Nachehelicher Unterhalt - Stimmt es, dass mein Freund dann auch keine Zahlungen für EX leisten muss

18. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
bunny1712
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt - Stimmt es, dass mein Freund dann auch keine Zahlungen für EX leisten muss

Guten Morgen Forumler,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Kurzer Sachverhalt:
Mein Freund war 11 Jahre verheiratet, hat zwei 18 jährige Söhne, einer macht eine Aubildung (Gehalt 350 €) und einer geht noch dieses Jahr zur Schule..Das Gehalt meines Freundes beträgt Netto ca. 1750 € Netto. Es wurde mit EX vereinbahrt, dass die 5 % nicht abgezogen werden. Da das Gehalt meines Freundes wegen Rufbereitschaft... jeden Monat unterschiedlich ist, haben sie vereinbahrt, dass jeden Monat neu geschaut wird, nach welcher Stufe Kindesunterhalt gezahlt wird. Bevor die Kinder volljährig wurden, hat mein Freund immer einen kleinen Teil (was über seinem Selbsterhalt war) an sie als Nachehelichen Unterhalt bezahlt. Im Scheidungurteil wurde nichts bezüglich Unterhaltsleistungen geregelt und es besteht auch kein Titel. Stimmt es, dass mein Freund dann auch keine Zahlungen für EX leisten muss ???? In diesem Monat bekommt er Weihnachtsgeld.Klar, die Leistungen für die Twins werden dann höher. Aber wie schaut es mit dem Nachehelichen Unterhalt aus ??? Sie kann nicht arbeiten, da sie krank ist. Attest liegt vor, aber bisher (seit die Junbgs im Juni volljährig sind) hat sie keinen Unterhalt für sich eingeklagt.

Ich hoffe mir hat jemand eine Antwort.
Grüße Bunny1712

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Bunny,

zunächst einmal liegt der Selbstbehalt deines Freundes gegenüber der Ex bei 1.100 €. Ich vermute fast, dass er den erreicht hat, wenn der KU abgezogen ist.

Ohne Titel muss er in der Tat nicht zahlen. Es wäre an ihr, ihn auf Eu zu verklagen. Wäre er nach KU noch leistungsfähig, käme es darauf an, ob man sie aufgrund der Erkrankung nicht auf ihre Selbstverantwortung verweisen kann.

Wovon lebt sie denn jetzt? Bestand die Erkrankung schon in der Ehe?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bunny1712
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mikkian,
danke für deine Antwort. Normalerweise wäre er nur ein paar € über dem Selbsterhalt aber da diesen Monat das Weihnachtsgeld dazukommt, wird er einiges über den 1100 € liegen.
Sie war während dem Trennungsjahr (2002) das 1. Mal in einer Klinik für pshychisch kranke. Nachdem wir seit Juni (Volljährigkeit der Twins) nur noch für die Zwillinge bezahlen, hat sie schon gedroht, dass sie ihren Unterhalt einklagen will, sobald der Kindesunterhalt wegfällt. Bisher zahlt nur mein Freund für die beiden, da sie nicht leistungsfähig ist.Soweit wir wissen, bekommt sei eine Rente von ca. 800 €. Hat sie da Chancen ???
Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Bunny,

anstelle deines Freundes würde ich mal eine "ordentliche" Berechnung für die Kinder machen. Jahresgehalt + Steuerrückerstattungen + Sonderzahlungen, durch 12 teilen, davon die 5% Werbungskosten und ggf. eheliche Schulden abziehen. Danach KU berechnen udn dann sieht er ja, wie weit er im Durchschnitt vom Selbstbehalt weg ist.

Ob sie Chancen auf nachehelichen Unterhalt hat, wenn dein Partner für die Kids nicht mehr zahlt? Kommt drauf an... z. B. ob der Krankheitsausbruch in die Ehezeit zu legen ist. Ich habe keine Ahnung, wie das Trennungsjahr da ausgelegt wird. Und auch nicht, ob ihr der bisherige Verzicht auf Eu nachteilig ausgelegt wird. Zudem sind richterliche Entscheidungen einfach nicht vorherzusagen.

Aber vielleicht können ja andere hier dazu noch genaueres beitragen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen