Hallo!
Ich weiß,
diese Frage wurde sicherlich ähnlich schon zur Genüge gestellt,
aber ich habe noch einen Zusatz, der mich interessiert!
Ich bin mittlerweile in der 31 Woche schwanger und gestern Abend kamen wir (mein Partner und ich) auf das Thema, wie wird das Kind nach der Geburt heißen...
Ich bestehe auf meinen Nachnamen,
er auf seinen...
Er hat Angst, dass er den kleinen Mann nach der Geburt, wenn wir eines Tages heiraten wollen erst adoptieren muss, bevor er den Namen des Papas annehmen kann...
Jetziges Problem besteht weiterhin...
Der werdende Papa ist noch verheiratet und selbst wenn ich mich dazu entschließen würde, dem kleinen den Nachnamen vom Papa zu geben,
wäre das überhaupt rechtens?
Kurz zusammengefasst:
1. Papa ist noch anderweitig verheiratet
2. besteht die Möglichkeit gleich den Namen des Kindsvaters zu geben?
3. wenn das Kind den Namen der Mutter hat, muss der Vater den kleinen später erst adoptieren, wenn geheiratet wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Nachname Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja, so ist das.
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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
1. egal
2. ja
3. nein
Da Kinder inzwischen gleichgestellt sind ob ehelich oder nichtehelich, hat sich das mit dem adoptieren erledigt.
Bei Heirat ist glaub ich sogar automatisch dann das Sorgerecht geteilt, auch wenn das vorher nicht der Fall war.
Grüße
Kleine Hexe
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" "
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@ kleine hexe:
nmoch sind wir ja nicht verheiratet,
er ist aber noch mitr einer anderen frau verheiratet,
ich bin aber von ihm schwanger - darum ging es...
aber scheint ja nicht so schlimm zu sein - also rechtlich gesehen zumindest geht es mit nacname und kind-
und dann auch ohne adoption später einmal, wenn er das sorgerecht mit mir teilt (auch am anfang ohne heirat)?!
(bin verwirrt... sorry!)
Hallo!
Also, das Kind kann den Nachnamen des Vaters annehmen, egal ob dieser verheiratet ist oder nicht.
Mit dem Moment, wo der Vater die Vaterschaft anerkennt, ist es "sein" Kind. Er wird das Kind daher nie adoptieren müssen. Das hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.
Das Sorgerecht kannst Du mit ihm auch ab Geburt teilen.
Soweit ich weiß, kann man das alles auch bereits vor der Geburt machen. Also Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht.
Wenn Ihr dann heiratet ändert sich nichts, ausser, dass Du, falls gewünscht auch den Namen des Vaters annimmst.
LG beijing
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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"
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