Nachname Kind (Mädchenname der Mutter)

3. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Inexi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachname Kind (Mädchenname der Mutter)

Guten Tag,

Ich habe einen folgenden Sachverhalt. Ich war mit einem Mann verheiratet. Nach der Scheidung habe ich seinen Nachnamen behalten. Inzwischen habe ich mit einem anderen Mann ein Kind bekommen. Wir sind nicht verheiratet. Das Kind trägt meinen Nachnamen (also der Nachname von meinem Ex-Ehemann, der mit dem Kind logischerweise nichts zu tun hat).
Nun möchte ich nicht dass mein Kind den Namen von jemandem trägt, mit dem er nichts zu tun hat. Wenn ich meinen Mädchennamen einnehme, kann mein Kind ebenfalls diesen Namen bekommen?

Vielen Dank




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50280 Beiträge, 17594x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich meinen Mädchennamen einnehme, kann mein Kind ebenfalls diesen Namen bekommen?


Ja, das geht.

Wenn das Kind mindestens 5 Jahre alt ist, muss es der Namensänderung zustimmen.

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#2
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Inexi):
Nach der Scheidung habe ich seinen Nachnamen behalten...Nun möchte ich nicht dass mein Kind den Namen von jemandem trägt, mit dem er nichts zu tun hat.


Nur mal interessehalber... Warum hast du denn den Nachnamen behalten, obwohl du ebenfalls nichts mehr mit ihm zu tun hast?

Signatur:

- car4000 -

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#3
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1149x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ja, das geht.
Aber doch nur, wenn der neue Partner wieder geheiratet wird und der Mädchenname der Mutter auch der Ehename ist. Dann kann das Kind einbenannt werden. Eine Änderung des Kindernamens auf den Mädchenname der Mutter ist sonst nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Inexi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Aber doch nur, wenn der neue Partner wieder geheiratet wird und der Mädchenname der Mutter auch der Ehename ist. Dann kann das Kind einbenannt werden. Eine Änderung des Kindernamens auf den Mädchenname der Mutter ist sonst nicht möglich.


Das heißt wenn ich den Vater des Kindes nicht heirate, kann ich dem Kind meinem Mädchennamen nicht geben? Verstehe da den Zusammenhang nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1149x hilfreich)

Der Weg über die Heirat ist ein Umweg, um überhaupt zu diesem Ziel zu kommen.

Das Kind hat keinen Mädchennamen. Der damalige Ehename ist der Geburtsname des Kindes. Das Kind heißt nach einer Einbenennung deshalb im Gegensatz zur Mutter auch nicht Müller, geb. Schmidt, sondern einfach nur Müller.

Es kann sein, dass sich dies irgendwann über den Weg der öffentlich-rechtlichen Namensänderung durch das Namensänderungsgesetz lösen lässt. Nach meinem Kenntnisstand ist das aktuell aber nicht der Fall. Auf gar keinen Fall gibt es einen familienrechtlichen Weg.

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