Hallo,
Im März 2024 wurde unsere Ehe nach 18 Jahren geschieden.
Die Frage von Unterhalt wurde nicht behandelt und ist im Scheidungsurteil auch nicht beschrieben.
Nun muss ich aufgrund von voller Erwerbsunfähigkeit (Erwerbsminderungsrente ist bei mir aus rentenvertraglichen Voraussetzungen ausgeschlossen) Grundsicherung für 5 Monate bis zum Renteneintritt im Mai beantragen.
Bin ich hier verpflichtet zunächst nachehelichen Unterhalt von meiner geschiedenen Frau zu fordern? Oder ist das knapp 1 Jahr nach der Scheidung gar nicht möglich?
Ich weiß auch gar nicht ob meine Exfrau Einkommen hat, um überhaupt Unterhalt leisten zu können. Ich habe auch gar keine Kenntnisse über sie.
Das Problem ist, dass ich ab Januar kein Einkommen mehr habe. ALG 1 wurde aufgehoben, weil ich nicht mehr voll erwerbsfähig bin.
Bis jetzt ein Bescheid zur Grundsicherung ergeht, kann ja auch dauern. Und wenn die jetzt erst noch nach möglichen nachehelichen Unterhalt fragen, dann gut Nacht.
Eigentlich hatten wir uns damals bei der Trennung gegenseitig auf Unterhalt verzichtet. Aber nie schriftlich. Und wie geschrieben, im Rahmen der Scheidung war das auch kein Thema.
Nachehelicher Unterhalt noch möglich?
15. Januar 2025
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Frage vom 15. Januar 2025 | 09:44
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt noch möglich?
#1
Antwort vom 15. Januar 2025 | 11:36
Von
Status: Unbeschreiblich (40235 Beiträge, 6553x hilfreich)
Nein.Zitat :Bin ich hier verpflichtet
Doch, möglich ist das.Zitat :Oder ist das knapp 1 Jahr nach der Scheidung gar nicht möglich?
Das würde man durch eine Anfrage bzw. die Forderung relativ schnell erfahren.Zitat :Ich weiß auch gar nicht ob meine Exfrau Einkommen hat, um überhaupt Unterhalt leisten zu können.
So sehr lange wohl nicht. Denn dir liegen Bescheide zu --kein ALG und keine EMR--- ja vor. uU. würde Grundsicherung darlehensweise gezahlt---bis das mit dem Unterhalt geklärt ist.Zitat :Bis jetzt ein Bescheid zur Grundsicherung ergeht, kann ja auch dauern.
Das war dann wohl ein Fehler.Zitat :im Rahmen der Scheidung war das auch kein Thema.
Ein Blick auf die Zeitschiene wegen der EM-Rente und die ALG-Dauer hätte das evtl. *erleuchtet*?
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