Nachname der Mutter annehmen

26. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
pali.schmi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachname der Mutter annehmen

Hallo an alle!
Ich habe ein kompliziertes Anliegen. Als meine spanische Mutter damals meinen deutschen Vater geheiratet hat, hat sie ihren Nachnamen behalten. Sie haben sich vor vielen Jahren geschieden. Ich habe von Anfang an den Nachnamen meines Vaters. Viele komplizierte Gründe führen mich zu dem Wunsch, den Nachnamen meiner Mutter anzunehmen. Würde dies gehen? Und gäbe es etwa die Möglichkeit, die doppelte, spanische Staatsbürgerschaft anzunehmen, was den Nachnamenswechsel erleichtern würde? Ich bin sehr dankbar für Antworten.
Vielen, vielen Dank!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13720 Beiträge, 4871x hilfreich)

Zitat (von pali.schmi):
Viele komplizierte Gründe führen mich zu dem Wunsch, den Nachnamen meiner Mutter anzunehmen. Würde dies gehen


Sehr theoretisch und unter enormen Hürden* ja.

https://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/__3.html

Realistisch gesehen, nein.

Auch mit der doppelten Staatsbürgerschaft sieht es eher mau aus, denn Spanien und Deutschland haben darüber kein Abkommen.
"Normalerweise" bürgert Spanien auch nur ein, wenn gleichzeitig auf die andere Staatsbürgerschaft verzichtet wird.
Man hört allerdings, dass es die Spanier damit nicht so genau nehmen, so dass es zumindest temporär wohl realistisch wäre die Spanische und Deutsche Staatsbürgerschaft parallel zu haben.

Sollten allerdings die spanischen oder deutschen Behörden davon Wind bekommen, ist es nicht unwahrscheinlich, dass Ihnen das "Entscheidungsmesser" auf die Brust gesetzt wird, bzw. im schlimmsten Fall Ihnen eine Staatsbürgerschaft aberkannt wird.

Gute Seite zur doppelten Staatsbürgerschaft ->

http://www.eu-info.de/eu-familienrecht/staatsbuergerschaft-eu/5998/

oder auch ->

http://www.exteriores.gob.es/Consulados/DUSSELDORF/de/ServiciosConsulares/Paginas/KSD%C3%BCsseldorf/Nacionalidad.aspx

*Anerkennbare Gründe können zum Beispiel ein, anstößiger Geburtsname, Kindesmissbrauch oder die kriminelle Vergangenheit des betroffenen Elternteils sein. Ein "Der hat sich nie um mich gekümmert und meine Mutter doof behandelt" wird dagegen wohl kläglich scheitern.
Es handelt sich dabei stets um von Amtswegen geprüfte Einzelfallentscheidungen.

-- Editiert von spatenklopper am 27.03.2019 15:13

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