Nachehelicher Unterhalt noch möglich?

15. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Nicolas6776
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt noch möglich?

Hallo,
Im März 2024 wurde unsere Ehe nach 18 Jahren geschieden.

Die Frage von Unterhalt wurde nicht behandelt und ist im Scheidungsurteil auch nicht beschrieben.

Nun muss ich aufgrund von voller Erwerbsunfähigkeit (Erwerbsminderungsrente ist bei mir aus rentenvertraglichen Voraussetzungen ausgeschlossen) Grundsicherung für 5 Monate bis zum Renteneintritt im Mai beantragen.

Bin ich hier verpflichtet zunächst nachehelichen Unterhalt von meiner geschiedenen Frau zu fordern? Oder ist das knapp 1 Jahr nach der Scheidung gar nicht möglich?

Ich weiß auch gar nicht ob meine Exfrau Einkommen hat, um überhaupt Unterhalt leisten zu können. Ich habe auch gar keine Kenntnisse über sie.

Das Problem ist, dass ich ab Januar kein Einkommen mehr habe. ALG 1 wurde aufgehoben, weil ich nicht mehr voll erwerbsfähig bin.

Bis jetzt ein Bescheid zur Grundsicherung ergeht, kann ja auch dauern. Und wenn die jetzt erst noch nach möglichen nachehelichen Unterhalt fragen, dann gut Nacht.

Eigentlich hatten wir uns damals bei der Trennung gegenseitig auf Unterhalt verzichtet. Aber nie schriftlich. Und wie geschrieben, im Rahmen der Scheidung war das auch kein Thema.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37114 Beiträge, 6236x hilfreich)

Zitat (von Nicolas6776):
Bin ich hier verpflichtet
Nein.
Zitat (von Nicolas6776):
Oder ist das knapp 1 Jahr nach der Scheidung gar nicht möglich?
Doch, möglich ist das.
Zitat (von Nicolas6776):
Ich weiß auch gar nicht ob meine Exfrau Einkommen hat, um überhaupt Unterhalt leisten zu können.
Das würde man durch eine Anfrage bzw. die Forderung relativ schnell erfahren.
Zitat (von Nicolas6776):
Bis jetzt ein Bescheid zur Grundsicherung ergeht, kann ja auch dauern.
So sehr lange wohl nicht. Denn dir liegen Bescheide zu --kein ALG und keine EMR--- ja vor. uU. würde Grundsicherung darlehensweise gezahlt---bis das mit dem Unterhalt geklärt ist.
Zitat (von Nicolas6776):
im Rahmen der Scheidung war das auch kein Thema.
Das war dann wohl ein Fehler.
Ein Blick auf die Zeitschiene wegen der EM-Rente und die ALG-Dauer hätte das evtl. *erleuchtet*?

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