Nachehelicher Unterhalt bzw. Aufstockungsunterhalt

3. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Thomas Fett
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt bzw. Aufstockungsunterhalt

Hallo Forum, folg. Sachstand liegt vor: Trennung im gemeinsamen Haus, auf Trennungsunterhalt haben wir verzichtet. Nach der Scheidung wird meine Frau wieder Vollzeit arbeiten gehen ( müssen ? ) ! Sie verdient jetzt schon mit ihrer Teilzeitstelle fast so viel wie ich mit meiner Ganztagsstelle und wird bei Aufstockung mehr als doppelt so viel wie ich verdienen. Den Unterhalt für die Kinder ( noch 9 und 11 ) werde ich zahlen müssen. Aus gesundheitlichen Gründen kann ich nicht mehr Stunden arbeiten und werde nach der Scheidung und Änderung der Lohnsteuerklasse netto ca. genauso viel haben wie sie mit ihrer Teilzeitstelle. Bei Vollzeit etwa nur die Hälfte.
In wie weit kann ich dann nachehelichen Unterhalt bzw. Aufstockungsunterhalt geltend machen ?
Hat jemand mit sowas Erfahrung ?

Besten Dank für die Rückmeldungen
Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

nachehelicher Unterhalt wird eigentlich nur bei ehebedingten Nachteilen gezahlt.

Deine Bald-EX ist nicht verpflichtet Vollzeit zu arbeiten. Sie wird sich also die nötigen Arbeitsstunden ausrechnen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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