400 Euro / Monat an die Frau.

ab 01.11.2017:
Sofern der Verdienst der Frau nun hälftig für 2 Monate genommen wird.
Mann: 1700 Euro -> Frau 1700 Euro
Das würde ja nun aufgehen, sprich es wird in keine Richtung ein Geld fließen.
(auch wenn der Erwerbstätigkeitsbonus noch mit einfließen sollte)

ab 01.01.2018
Verdienst der Frau wird nun voll berücksichtigt.
Mann: 1700 Euro -> Frau 2600 Euro.
Wie sieht es nun da aus.
1700 + 2600 = 4300 Euro
(der einfachheitshalber rechnen wir mit 10% Erwerbstätigkeitsbonus vom Nettogehalt)
1700-170 + 2600-260 = 3870 Euro / 2 = 1935 Euro.

Fragen:
- Wird dann ab 01.01.2018 gar keine Zahlung mehr erfolgen, da jeder für sich selber sorgen kann?
- Oder muss ab 01.01.2018 dann die Frau an den Mann 235 Euro im Monat zahlen? (Damit jeder auf die 1935 Euro kommt).
- Wie lange wird dieser Unterhalt dann überhaupt fällig?

Ehezeit betrug lediglich 4 Jahre.

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

ein nachehelicher Unterhalt muss gar nicht fällig werden.

Wie sind die EK?

Mann Netto nach KU?

Frau Netto ( ohne KU + KG) ?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Stimmt die Jahreszahl 2017 überhaupt?


Im Moment sehe ich gar nicht, dass ein nachehelicher Unterhalt fällig wäre: der soll ja eigentlich ehebedingte Nachteile ausgleichen.
Welche Nachteile hat die Berufskarriere des Mannes denn durch die Ehe gehabt? Also welches Einkommen hätte er erzielen können, wenn er nicht geheiratet hätte (wohlbemerkt: Einkommen - dass durch den Kindesunterhalt weniger Geld zur Verfügung steht, ist irrelevant). Soweit ich das verstehe, hat die Ehefrau die Babypause gemacht - wenn überhaupt, könnte die Nachteile erlitten haben.

Die Idee, dass der Lebensstandard während der Ehe auch nach der Ehe vom Ehepartner erhalten werden muss, ist schon lange passé. Allenfalls bei sehr lange andauernden Ehen kommt das noch zur Anwendung. Das liegt hier aber nicht vor.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
getrenntlebend
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,
ein nachehelicher Unterhalt muss gar nicht fällig werden.

Wie sind die EK?

Mann Netto nach KU?

Frau Netto ( ohne KU + KG) ?

edy


Trennungsunterhalt bis Ende Juni 2017. Nachehelicher Unterhalt ab 01.07.2017

Mann Netto nach KU:
- 1700 Euro

Frau Netto (ohne KU + KG).
ab 01.07.2017 800 Euro Mieteinnahmen
ab 01.11.2017 800 Euro Mieteinnahmen + 1800 Euro Einnahmen = 2600 Euro (wobei das Kind im Januar 2018 3 Jahre alt geworden ist.)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
getrenntlebend
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Stimmt die Jahreszahl 2017 überhaupt?


Im Moment sehe ich gar nicht, dass ein nachehelicher Unterhalt fällig wäre: der soll ja eigentlich ehebedingte Nachteile ausgleichen.
Welche Nachteile hat die Berufskarriere des Mannes denn durch die Ehe gehabt? Also welches Einkommen hätte er erzielen können, wenn er nicht geheiratet hätte (wohlbemerkt: Einkommen - dass durch den Kindesunterhalt weniger Geld zur Verfügung steht, ist irrelevant). Soweit ich das verstehe, hat die Ehefrau die Babypause gemacht - wenn überhaupt, könnte die Nachteile erlitten haben.

Die Idee, dass der Lebensstandard während der Ehe auch nach der Ehe vom Ehepartner erhalten werden muss, ist schon lange passé. Allenfalls bei sehr lange andauernden Ehen kommt das noch zur Anwendung. Das liegt hier aber nicht vor.


Die Jahreszahl 2017 stimmt, ja.
Das ganze hat sich relativ lange hingezogen und wird nun erst aktuell.

Der Mann sollte keine Nachteile in der Berufskarriere durch die Ehe haben. Hier ist kein Nachteil.

Die Frau jedoch arbeitete vor der Geburt des Kindes Vollzeit und hat sich nun nach der Elternzeit (3 Jahre) auf 50% entschieden und arbeitet nicht mehr Vollzeit.
Die Frau hat allerdings auch keine Nachteile erlitten, da sie ihre alte Stelle in Vollzeit wieder hätte aufnehmen können.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.716 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen