Nachehelicher Unterhalt nocht nicht vereinbart, schon Scheidungstermin

1. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
CN321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt nocht nicht vereinbart, schon Scheidungstermin

Hallo zusammen,
vielleicht kann jemand von euch mir helfen.
Meine Frage ist, ich habe nächste Woche schon Scheidungstermin,. Anspruch auf nachehelichen Unerhalt habe ich und auch bereits beantragt, nur die Höhe und Dauer des nachehelichen Unterhalts ist noch nicht mit dem Ex (über Anwälte) vereinbart.
Wird der Scheidungstermin nächste Woche trotzdem stattfinden? Und was soll ich dann machen, wenn bei der Scheidung kein Unterhaltstitel beurteilt wird? Muss ich das so akzeptieren oder kann ich weiter kämpfen? Wird es weitere Verhandlungstermine wg. Scheidungsfolgensachen (Unterhalt) geben?

Vielen Dank für jede Anwort!!!
LG
CN321

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wir wissen nicht, was beantragt worden ist, wenn nachehelicher Unterhalt Gegenstand eines Antrags ist, wird darüber auch entschieden. Wenn nicht, kann bei Einigkeit zwischen den Parteien das Ganze noch in Form eines Vergleichs gerichtlich protokolliert werden. WEnn er beantragt wäre, dann müsste da eigentlich eine konkrete Zahl im Antrag stehen, deshalb hab ich da so meine Bedenken. Die Dauer des zu zahlenden Unterhalts ist häufig nicht in dem Antrag drin, einfach weil da viele Unwägbarkeiten rein kommen können, aber die Höhe schon, zwingend. Wie soll denn sonst vollstreckt werden?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CN321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke wirdwerden!
Der nacheheliche Unterhalt mit Höhe und ohne Befristung wurde von meinem Anwalt beantragt.
Noch eine Frage habe ich: was ist dann, wenn z.B. der Richter ihn herabsetzt bzw befristet? Ich wäre damit nicht einverstanden, da ich ehebedingte Nachteile erlitten habe.. Aber wie soll denn alles weitergehen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von CN321):
ch wäre damit nicht einverstanden, da ich ehebedingte Nachteile erlitten habe.. Aber wie soll denn alles weitergehen?


Wenn Dir das Ergebnis im Urteil nicht gefällt, kannst Du von einem Anwalt Beschwerde einlegen lassen. Dann wird die Urteilsfindung vom Familiensenat des für euch zuständigen OLG geprüft.

Sprich: das OLG prüft ob der Familienrichter alles rechtsfehlerfrei berücksichtigt hat, was bis zum Termin der letzten Verhandlung vorgelegt wurde.

Nachbessern ist im Beschwerdeverfahren aber nur insoweit möglich, wie neue Sachen hinzugekommen sind.

Hast Du Dir den Unterhalt wegen ehebedingter Nachteile von deinem Anwalt erklären lassen? Er ist i.d.R. nicht all zu hoch und wird oft auch befristet, weil sich die Nachteile im Laufe der Jahre in denen Du wieder arbeitest allmählich ausgleichen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das ist so nicht ganz zutreffend. Das OLG ist in diesen Fällen die zweite Tatsacheninstanz, d.h. das Verfahren wird letztlich neu aufgerollt.

Aber abgesehen davon kann ich zumindest nicht abschätzen, ob da jetzt geschieden wird. Denn eine einvernehmliche Scheidung scheint es ja nicht zu werden, die Frage ist dann, wie der Richter den Unterhaltsstreit bewertet. Ob der Unterhalt (wenn denn eine Entscheidung erfolgt) unbefristet oder befristet zugesprochen wird, das spielt letztlich eine untergeordnete Rolle. Denn auch wenn unbefristet zugesprochen, bedeutet das nicht, dass er ein Leben lang gewährt wird. Nur, dann muss sich über das Ende der Subvention neu geeinigt werden oder aber es kommt ein neues Gerichtsverfahren.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CN321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Sir Berry und wirdwerden: vielen Dank für Eure sehr hilfreiche Informationen.
Mein Anwalt hat die Höhe im Antrag genannt, die er für mich ausgerechnet hat.
In eine Woche sollte der Scheidungstermin stattfinden. Und bis heute habe ich von weder der Gegenseite noch vom Gericht was gehört.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wenn der Termin nicht aufgehoben wird, findet er statt. Ob an dem Termin geschieden wird, können wir hier nicht abschätzen. Wenn es zu einer Einigung hinsichtlich des Unterhalts kommt, sonst alles geklärt ist, ja, ansonsten, keine Ahnung.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen