Nachehelicher Unterhalt - Kinder Schulden

24. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Christel69
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt - Kinder Schulden

Liebe Forumteilnehmer, ihr habt mir schon mal bei einer Frage weitergeholfen und deswegen wende ich mich erneut an Euch, in der Hoffnung, dass Ihr mir auch dieses Mal helfen könnt.

Mein Partner ist seit August 2008 geschieden, er hat zwei Kinder von 9 und 10 Jahren. Nach der Scheidung hat seine ehemalige Frau jetzt nachehelichen Unterhalt eingeklagt. Der Hintergrund ist der, dass aus der Ehe noch Restschulden bzgl. eines Hausbaus resultieren. Sie weigert sich, nach der Scheidung jetzt die Hälfte der Schulden zu übernehmen und wie, bereits oben beschrieben, klagt sie auf nachehelichen Unterhalt. Sie hat Ihre Anwältin beauftragt, sich die Abrechnungen des letzten Jahres von meinem Partner vorlegen zu lassen.

Wir haben ordnungsgemäß die Unterlagen zur Verfügung gestellt. Gestern kam nun der Brief der Anwältin, dass mein Partner nach wie vor Unterhaltspflichtig an seine Ex-Frau wäre und sie nicht die Hälfte der Schulden zu übernehmen braucht.

Kann das angehen?

Zur Info noch Folgendes, seine Ex-Frau lebt von Hartz 4 und hat einen Nebenjob von 400 €. Was die tatsächliche Wahrheit ihres Einkommens ist, da sag bzw. schreib ich mal besser nichts drüber.

Könnt Ihr mir evtl. mitteilen, ob der nacheheliche Unterhalt zu Recht besteht.

Ich danke Euch jetzt bereits für Eure Mithilfe,
ganz liebe Grüße, Christel.

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25 Antworten
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#1
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Ich denke mal, dass sie Unterhalt für sich einklagen kann. Zumindest mal für die ersten drei Jahre nach der Scheidung. Was das Haus angeht, wer stand im Grundbuch beide oder einer alleine, wenn beide drin stehen, dürften auch die Schulden geteilt werden. Im Allgemeinen sollte es aber doch möglich sein, dass man sich darüber auseinander setzen kann.Es kann wohl nicht sein, dass er Ehegattenunterhalt bezahlen soll und auch noch für die Schulden seiner Ex aufkommen muss. Wäre das nicht etwas für den Mediator, sofern ihr euch noch diesbezüglich sprechen könnt. Dort sollte doch eine Möglichkeit geschaffen werden können, mit der beide Parteien leben können. Natürlich kann man so einen Streit auch vor dem Gericht austragen, aber das kostet zusätzlich Geld.Anwälte sind Parteienvertreter und sie versuchen natürlich das optimale herauszuschlagen. Würde mich da aber nicht ganz geschlagen geben und im Notfall, auch eine Gerichtsverhandlung in Kauf nehmen.Natürlich ist es immer das angenehmste, wenn man sich ohne Anwälte und Gerichte einigen kann, aber in vielen Scheidungen geht es dann nur noch um die Abzocke des Partners, leider. Die Gerichte sagen im allgemeinen, dass die Frau erst wieder eine Teilzeit aufnehmen muss, wenn die Kinder aus der Grundschule kommen.
Mio2344

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Christel,

quote:
Der Hintergrund ist der, dass aus der Ehe noch Restschulden bzgl. eines Hausbaus resultieren.


Wird das Haus weiter genutzt und von wem?

quote:
Könnt Ihr mir evtl. mitteilen, ob der nacheheliche Unterhalt zu Recht besteht.


Eher nein. Mindestens eine Teilzeit-Tätigkeit kann beim Alter der Kinder verlangt werden. Kann die Frau ihre Bemühungen um einen Arbeitsplatz nachweisen?
Sobald allerdings die ARGE ins Spiel kommt, wird nach einem Leistungsfähigen gesucht. In dem Fall dein Partner...
Ist er denn leistungsfähig?

@Mio,

quote:
Ich denke mal, dass sie Unterhalt für sich einklagen kann. Zumindest mal für die ersten drei Jahre nach der Scheidung.
Die Gerichte sagen im allgemeinen, dass die Frau erst wieder eine Teilzeit aufnehmen muss, wenn die Kinder aus der Grundschule kommen.


Wo hast du diese abenteuerlichen Geschichten denn aufgeschnappt?:)

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#3
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Hallo Loddar,
ich selbst habe eine zerstrittene Scheidung hinter mir, was den Unterhalt betrifft, habe ich mich sehr belesen und auch so manchen Gerichtsprozess bis zum OLG geführt. Nach der Trennung, ist die Mutter nicht verpflichet´, arbeiten zu gehen, solange noch minderjährige Kinder im Grundschulalter im Haushalt leben. Das Einkommen das die Frau erzielt ist überobligatorisch, aus diesem Grunde, wird eher etwas für den Ehegattenunterhalt sprechen, natürlich spielen auch die gemeinsamen Schulden, die abzutragen sind eine große Rolle. Die Frage wird sein, ob es jetzt noch zu einer gütlichen Einigung kommen kann, wenn Anwälte bereits ihre Aufgaben aufgenommen haben. Freiwillig wäre ich auch nicht bereit Ehegattenunterhalt zu bezahlen.das ganze wird so wie ich es einschätzen kann, vor Gericht enden. In diesem Falle sehe ich dies aber auch für die beste Möglichkeit, die Dinge auszubröseln und vorzutragen. Die Anfrage , wer noch im Haus wohnt und wer nicht, würde ja noch weitere Schwierigkeiten mit sich bringen, denn derjenige, der ausgezogen ist kann vom anderen Nutzungsentschädigung verlangen, dazu muss aber erst mal durch einen Gutachter der Wert der Immobilie errechnet werden, damit ein Mietwert errechnet werden kann.Auch ich habe das alles hinter mir und ich weiss, wovon ich spreche. Ich habe zwei Scheidungen hinter mir mit Hausverteilung, Unterhalt,Zwangsversteigerungmeiner Exfrau, die ich wieder mit HIlfe des Anwalts niedergeschlagen habe. Wenn man 6 Jahre nur Prozesse führt, weiss man wie die Richter ticken, ausserdem gibt es Bücher, die auch Richter als Handbuch benützen. Aber ich diskutiere gerne mit Dir und bin auch bereit, den weiteren Verlauf der Sache zu verfolgen.
Mio2344

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Mio,

dann nenne bitte eine Quelle für deine Behauptungen.

Meine wär diese hier:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhaltsrechlicheleitlinien.php

Dir ist schon bekannt, dass es hier um nachehelichen Unterhalt geht?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert von Loddar am 24.01.2009 21:27

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#5
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Hallo D.romedar
ich hänge noch in den Prozessen und bin auf dem neuesten Stand, da ich jetzt erst die Prozesse auf dem OLG Stuttgart hinter mir habe. Die Informationen die ich beschafft habe entnehme ich aus dem Buch Wendl/ Staudigl- Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, Ich lebe zwar im Süden Deutschlands und gebe mich auch nicht von den Urteilen des Amts und Familiengericht zufrieden, bislang habe ich immer Berufung eingereicht und es wurde am OLG weiterverhandelt. Ich zitiere aus dem Unterhaltsbuch:
Erwerbsobliegenheit bei Betreuung eines Kindes zwischen 8-11 Jahren.
Nach der Rechtsprechung des BGH lässt sich bei Kindern zwischen acht und 11 Jahren keine allgemeine regel aufstellen. Esist jeweils nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu klären und zu entscheiden,ob und in welchem Umfang bereits eine Erwerbsobliegenheit besteht. dagegen geht z. B. das OLG Koblenz davon aus, dass vor Vollendung des 10 Lebensjahres oder der 4. Grundschulklasse regelmässig auch keine Verpflichtung zu einer Teilzeittätigkeit besteht. das OLG Hamm verneint eine Erwerbsverpflichtung ,solange sich das Kind, noch im Grundschulalter befindet. Somit bleibt es immer eine Ermessenssache des zuständigen Richters.
Mio2344

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#7
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Mal OT:

:respekt:

quote:
Zwangsversteigerungmeiner Exfrau, die ich wieder mit HIlfe des Anwalts niedergeschlagen habe


*hust* :devil:
wäre manchmal wohl besser *grins*

Sorry fürs OT, aber das musste jetzt sein. :devilangel:

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Uuuuuups, gleich doppelt...





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-- Editiert von Loddar am 25.01.2009 00:30

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#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Mio,

klaro verfolgst du den Verlauf der Dinge weiter.... ich auch.:)

Aus welchem Jahr stammen denn deine Behauptungen?

Meine vom OLG Koblenz aus 2008 sehen so aus:

Bis zum Ende des dritten Lebensjahres eines Kindes besteht in aller Regel keine
Verpflichtung, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (§ 1570 Abs. 1 S. 1 BGB). Ab
dann ist regelmäßig die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zumutbar,


In Hamm 2009 so:

nimmt die Mehrheit der Senate an, dass mit einem Alter des betreuten Kindes von mehr als drei Jahren vielfach schon eine geringfügige Erwerbstätigkeit erwartet werden kann, die mit dem Ende des ersten Grundschuljahres und sodann mit dem Ende des ersten Jahres auf der weiterführenden Schule über eine halbschichtige bis hin zu einer vollschichtigen Tätigkeit auszudehnen ist.

@Kuschel,

:cheers:

@D.romedar, du böser Bube du...

quote:
ist arg veraltet und gilt allerhöchstens noch auf Gerichten im *tiefsten Süden des Landes


Nochmal, wenn du hier dich hier so EU-freundlich bei uns äußerst... :fight:

Grüßle





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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#10
 Von 
Christel69
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

erst einmal vielen vielen Dank für Eure Hilfe.

Das Haus ist verkauft worden. Die Ex-Frau ist damals ausgezogen, die Trennung ging von ihr aus und mein Partner konnte das Haus alleine nicht halten.
Da das Haus nicht zu dem Preis verkauft werden konnte, da die Zeit nicht blieb um evtl. den Käufer zu finden, der den Preis hätte zahlen wollen, basieren eben daraus noch Restschulden.

Eingetragen ins Grundbuch waren beide und beide waren auch Kreditnehmer.

Bis zur Scheidung war der Ehegattenunterhalt auch kein Thema. Mein Partner hat die Schulden alleine getilgt, da der Ehegattenunterhalt etwa der Hälfte der Tilgungsrate entsprach.
Die Anwältin meines Partners hatte ihm am Tag der Scheidung gesagt, dass seine Ex ab sofort die Hälfte der Schulden zahlen muss, da jetzt kein Anrecht mehr auf Unterhalt bestehen würde.
Deswegen ist meine Verwirrung ja auch perfekt.

Sie geht einer Tätigkeit nach, diese Minijobs oder wie sich das nennt. Sie bekommt 400 € im Monat. Davon weiß auch die ARGE.

Ich hoffe, ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt, wenn nicht, bitte ich vorab um Entschuldigung, da ich nicht ganz emotionslos bin.

Erneut liebe Grüße und vielen Dank,
Christel

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#11
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Christel,

ich vermute (wie @Loddar), dass die ARGE hinter der Sache steckt.
Die Ex bezieht Geld von der ARGE und diese möchte aus der Nummer raus, macht das aber nicht selber, sondern fordert die Ex auf, sich selbst darum zu kümmern.

Wenn mit der Scheidung nichts anderes vereinbart wurde, steckt sie selbst voll in der Tilgung mit drin, ist also dem entsprechend voll in Abzug zu bringen.

Was von ihr erwerbsmäßig zu erwarten ist, kann ich nicht mit Sicherheit schreiben, aber mehr als die momentanen 400€ dürften es bereits werden - auch wenn hier zwei Kinder zu betreuen sind (ist dem Alter der Kinder entsprechend etwas wackelig und wird von Gericht zu Gericht abweichend beurteilt).

Ich vermute aber, dass du nach dem Dreiteilungsgrundsatz mit in die Berechnung zum BU einfließen wirst, da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet und somit zumindest Haushaltskostenersparnisse eingerechnet werden.
Vielleicht gibt es hierzu noch Differenzierungen, die dies bei auch ausschließen lassen!?

Immobilien unter Wert zu verglitschen entspricht immer der schlechtesten Lösung.
Magst du kund tun, wieviel an Restschuld verblieb?
Pro 10.000€ kommen dann nämlich ca. 200€ an monatlichen Tilgungen für Luftschlösser zusammen (bei 72 Monaten Laufzeit). :bang:

Lieben Gruß







-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

-- Editiert von ARTiger am 25.01.2009 13:11

-- Editiert von ARTiger am 25.01.2009 13:11

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#12
 Von 
guest123-2158
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Christel69
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Erneut vielen Dank für Eure Hilfe,

ich weiß es sehr zu schätzen, dass ihr mir hier Antworten gebt.

Nein, nachehelicher Uhterhalt ist beim Scheiduhgstermin nicht genannt worden.

Meinem Partner wurde nur von seiner Anwältin gesagt, dass seine Ex jetzt mit die Schulden abgezahlen muss.

Wisst ihr, bis jetzt hab ich echt die Füße still gehalten. Sie lebt mir Ihrem neun Partner zusammen, gibt dieses natürlich nicht bei der Arbe an. Geht noch nebenbei arbeiten, hat zu dem Geld was sie von der ARGE bekommt 1200 € nebenbei und stlelt uns so dar, als wenn sie am Rande des Existenzminimuns ist. Sie sagt, ich verdiene soviel, der Papa hat zig Hundert Eure im Monat und sie weiß nicht, wie sie über die Runden kommen soll. Fakt ist, dass wir von meinen Gehalt leben, machmal nicht wissen, wie wir die Rechnungen bezahlen solleen und und undl

Sie ist ne Frau, die nie zufieden sein wird und mein Partner mein, wenn er bis jetzt zu allem ja und amend gesagt hat, wird sie ruhe geben, ein dreck (sorry f´ür die Formulierung) gibt sie, sie will immer noch mehr und mehr und mehr.

Fakt ist jedenfalls, dass ich Euren Rat befolge und ebenfalls einen Termin bei seiner Anwältin mache, denn einer von beiden Anwältinnen kann ihren Job nicht, voviel steht fest.

Ich danke Euch von ganzen Herzen, Ihr seid mir wirklich eine große Stütze und vielen vielen Dank für Eure Hlfe,
ganz liebe Grüße, Chistel

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#14
 Von 
Christel69
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hab vergessen zu erwähnen, dass wir erst seit Mai letzten Jahren zusammen wohnen, deshalb werde ich derzeit nicht mit einbezogen bei der Berechnung, weil die Beziehung noch nicht als gefestigt gilt.

Und mein Partner wird schon bis zum Selbstbehalt runtergerechnet.

Nochmals super liebe Grüße und vielen Dank für Eure Hilfe, Eure Christel

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#15
 Von 
guest123-2158
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 8x hilfreich)

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#16
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Christel,

quote:
Und mein Partner wird schon bis zum Selbstbehalt runtergerechnet.


Wovon, um Himmels willen, soll der dann noch EU zahlen?

Würdest du uns noch Zahlen verraten?
Einkommen, Höhe des KU`s, Höhe der Darlehensraten?

Aber, der Termin beim Anwalt muss sein!

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Oh mein Gott,

habt ihr die Werbung gesehen, die an meinem Posting hängt?

Ex Partner
weg?

Geben Sie nicht auf. Holen Sie
Ihre(n) Ex-Partner(in) zurück


Macht das mal, dann klappts auch mit dem EU.. :augenroll:

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#18
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Christel69
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

erst einmal möchte ich um Entschuldigung bitten, dass ich nicht direkt Eure Fragen beantwortet habe, jedoch haben die Tücken der Technik zugeschlagen und ich hatte bis jetzt kein Internet mehr.

Gerne möchte ich Eure Fragen beantworten, mein Partner verdient zwischen 1400 und 1500 € je nach Monat. Die Restschulden belaufen sich auf jetzt noch etwas über 9000 €, werden mit 158 € getilgt und als KU werden 496 € gezahlt.

Liebe Grüße, Christel

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Christel69
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

und schon wieder ein Nachtrag :bang:

die Angabe des Einkommen ist das Nettoeinkommen meines Partners

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#21
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Christel,

na, da kann sie dein Partner doch ganz beruhigt zurücklehnen.
Kein Raum für EU.
Der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten beträgt 1000€

Wer hat den KU berechnet?
Wurden dort die eheprägenden Schulden nicht berücksichtigt?

Bereinigtes Einkommen: Nettolohn + Weihnachts- und Urlaubsgeld + Steuerrückerstattung minus berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge...

Grüßle



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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Christel69
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Loddar,

der KU wurde vom JA berechnet und zu diesem Zeitpunkt war mein Partner noch nicht geschieden und musste EU zahlen. Da der EU ungefähr der Hälfte der Abtragung der Schulden entsprochen hat, hat er die Schulden alleine getilgt.

Die Aussage, dass er jetzt doch nachehelichen Unterhalt zahlen soll, kommt der RA seiner Ex-Frau.

Ich denke mal, dass alles aus den Lohnaufstellungen bzw. dem Steuerbescheid hervorging, zusätzlich hat er noch angegeben, wie hoch der monatliche berufsbedingte Aufwand ist.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Rechtsanwälte reden viel, wenn der Tag lang ist.

Sie vertreten ja nur die Meinung ihres Mandanten, weil sie dafür bezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Christel,

ich schließe mich Loddar an: Kein finanzieller Spielraum für Eu. Außerdem würde mich mal interessieren, wie sie den Anspruch überhaupt begründet. Die Kinder sind alt genug für eine mindestens Halbtagstätigkeit.

Lasst euch nicht verrückt machen! Gegnerische Anwälte fordern alles, was ihnen so einfällt. Nur zur Beruhigung: Eu-Forderung 600 €, lt. Gerichtsentscheidung 0 €...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Christel69
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mikkian,

ich danke dir und den anderen natürlich auch für die lieben und tröstenden Worte,

keine Ahnung, womit Sie das begründet, ich weiß nur, was die Anwältin geschrieben hat und das ist das, was mich aus dem Gleichgewicht bringt.

Ich möchte hier nicht mehr Offenbaren, da ich nicht weiß, ob von der Ex nicht auch diese Seite benutzt wird.

Vieles ist im Ungleichgewicht und das bringt mich emotional einfach aus dem Gleichgewicht.

Ich hoffe und wünsche mir, dass es anders ausgehen wid und das mein Partner einem eigenen Termin bei der Anwältin zustimmt.

Erneut liebe Grüße, Christel

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