Nachforderung Kindesunterhalt - Titel vorhanden

11. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
kallakullu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachforderung Kindesunterhalt - Titel vorhanden

Kindesvater hat im Jahr 1998 Unterhalt für das Kind (geb. 94) berechnen lassen. Seit 2001 besteht dazu ein Unterhaltstitel in Höhe von 115,8 d. RB der jeweils gültigen Altersstufe. Bis heute ist keine Änderung mehr erfolgt. Gezahlt wurden die ganze Zeit 231 Euro. Kind ist jetzt 16. Kann eine Nachforderung vom Vater verlangt werden? Kann der Vater einfach von der Mutter angeschrieben werden mit der Bitte um Neuberechnung und Nachzahlung? Was wenn der Vater sich weigert? Kann ich das JA mit der Nachzahlung beauftragen oder lieber einen Anwalt? Das Verhältnis der Eltern ist sehr schwierig, d. h. eine Einigung auf normalem Wege gibt es nicht. Das JA hat davon mitbekommen, dass keine Angleichung erfolgt ist, weil ein Gespräch zum Thema Unterhaltsfragen andererseits stattgefunden hat. JA hat den Hinweis einer Neuberechnung nicht an Mutter herangetragen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

da es sich hier um einen dynamischen Titel handelt (zwar noch nach alter Regelbedarfsverordnung)hötte der Unterhaltsschuldner den Zahletrag immer selbstständig anpassen müssen. Wenn bisher immer nur 231e gezahlt wurden, sind schulden aufgelaufen. Diese können vom Unterhaltsschuldner verlangt werden. Weigerte er sich die Schulden zu begleichen, könnte man einen Vollstreckungsversuch unternehmen.

Ich würde mich zunächst mal an das JA wenden und eine Beistandschaft einrichten. Die können behilflich sein, die aufgelaufenen Schulden zu ermitteln. Dann sollte das JA Auskunft über die wirtschaftlichen verhältnisse des KV verlangen und den Unterhalt neu berechnen.

LG nero

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