Hallo, mein Mann wurde vor knapp 3Jahren geschieden. Vor knapp 2 Jahren haben wir geheiratet.
Der Rechtsanwalt der Ex ist der gleicher wie der volljährigen und inzwischen berufstätigen Kinder, was aus unserer Sicht schon ein Interessenkonflikt darstellt, den sie verwenden alle "Ereignisse" und Dokumente in beiden Fällen und zwar sehr gezielt um mehr Unterhalt etc. rauszuholen.
Jetzt (3 Jahre nach der Scheidung) hat die Ex, die selbst arbeitet und ca. 900€ verdient den nachehelichen Unterhalt angeklagt. In der Scheidungsurkunde und danach war keine Rede davon. Kinder volljährig und berufstätig. Sie hat ebenfalls einen Lebensgefährden, lebt natürlich getrennt, damit sie klagen kann, schäft aber regelmäßig da, fährt mit ihm in Urlaub, Parties etc.
Meine Frage, hat sie überhaupt Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Vielen Dank in Voraus.
Nachehelicher Unterhalt nach 3 Jahren nach der Scheidung
22. Februar 2019
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Frage vom 22. Februar 2019 | 12:39
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt nach 3 Jahren nach der Scheidung
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#1
Antwort vom 22. Februar 2019 | 16:42
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
Ich denke sie wird keinen nachehelichen zugesprochen bekommen.
Warum verdient sie nur 900€ ? Vollzeit?
Nach 3 Jahren mit ihrem Neuen kann außerdem der Unterhalt verwirkt sein.
Wie hoch war der Trennungsunterhalt.
edy
-- Editiert von edy am 22.02.2019 16:44
#2
Antwort vom 22. Februar 2019 | 16:48
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Ich denke, da fehlt die Hälfte ...
-- Editiert von AltesHaus am 22.02.2019 16:49
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#3
Antwort vom 22. Februar 2019 | 16:56
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHallo, :
Ich denke sie wird keinen nachehelichen zugesprochen bekommen.
Warum verdient sie nur 900€ ? Vollzeit?
Nach 3 Jahren mit ihrem Neuen kann außerdem der Unterhalt verwirkt sein.
Wie hoch war der Trennungsunterhalt.
edy
-- Editiert von edy am 22.02.2019 16:44
Vielen Dank erstmal für die Antwort. Sie arbeitet natürlich nur Teilzeit, daher verdient sie nur 900€.
Der Trennungsunterhalt war 360€, weil er zur der Zeit auch noch den Kindesunterhalt bezahlt hat.
#4
Antwort vom 22. Februar 2019 | 16:58
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch denke, da fehlt die Hälfte ... :
-- Editiert von AltesHaus am 22.02.2019 16:49
Natürlich, habe nur die wichtigsten Fakten zusammengefasst. Das Wichtigste ist, darf sie nach 3 Jahren nach der Scheidung erst den nachehelichen Unterhalt fordern?
-- Editiert von Olivia13 am 22.02.2019 17:02
#5
Antwort vom 22. Februar 2019 | 17:22
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Zitatarf sie nach 3 Jahren nach der Scheidung erst den nachehelichen Unterhalt fordern? :
Ja, da eine Forderung an keine Bedingung geknüpft ist.
Interessant wird es erst, aus welchem Grund nachehelicher Unterhalt gefordert wird und wie die verspätete Forderung begründet wird.
berry
#6
Antwort vom 22. Februar 2019 | 17:28
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatarf sie nach 3 Jahren nach der Scheidung erst den nachehelichen Unterhalt fordern? :
Ja, da eine Forderung an keine Bedingung geknüpft ist.
Interessant wird es erst, aus welchem Grund nachehelicher Unterhalt gefordert wird und wie die verspätete Forderung begründet wird.
berry
Danke für die Antwort.
Da die Kinder volljährig und berufstätig sind, sie angeblich keine Vollzeitstelle bekommt, möchte sie Aufstockungsunterhalt, da sie weniger als mein Mann verdient, nur mein Mann hat die gesamten Schulden aus der Ehe übernommen.
#7
Antwort vom 22. Februar 2019 | 18:01
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatarf sie nach 3 Jahren nach der Scheidung erst den nachehelichen Unterhalt fordern? :
Ja, da eine Forderung an keine Bedingung geknüpft ist.
Interessant wird es erst, aus welchem Grund nachehelicher Unterhalt gefordert wird und wie die verspätete Forderung begründet wird.
berry
Ach so, die verspätete Forderungen word damit begründet, dass mein Mann bis dahin unterhaltspflichtig gegenüber der Kinder war und daher fordert sie erst jetzt, da der Kindesunterhalt weggefallen ist.
#8
Antwort vom 24. Februar 2019 | 14:07
Von
Status: Unbeschreiblich (38385 Beiträge, 13987x hilfreich)
Auch wenn er den Kids gegenüber unterhaltspflichtig war, so bedeutet das bei erwachsenen Kindern ja nicht, dass die noch vorrangig zu bedienen sind. Und wenn dies hier nicht der Fall war, dann wäre die Frau in der Rangfolge nämlich vorrangig gewesen, und die Unterhaltskette ist dann unterbrochen.
wirdwerden
#9
Antwort vom 5. März 2019 | 09:57
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAuch wenn er den Kids gegenüber unterhaltspflichtig war, so bedeutet das bei erwachsenen Kindern ja nicht, dass die noch vorrangig zu bedienen sind. Und wenn dies hier nicht der Fall war, dann wäre die Frau in der Rangfolge nämlich vorrangig gewesen, und die Unterhaltskette ist dann unterbrochen. :
wirdwerden
Vielen Dank, genau so denke ich auch. Bin gespannt, was der Anwalt dazu sagt.
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