Nachehelicher Unterhalt - müsste sie verheiratet sein, damit der Ehegattenunterhalt entfällt?

5. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Cosmonova
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt - müsste sie verheiratet sein, damit der Ehegattenunterhalt entfällt?

lese ja schon ziemlich lange bei euch mit und hab nun auch eine frage

an euch, vielleicht könnt ihr ja weiterhelfen.

mein freund (bald ehemann) ist geschieden (waren 10 jahre verheiratet) und zahlt seiner ex und seinen beiden kindern unterhalt. wir haben keine gemeinsamen kinder (ich habe ein kind aus meiner ersten beziehung) und möchten auch keine weiteren. ich studiere seit einem jahr und werde wohl auch noch 2 jahre bis zu einem abschluss brauchen.

die sache ist die, dass wir ohne mein geringes einkommen gar nicht überlebensfähig wären und privatinsolvenz anmelden müssten. monatlich kommen wir mit viel geeiere gerade so um die runden. das einkommen von meinem freund geht allein für miete und einen kredit drauf.

die ex lebt seit ein paar monaten mit ihrem neuen freund zusammen, deswegen haben wir jetzt auch abänderungsklage eingereicht. jetzt hat uns der gegnerische anwalt angeschrieben, dass ihr dadurch nur fiktiv ca. 250 euro angerechnet werden können und das kein grund ist, dass der EU wegfällt. kann das so stimmen? müsste sie verheiratet sein, damit der EU entfällt? das würde sie bestimmt nicht machen, solange sie so viel EU bekommt.

sie hat keinen beruf erlernt und wäre deshalb in der lage jeden job anzunehmen, den sie bekommen könnte. wir würden von ihr ja gar nicht verlangen, dass sie vollzeit arbeiten geht, aber ein 400 euro-job wäre aus unserer sicht nicht zu viel verlangt (sie hatte nebenher privat geputzt, aber das nachzuweisen wäre ziemlich schwierig). die meisten urteile beziehen sich ja immer auf eine vollzeitstelle. in einem anderen urteil (weiß jetzt nicht mehr welches es war) habe ich gelesen, dass ihr gerade weil sie keinen beruf erlernt hat, zuzumuten ist, dass sie jede tätigkeit annehmen kann.

über eure meinung wäre ich sehr dankbar :)

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33 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

---Dass ihr, gerade weil sie keinen Beruf erlernt hat, zuzumuten ist, dass sie jede Tätigkeit annehmen kann.---

Tatsache ist, dass jedem, egal welchen Beruf er erlernt hat, zuzumuten ist, jede Tätigkeit anzunehmen.
Und in der heutigen Zeit ist es sogar so, dass gerade die, die keinen Beruf erlernt haben, dijenigen sind, die den gelernten den Job wegnehmen. (Bsp. Handel und Büro) Weil diese Mitarbeiter einfach am billigsten sind.

Also, finde ich diese Begründung ein bisschen unter der Gürtellinie.

Ansonsten, finde ich es schon ungerecht, dass sich eine Exfrau auf Kosten des Exmannes ausruhen kann. Aber, das wurde hier ja schon zur Genüge durch gekaut.

Ich hoffe, dass Dir/ Euch hier jemand noch genauer antworten kann, wie es rechtlich in Eurer Situation aussieht.

LG beijing

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#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo, Cosmonova,

wie alt sind denn die Ex und die Kids?

Toll ist ja immerhin, dass der Anwalt der Mutter die gefestigte Beziehung und somit die Bedarfs- und Lebensgemeinschaft zu ihrem Freund offensichtlich bestätigt hat.
Auch ist es nett, dass der Anwalt bereits jetzt bestätigt, dass die Ex Erwerbsbemühungen vermissen lässt , denn ansonsten hätte sie als Arbeitsuchende noch vollen Anspruch gehabt.

Ich vermute mal, dass ihr BU zugesprochen wurde, weil sie die gemeinsamen Kinder betreut, richtig?

Hatte die Ex zu keiner Zeit den Anspruch auf Unterhalt für eine Ausbildung gestellt?

Auch ohne Ausbildung kann ihr fiktives Einkommen angerechnet werden.
Wie hoch dieses anzusetzen ist, liegt im Ermessen des Gerichts und nach Abwägung der Umstände, im Einzelfall.
Ich persönlich empfinde eure Erwartungen an das fiktive Einkommen der Ex grundsätzlich als mindestens vertretbar, wenn nicht sogar ausbaufähig, da sich noch Bereinigungen dieses Einkommens anschließen können (z.B. der Erwertätigenbonus).

Bei Unterhaltspflichtigen ist man generell nicht ganz so großzügig.;)

Einen interessanten Artikel hierzu findest du in diesem <a href="http://www.scheidungsanwalt-freiburg.de/infos-scheidungsrecht/rechtsprechung-unterhalt/recht/artikel/unterhalt-fiktives-einkommen-einer-ungelernten-kellnerin/">Link! </a>

Lieben Gruß


-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#3
 Von 
Cosmonova
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für eure Antworten!

Die Ex ist 40 Jahre alt, die Kids 11 und 9 Jahre. Der BU wurde ihr zugesprochen,weil es sich um eine s.g. Hausfrauenehe handelt (kann man ja kaum widerlegen, wenn sie schon immer zu faul zum Arbeiten war).

In dem Schreiben vom Exen-Anwalt steht (jetzt wo du es sagst) dass ihr zumindest Ausbildungsunterhalt bzw. Aufstockungsunterhalt zustehen würde. Mittlerweile geben sie auch an, dass sie sich um Arbeit bemüht (was definitiv nicht den Tatsachen entspricht)Sollten wir sie eventuelle auffordern, Nachweise über ihre Bewerbungen vorzulegen? Schon vor dem Gerichtstermin?

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#4
 Von 
Cosmonova
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Da fällt mir noch etwas ein. Kann mir einer von euch sagen, in welchem Rang ich dann auch unterhaltsberechtigt bin, wenn mein Freund und ich geheiratet haben? Würde das den EU der Ex auch mindern? Noch einmal dazu: wir möchten und haben auch keine gemeinsamen Kinder. Mein Kind hat in der Berechnung nichts verloren, das ist mir klar, aber ich müsste durch das neue Unterhaltsrecht doch mit der Ex gleichgestellt sein, wenn wir verheiratet sind, oder gilt das nur, wenn wir ein gemeinsames Kind haben?

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#5
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi!

quote:
In dem Schreiben vom Exen-Anwalt steht (jetzt wo du es sagst) dass ihr zumindest Ausbildungsunterhalt bzw. Aufstockungsunterhalt zustehen würde.

Ist schon echt schwierig sich zu entscheiden, aus welchem Regal man sich bedienen soll - es sieht ja alles sooo ansprechend aus! :grins:

Am besten wäre das Rundumflatratesorglospaket, auf Lebenszeit!:)

Zur Ausbildung gilt das Gleiche wie zur Erwerbstätigkeit: Glaubhaft darlegen, durch nachweisbare und quittierte Bewerbungen, in ausreichender Anzahl, über einen Zeitraum mindestens seit geltendmachen des Anspruchs.

Dann wäre die Ex ja bereits gut beschäftigt, mit ihren Bewerbungen für Ausbildung und parallel zum Beruf.;)

Sieht bestimmt auch lustig aus, wenn der Richter/die Richterin fragt, welche Bemühungen denn bisher unternommen wurden und der Tisch leer bliebe.
Also, diesbezüglich nix machen!

Der Aufstockungsunterhalt oder die macht der Gewohnheit oder Nerzklausel! :cool:

Hier wird eine Menge in lautstarker Lobbyarbeit investiert, weil es wohl unverschämte RichterInnen gab, die hier die Ansprüche befristet haben.
Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Wenn dann die Kids groß sind empfehle ich den Joker in Form BGB§1572 (Krankheit oder Gebrechen).
Gerade psychische Krankheiten sind hier zu bevorzugen.
Ursachen kann man herbeischwätzen, mit freundlicher, fachmännischer Untersützung.
Die Symptome können vielfältig sein, die und haben nicht unbedingt Auswirkungen, die im sozialen Umfeld wahrgenommen werden - auch nicht auf der Pferderennbahn oder am Bistrotisch im Nobel-Einkaufscenter.
Prösterchen!

Meine Meinung gilt nicht pauschal.
Wenn ein Anspruch begründet ist, soll diesem auch entsprochen werden.

Lasst euch überraschen, sie hat es in der Hand.
Für euch wäre es momentan besser, sie würde zumindest teilweise arbeiten gehen, aber andererseits wäre eine Ausbildung auch nicht zu verachten, weil danach ihre Auswahl an Anspruchsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt wird.

Lieben Gruß

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#6
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Cosmonova
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

ob meine aussage unangemessen ist und mir nicht zusteht lass mal meine sorge sein. oder habe ich einen nerv bei dir getroffen, der dich persönlich angreift? wenn du nichts konstruktives beitragen kannst, halte dich bitte von meinem posting fern. ich habe keine zeit und keine lust mich mit leuten wie dir auseinander zu setzen.

@ARTiger
leider ist es ja so, dass nicht sie es in der hand hat, sondern der richter und dass es je nach lust und laune, wieder zu ihren gunsten laufen kann. ich glaube nicht, dass sie die schiene mit psychischen problemen fahren wird. nach klar logischen gesichtspunkten (was ja leider nicht für alle menschen gilt) müsste das gericht zu unseren gunsten entscheiden. allein schon wegen der tatsache, dass sie seit 2 jahren in einer gefestigten partnerschaft lebt (zeugen gibt es genug).

deinen rat mit den vorzulegenden bewerbungen werden wir beherzigen. wir wollen nur hoffen, dass der richter auch darauf eingeht, dass sie behauptet auf arbeitssuche zu sein. könnte unser anwalt sie ggf. auch dazu befragen, wenn der richter es nicht tut?

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#8
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
ob meine aussage unangemessen ist und mir nicht zusteht lass mal meine sorge sein.


ARTiger hat ja bereits einige Vorschläge gemacht :)

Nix für ungut ... . Ist ja nicht jeder privilegiert.

:grins:



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#9
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo,

quote:
Kann mir einer von euch sagen, in welchem Rang ich dann auch unterhaltsberechtigt bin, wenn mein Freund und ich geheiratet haben?


Die Frage hast du dir schon selbst beantwortet:

du stehst, da du keine gemeinsamen Kinder betreust, im Rang NACH der KM.

Da würde sich also nichts am BU ändern.

Übrigens:

quote:
wir würden von ihr ja gar nicht verlangen, dass sie vollzeit arbeiten geht,...


das ist zwar sehr großzügig von euch ... ;)

... allerdings fürchte ich, dass es völlig irrelevant ist, was *ihr* verlangt von der KM.

Da eines der Kinder noch unter 10 Jahren ist, wäre es recht unwahrscheinlich, dass *irgendwer* sie *zwingen* würde, Vollzeit arbeiten zu gehen.

quote:
Der BU wurde ihr zugesprochen,weil es sich um eine s.g. Hausfrauenehe handelt (kann man ja kaum widerlegen, wenn sie schon immer zu faul zum Arbeiten war).


Da die KM nach deiner Aussage ja *schon immer* so war, dürfte das dem KV durchaus gegenwärtig gewesen sein, als er sich zu der Ehe mit der KM entschlossen hat.

Demnach auch keine Veranlassung, ihr jetzt vorzuhalten, was sie nie *verheimlicht* hat ;)

Von ihrer Existenz und den Umständen, die sich daraus für deinen baldigen Ehemann ergeben, wusstest du sicher auch schon, bevor du eine Beziehung mit dem Mann eingegangen bist.

Möglicherweise ist die Berechnungsgrundlage für den zu leistenden Unterhalt tatsächlich inzwischen unangemessen.

Dann habt ihr wohl auch Aussichten, dass eine Änderung möglich ist.

Eure Zukunftsplanung auf diese Änderung bauen zu wollen, halte ich aber dennoch für gewagt.

Denn sicher ist die keinesfalls.

Immerhin ...

... eure Eheschließung wird den KV in eine günstigere Steuerklasse bringen.

Damit kommt auch mehr Geld in die gemeinsame Kasse.

Und wenn dein Studium erst mal abgeschlossen ist und du als Akademikerin gutes Einkommen erzielst, dann dürfte die schlimmste Durststrecke für euch wohl überwunden sein.:)


Grüße


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#10
 Von 
Cosmonova
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@Haselstrauch

bevor sie die kinder hatten, war sie ja arbeiten, nur mit den kindern hat sie es nicht mehr für nötig gehalten, wieder arbeiten zu gehen. wozu auch? mein freund hat damals schon gut verdient.

was hilft einem das wissen, dass wenn ich mit dem studium fertig bin, die durststrecke überwunden ist, wenn wir jetzt kaum wissen, wie wir uns ernähren sollen? und man mit ansehen muss, wie die ex mehrmals im jahr mit ihrem neuen auf urlaub fährt? im gegenzug wirft sie uns vor, dass wir mit den kindern keine unternehmungen wie kino und dergleichen machen. wovon denn bitte? sie wirft uns auch vor, dass die kinder keine eigenen zimmer bei uns haben. ich wäre auch dafür, dass die kids ihr eigenes zimmer bekommen, dann könnten wir an den kinderwochenenden auch mal gemütlich vor dem fernseher im wohnzimmer sitzen, abends. aber wovon sollten wir das finanzieren?

kann sich einer von euch vorstellen, welcher druck auf einem lastet, wenn die weitere zukunft auf den schultern einer person lastet? und zwar auf meinen? wenn man die privatinso immer vor augen hat, wenn man das studium nicht schaffen sollte?

ob sie nun arbeiten geht oder nicht soll mir egal sein. wir möchten einfach, dass der EU entfällt weil sie einen lebenspartner hat, der sie auch heiraten möchte, aber sie nicht, weil sie den EU nicht verlieren möchte.

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#11
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@Hasel,

Betreuungsunterhalt ist nicht zu befristen.

Das haben die BGH-Urteile deutlich hervorgehoben, in den Leitlinien des OLG Ffm wurde dies wohl aufgenommen (obgleich auf deren Seite bisher nicht veröffentlicht) und so wird entschieden.

Das heißt, dass Abänderungsklagen folgen müssen, um Änderungen herbeizuführen.

Das kostet den Antragstellern eine Menge Geld und ist immer mit dem Risiko des scheiterns verbunden.

Wann eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit für die betreuende Mutter zumutbar ist, wird im Einzelfall entschieden.
Davon geht der Verlobte der TE nicht aus und erwartet dies auch nicht.

Tatsächlich hat sich zur politischen Lüge zur Eigenverantwortung noch die Lüge des Ermöglichen einer Zweitehe für Unterhaltspflichtige gesellt.

Diese zweite Chance haben nach wie vor nur diejenigen, die über ausreichend verbliebene Einkünfte verfügen.
Die von der TE vorgetragenen Argumente zur möglichen Freizeitgestaltung und Unterbringung, von Seiten der TE, sollten hier angemessen berücksichtigt werden.

Das Problem trifft auf sehr viele, auch allein lebende Unterhaltspflichtige zu, denen der SB nach DDT verbleibt.

Frag´ mich mal!;)

@Cosmonova:

Ich bin bei dir, auch wenn deine Aussagen zur Ex nicht unbedingt alle zutreffend sein mögen und hier den einen oder die andere verärgert!:)

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#12
 Von 
Cosmonova
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@ARTiger: tut gut, dass nicht jeder blauäugig durch die Welt läuft :)

Ob ich jemanden damit verärgere ist mir Wumpe, wie mein Prof zu sagen pflegt. Ich habe es satt, mir von anderen auf den Schädel pi..en zu lassen.

Es ist meine Meinung und wenn ich damit Personen an einer empfindlichen Stelle treffe, dann habe ich wohl die richtigen Leute damit angesprochen. So frei nach dem Motto *die Leute in einen Sack und mit dem Knüppel draufschlagen, wird schon den richtigen Treffen*

Die anderen, deren Meinung ich hören will, fühlen sich dadurch, so denke ich, nicht angegriffen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Cosmonova
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

aha und was willst mir jetzt damit sagen? bringst du dich in den threads anderer immer nur mit einem satz ein? sehr produktiv, vielen dank!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

habe das gefühl, dass almah wieder auferstanden ist:-))

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#16
 Von 
Cosmonova
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

sieht wohl so aus, als wäre er/sie hier schon bekannt für seine/ihre aussagen. naja mir solls recht sein, werde ihn/sie ignorieren. :)

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#17
 Von 
stern30
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

ich würde auf jeden fall Klage einreichen wegen der verfestigten Lebenspartnerschaft! Die müüsen nicht verheiratet sein und wenn ihr beweisen könnt, dass das schon länger als 2 Jahre dauert, habt ihr gute Chancen.

Wir haben einen ähnlichen Fall und die Richterin hätte zu unseren Gunsten entschieden, wenn sie nicht wieder irgendwelche Zaugen aus dem Hut gezaubert hätte, die das Gegenteil behaupten!

Nichts tun heißt aufgeben!!!

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#18
 Von 
Cosmonova
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Klage ist eingereicht. Jetzt versucht natürlich der gegnerische Anwalt mit den Ketten zu rasseln. Wir haben nicht vor aufzugeben. Schließlich sind wir es, denen es finanziell echt mies geht und sie mehrmals auf urlaub fährt.

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#19
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich wäre *eure* Ex beim Alter der Kids verpflichtet, mindestens Teilzeit zu arbeiten. Eine Abänderungsklage könnte diesbezgl. schon erfolgreich sein, ebenso wie die Anrechnung von Haushaltsführung.

Was mich persönlich interessiert hätte:
In welchen Höhen bewegen sich denn diese Summen?
Wie viel verdient dein Freund, wie viel zahlt er KU und wie viel EU und vor allem: Wie viel verdienst du?

quote:
Schließlich sind wir es, denen es finanziell echt mies geht und sie mehrmals auf urlaub fährt.


Ausschließlich von EU?
Wenn der so üppig ist, dürfte es deinem Freund doch gar nicht so mies gehen oder ist es nur so schlimm, weil du kein oder wenig Einkommen erzielst?

Eine Frage:
quote:
wenn sie schon immer zu faul zum Arbeiten war).
nur mit den kindern hat sie es nicht mehr für nötig gehalten, wieder arbeiten zu gehen. wozu auch?


Hast du sie damals schon, näher, gekannt oder woher hast du dieses Wissen erlangt?
In Absprache mit dem Vater? Wie steht der eigentlich dazu?

Grüßle

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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#20
 Von 
Cosmonova
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Freund verdient eigentlich recht gut. 2200 netto. für die kids zahlt er insgesamt 750 euro. für ex 500 euro. von den restlichen 950 euro zahlt er miete und einen kredit und dann bleiben vielleicht 30 euro übrig.

ich verdiene derzeit 550 euro. davon zahle ich die ganzen lebenshaltungskosten wie strom, autoversicherung (arbeitsplatz liegt leider so ungünstig) lebensmittel usw und das für einen 3-personen-haushalt und halt zusätzlich an den besuchswochenenden für 5 personen.

ich kannte hier vorher niemanden, alles was ich weiß sind aussagen von verwandten und bekannten meines freundes und seiner ex. natürlich kann man sich auch ein bild von der ganzen geschichte machen, wenn man sie näher kennt. sie erzählt gerne und ich höre auch aufmerksam zu.

ausschließlich von Eu hat sie das nicht finanziert. sie hatte zwischenzeitlich immer mal wieder schwarz gearbeitet. hat sie auch schön breitgetreten in der familie. aber was nutzt einem das, wenn man es nur durch eine teure detektei nachweisen kann. anscheinend hat sie auf anraten ihres anwaltes damit aufgehört, also ist das eh hinfällig. und natürlich finanziert sie den urlaub nicht alleine. sie fährt ja mit ihrem lebensgefährten auf urlaub.

wie der vater dazu steht? er hat bisher immer versucht, das ganze auf vernünftiger ebene zu regeln. sie stimmt ihm am telefon auch immer wieder zu, aber dann kommt wieder ein knaller von ihrem anwalt. sie versucht es mittlerweile auch über die kinder geld zu bekommen. sei es für schulbücher, neue schuhe usw.

ich könnte noch viel mehr schreiben, warum sie mit dem geld auch nicht klar kommt, aber das wäre schon zu detailliert und das möchte ich nicht preisgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

quote:
von den restlichen 950 euro zahlt er miete und einen kredit ...


Ist dieser Kredit ehebedingt?

Wer hat den Unterhalt berechnet?

Bei der Summe allein für KU müsste der KV entschieden viel mehr verdienen, als 2200 €.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Passt schon...:)

seit diesem Jahr liegt der Selbstbehalt gegenüber geschiedenen Ehegatten nicht mehr bei 900, sondern bei 1000€.
Einkommen wäre zu bereinigen:
Im Normalfall um 5%, so dass 2090€ zur Berechnung herangezogen werden könnten.

Wäre zweimal KU von à 278 = 556€. Das nur am Rande...

Was meint der RA zu einer fiktiven Einkommensanrechnung?

Grüßle




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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Cosmonova
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein der Kredit ist nicht ehebedingt. Der Unterhalt wurde so vom Gericht bei der Scheidung festgelegt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Cosmonova
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Du meinst jetzt eine fiktive Einkommenanrechnung bei der Ex? Wir haben demnächst einen Termin beim RA. Da werden wir das ansprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

... na, ich meine, wenigstens eine Teilzeit-Anrechnung müsste drin sein.

Aber: Vor Gericht und auf hoher See...

Grüßle

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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#26
 Von 
Cosmonova
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

lang, lang ist es her, dass ich in meinem thread geschrieben habe. naja, die mühlen der justiz mahlen manchmal sehr sehr langsam bzw. wird mit viel radau hin und hergeschrieben.

kurz nochmal zur erläuterung: abänderungsklage wegen lebensgemeinschaft (nicht abgestritten) und anrechnung von fiktivem einkommen, da die kinder 11 und 9 jahre alt sind.

auch ist unser anwalt der festen überzeugung, dass ich nach neuem recht mit der ex im gleichen rang stehe, da wir jetzt verheiratet sind.

jetzt ist es so, dass pkh abgelehnt wurde, wegen mangelnder aussicht auf erfolg. der richter ist bekannt für seine entscheidungen nach altem recht, dh. eigenverantwortung usw sind ihm ein fremdwort. wir haben beschwerde dagegen eingereicht und jetzt steht im letzten schreiben, dass keine beschwerde eingegangen sei und sie das verfahren somit als beendet ansehen.

sollte unser anwalt hier mist gebaut haben und tatsächlich keine beschwerde eingereicht haben, wie könnten wir weiter vorgehen? erneut klage einreichen? irgendwann muss das alles ein ende haben und sei es eine befristung bis ende des jahres. es wäre alles überschaubar und man wäre vielleicht nicht ganz so verzweifelt.

viele grüße
cosmonova

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
stern30
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Oh Mann!
Ich kenn das zu gut!! Bei uns siehts ähnlich aus!
Wir habe auch immer auf dieser gefestigten Lebenspartnerschaft rumgeritten und die Ex hat noch nicht mal mit ihm zusammengewohnt (geschickt), aber er war immer bei ihr und dafür hatten wir auch Zeugen.
Da soll Dein Anwalt auch immer wieder mit anfangen.
Unserer Richterin hat das nämlich sehr wohl zu denken gegeb, auch wenn sie sonst sicher auch nach altem Recht entschieden hätte. Zumindest sind wir soweit, dass der Betreuungsunterhalt durch einen Vergleich tatsächlich bis Ende 2009 befristet wurde, aufgrund der Lebenspartnerschaft (KEINE gemeinsame Wohnung). Sie kann natürlich Ende das Jahres wieder klagen, aber sollte sie mit dem Kerl dann immernoch zusammen sein, stehen unsere Chancen sehr gut. Im übrigen arbeitet sie sogar für 400,- und die Kinder sind 10 und 12..
Nicht aufgeben!!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-2183
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Cosmonova
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, es war das pkh-prüfverfahren. ohne pkh können wir uns eine klage nicht leisten.

ich danke dir stern für deinen tipp. wir werden das definitiv nochmal mit dem anwalt abklären. sie haben ja im allerersten schreiben zugegeben, dass es sich um eine lebensgemeinschaft handelt. im letzten schreiben teilen sie uns mit, dass sie zuerst nur befreundet waren. können das aber jederzeit mit neutralen zeugen belegen, dass die schon mehr als 2 jahre zusammen sind.

aber ich finds halt krass, dass das neue gesetz nicht interessiert und sie sich weiterhin auf ihrem a... ausruhen kann. ach ich schreib jetzt besser nicht weiter, werd sonst wieder nur aggro...

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Tja, wenn ich die Ex wäre, würde ich mich gerade JETZT von meinem Freund trennen...

gruß azrael

0x Hilfreiche Antwort

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