Nachehelicher Unterhalt nach Neuheirat

23. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt nach Neuheirat

Hallo,
mal eine Frage zur Unterhaltsberechnung.
Zur Info: Die Suchfunktion im Forum liefert bei meiner Frage keine passende Antwort, also greif ich auf euer Gedächtnis zurück.

Also in Kurzform das Problem:
1. Ex-Frau fordert nachehelichen Unterhalt.
2. Mein Netto nach Heirat bei 2400,-
3. Kind aus 1. Ehe lebt bei mir, Ex zahlt keine KU, wird also von mir erbracht
4. 2.Frau arbeitet nicht wg. Betreuung 2. Kind (ist von mir), deshalb wieder einmal KU abziehen

Jetzt die Frage: Wieviel wird als Unterhalt für die 2. Frau abgezogen bzw. um wieviel erhöht sich mein SB gegenüber 1. Frau?

Wichtig weil Ex-Frau sich vor allen Zahlungen(auch Schulden aus 1. Ehe) drückt, aber Unterhalt haben will. (Mir doch egal, hab kein Geld, ws willste mir noch wegnehmen?)

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Schön wärs wenn Du recht hättest.
Der Richter war beim Bescheid über PKH anderer Meinung. Danach soll ich 300,- zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Laetitia
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo hns,
mit welcher Begründung fordert die Gute nachehelichen Unterhalt?
Das Kind lebt doch bei Dir, da kann sie sich doch keineswegs hinter der Betreuung des Kindes verstecken...
versteh einer die Menschen *kopfschüttel*
Leg auf jeden Fall Widerspruch ein!
In diesem Sinne
Laetitia

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Unterhalt wird aus Krankheitsgründen gefordert, Attest ist aber von Dez. 03.

Aber der eigentliche Prozeß kommt ja noch.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

hns guten morgen,
neues attest anfordern.
wie alt sind die kinder? wie alt ist die 1. frau und die 2. frau?
mache glaubhaft, das deine 2. frau ebenfalls angemessen unterhalt benötigt und der aufwand für kind 1 ebenfalls erheblich ist.
viele sagen vielleicht das hat nichts zu sagen aber das stimmt nicht. es gibt menschen die legen sich mit 30 auf die couch, weil sie angeben eine allergie zu haben und deswegen nie wieder arbeiten gehen können.
verstehst.
warum lebt das kind bei dir, wollte sie es, ging es nicht anders?
fordere du mal unterhalt von ihr.
treibe deinen anwalt mal an.
alles gute.
ach ja, wie lange warst du mit 1 frau verh. und wie lange bist du mit 2 frau verh.
auch das sind punkte die du mit anführen solltest.
das mein mann und ich geh. haben hatte den vorteil, das ich als unterhaltsberechtigte mit aufgenommen wurde.
der fall war etwas anders aber ähnlich.
wovon lebt 1 frau jetzt?

-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Naja, derzeit läuft noch die Klage auf Trennungsunterhalt, aber man muss ja auch nach vorne blicken.
2. Kind kommt erst im Januar und die Scheidung ist noch in der Mache.
Mein Sohn ist 2 und lebt bei mir, weil meine Frau auf einer Kur 400km entfernt beschloss, sich von mir zu trennen. Da habe ich dann die Tagesmutter gleich unter Vertrag behalten und mein Sohn blieb bei mir.
So blöd, ihr auch noch einen Grund für Unterhalt zu liefern, bin ich nicht.
Und weil sie zu bequem war, blieb sie auch gleich im Kurort wohnen und meinte, ich müsste ihr unseren Sohn regelmäßig hochbringen. Hat zu Folge, dass sie ihn in 12 Monaten nur zu Weihnachten gesehen hat( ich bin halt gutmütig). Damit erledigt sich auch die Frage, wo er in Zukunft lebt.

Deshalb die Frage für die Zeit nach der Scheidung, wie sich dann der Selbstbehalt zusammensetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
ist dein Einkommen schon bereinigt? ( Netto + Weihnachts - und Urlaubsgeld, Steuerrückzahlungen Vorjahr und sonstige geldwerte Leistungen minus 5% Pauschale)?
Wie lange warst du mit Frau 1 verheiratet?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Nein, dann wären es 2600,-.
Davon dann die ganzen Abzüge.
Problematisch ist dabei der Hauskredit aus der ersten Ehe, der vom derzeigen Richter nur mit 100,- berücksichtigt wird, obwohl ich 775,- zahle.
Denn falls ich jetzt durch TU/EU das Haus nicht halten kann, ist meine 1.Frau nach der Versteigerung an den Restschulden beteiligt, die werden dann voll angerechnet und sie bekommt wieder keinen Unterhalt. Da sie aber nicht zahlen kann, kann ich dann wieder die Hälfte der Restschulden bei ihr einklagen, nachdem ich alles gezahlt habe.
Ergebnis für sie: Kein Unterhalt und Schulden, weil sie mich auf Unterhalt verklagt hat.

Dazu kommt noch der Punkt, dass ich ja nicht erwerbspflichtig bin durch die Kinderbetreuung, aber für Väter gibt es ja keine überobligatorische Tätigkeit. Da wird immer alles angerechnet.

Verheiratet waren wir seid 1999.

Sagt mal eine Zahl, wie sich mein SB durch die 2.Heirat ändert. Neue Frau arbeitet nicht wg. Elternzeit.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen