Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin letzten Monat Vater
einer wundervollen Tochter geworden. Ich habe mich einige Monate vor der Geburt allerdings von der Mutter getrennt. Wir waren nicht verheiratet und haben ausgemacht, dass das Kind meinen Nachnamen erhält. Jetzt möchte die Kindesmutter das nicht mehr und das Ganze geht vor Gericht. Sprich, die Richterin muss entscheiden. Aktuell nimmt die Kindesmutter ein halbes Jahr Elternzeit, ich nehme ein dann ein halbes Jahr und dann sie noch einmal zwei Monate. Sie hat in Ihrer Stellungnahme geschrieben, dass wir uns zwar darauf geeinigt haben, das Kind aber bei ihr leben wird. Auch während meiner Elternzeit. Die Richterin hat uns aufgefordert Argumente darzulegen, die dem Wohl des Kindes dienen. Was für Argumente kann ich da bringen, die dafür sprechen, dass die kleine Maus meinen Namen bekommt? Dass ich verbeamteter Lehrer bin, bringt mir wahrscheinlich nichts? Ich versuche seit Tagen mir darüber Gedanken zu machen. Aber mir fällt weder ein Argumente für mich noch für die Mutter des Kindes ein. Wäre über einen Tipp sehr dankbar.
Viele Grüße
Nachname des Kindes
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn du kein Argument hast, dass das Kind deinen Namen trägt, warum trägst du die Sache dann vor dem Gericht aus? Was war damals der Grund für die Wahl? Etwa eine potentielle Hochzeit? Der Klang? Religiöses Motiv? Untragbarer Name?
Nur so am Rande. Dass du kein Elterngeld bekommst, wenn das Kind nicht bei dir lebt, ist dir klar, oder?
Weil sie auch nicht nachgibt und es so vereinbart war. Ich finde meinen Nachnamen schöner und für mich hat das eine emotionale Bedeutung. Ihr ist es relativ egal. Weshalb sie sich damals auch darauf eingelassen hat.
Ich habe doch nie gesagt, dass das Kind nicht bei mir lebt. Darüber müssen wir natürlich reden.
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(da ward ihr noch zusammen)Zitat:Weil sie auch nicht nachgibt und es so vereinbart war
(absolut subjektiv)Zitat:Ich finde meinen Nachnamen schöner
(scheinbar nicht, sonst würde sie nachgeben - oder sie hat die gleiche kindische Grundeinstellung). Wie kindisch! (Weil sie auch nicht nachgibt......)Zitat:und für mich hat das eine emotionale Bedeutung. Ihr ist es relativ egal.
Bitteschön:Zitat:Aber mir fällt weder ein Argumente für mich noch für die Mutter des Kindes ein. Wäre über einen Tipp sehr dankbar.
Wenn ihr euren Kinderkram mal beiseite schiebt und aus der Sicht des Kindes argumentiert, dann ist es praktischer, wenn das Kind wie seine Mutter heißt, bei der es auch lebt, die es aus Kindergarten und vom Sport abholen wird......usw. Man muss ein Kind doch nicht unbdingt "markieren".
-- Editiert von Moderator am 30.03.2020 18:31
Vereinbart war das vor der Trennung. Als noch alles *in Butter* war. Jetzt gilt eine andere *Zeitrechnung*. Sogar schon übers Gericht...Da du dich von ihr getrennt hast, wird sie nun entscheiden (lassen), wie es für sie und das Kind am besten zu sein scheint.Zitat... und es so vereinbart war. :
Das ist nun wirklich absolut kein Argument. Vergiss es.ZitatIch finde meinen Nachnamen schöner :
Aber jetzt offenbar nicht mehr.ZitatIhr ist es relativ egal. :
Auch kein Argument. Richtig.ZitatDass ich verbeamteter Lehrer bin, bringt mir wahrscheinlich nichts? :
-- Editiert von Moderator am 30.03.2020 18:33
@HeHe
Wenn du meinst, mir kindliches Verhalten vorzuwerfen, dann würde ich dich bitten, behalte deine Meinung doch für dich. Du weißt weder etwas über die Hintergründe, noch etwas von den Motiven. Ich bilde mir auch keine Meinung, wieso du meinst, mein Verhalten zu bewerten. Der Konflikt ist sicherlich komplexer, als du es dir vorstellen kannst. Auch wenn du meinst so schnell bewerten zu müssen!
-- Editiert von Moderator am 30.03.2020 18:28
@Anami
Danke für die Antwort. Es gibt allerdings keine Vereinbarung, dass das Kind bei ihr auf Dauer komplett lebt. Vor allem, weil sich meine Arbeitszeiten deutlich besser eignen, um ein Kind zu betreuen, als ihr Job. Man muss jetzt aber sagen, sie hat auch kein Argument, was so stark für ihre Seite sprechen würde.
-- Editiert von Moderator am 30.03.2020 18:34
Zitat:Wenn du meinst, mir kindliches Verhalten vorzuwerfen, dann würde ich dich bitten, behalte deine Meinung doch für dich.
Das ist ein Meinungsforum!
Du hast kein belastbares Argument, außer "Weil sie auch nicht nachgibt", was ist daran "erwachsen"?
Ist es eigentlich richtig, dass das gemeinsame Sorgerecht durch eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt begründet wurde?
ZitatIst es eigentlich richtig, dass das gemeinsame Sorgerecht durch eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt begründet wurde? :
Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht. Das ist richtig.
Zitat. Es gibt allerdings keine Vereinbarung, dass das Kind bei ihr auf Dauer komplett lebt. :
Dann entscheidet das halt auch noch ein Gericht. Ich wage schon mal eine Prognose: du wirst in beiden Prozessen "verlieren".
Bezüglich Namen: ihr Argument ist "Kind lebt bei mir". Ist kein Totschlagargument, aber immerhin ein halbwegs sinnvolles Argument. Du hast gar keines. Du hast noch nicht mal jemanden, dem ein sinnvolles Argument einfällt. Welches Argument schlägt denn dein Anwalt vor?
-- Editiert von Moderator am 30.03.2020 18:36
Wo steht denn, dass das Kind bei ihr lebt? Wer legt das fest? Nur weil sie die Mutter ist, hießt das automatisch, dass das Kind bei ihr leben muss? Sehe ich anders! Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das Kind bei mir lebt... bisher habe ich keinen Anwalt genommen...ZitatBezüglich Namen: ihr Argument ist "Kind lebt bei mir". Ist kein Totschlagargument, aber immerhin ein halbwegs sinnvolles Argument. Du hast gar keines. Du hast noch nicht mal jemanden, dem ein sinnvolles Argument einfällt. Welches Argument schlägt denn dein Anwalt vor? :
-- Editiert von Moderator am 30.03.2020 18:38
Wenn der Nachname der Mutter nicht gerade ein "untragbarer Name" ist, unter dem das KInd evtl. zu leiden hätte ("Mobbing"), sehe ich gar kein Argument.ZitatDie Richterin hat uns aufgefordert Argumente darzulegen, die dem Wohl des Kindes dienen. Was für Argumente kann ich da bringen, die dafür sprechen, dass die kleine Maus meinen Namen bekommt? :
Nun, diese Sache wird wahrscheinlich relativ selten vor dem Gericht ausgetragen. Entweder ist es eine glasklare Angelegenheit, weil ein Beteiligter Popogesicht mit Nachname heißt oder aber es gibt keinerlei sinnvolle Argumente, weil einer Müller und der andere Schmidt heißt. Einzig bekannt ist mir der Beschluss des OLG Nürnberg v. 30.07.2018, Az. 10 UF 838/18 - dort durfte der Vater letztlich den Vorname bestimmen und die Mutter den Nachname. Die Eltern konnten sich also auf beides nicht einigen. Unfassbar, dass sowas überhaupt im Beschwerdeverfahren vor dem OLG landet. Entscheidend ist aber der letztlich bestätigte Leitsatz aus der Vorinstanz.
"Streiten gemeinsam sorgeberechtigte Eltern über den Geburtsnamen eines Kindes, das seinen Lebensmittelpunkt mit anderen Geschwistern bei einem Elternteil hat, kann es zur Stärkung des Familienzugehörigkeitsgefühls dem Kindeswohl entsprechen, das Namensbestimmungsrecht zum Geburtsnamen diesem Elternteil zu übertragen"
Begründet wurde das Ganze wie folgt:
"Für das Gericht ausschlaggebend ist im vorliegendem Fall, dass das Kind zusammen mit der Halbschwester ... im Haushalt der Mutter lebt. Aus Sicht des Gerichts entspricht es dem Wohl des Kindes am besten, wenn dieses denselben Geburtsnamen wie die beiden anderen Familienangehörigen, mit denen es in einem Haushalt lebt, hat. Das Kind lebt überwiegend mit Mutter und Schwester zusammen, bildet mit diesen also im täglichen Leben eine Familie, auch wenn beide Geschwister unterschiedliche Väter haben. Zur Festigung der Bindung und Bildung des Zusammengehörigkeitsgefühls ist es für das Kind aus Sicht des Gerichts wichtig, denselben Familiennamen wie Mutter und Schwester zu haben. Das Gericht befürchtet, dass Kind könnte sich ausgeschlossen fühlen, wenn es im Gegensatz zur älteren Schwester nicht den Familiennamen tragen darf, den die Mutter führt. Dazu kommt, dass ein Auseinanderfallen des Nachnamens des Kindes und der Kindsmutter im Alltag, insbesondere bei Erledigung von Behördengängen, bei der Wahrnehmung von Angelegenheiten des täglichen Lebens und im Rechtsverkehr zu Irritationen, Nachfragen, Hindernissen und Lästigkeiten führen würde, die durch die Benennung des Kindes nach der Kindsmutter verhindert werden können."
ZitatWo steht denn, dass das Kind bei ihr lebt? Wer legt das fest? Nur weil sie die Mutter ist, hießt das automatisch, dass das Kind bei ihr leben muss? Sehe ich anders! Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das Kind bei mir lebt... :
Zumindest in den ersten Monaten, wenn die Mutter stillt, dürfte das nicht möglich sein. Danach kann man von Kind lebt bei Mutter oder Kind lebt bei Vater bis zu Kind lebt 50/50 bei jedem Elternteil alles vereinbaren.
Allerdings gibt es bei Gericht die Tendenz das Kinder, je jünger sie sind bei der Mutter gelassen werden, sofern diese nicht eine Totalversagerin ist.
Ich möchte mich an dieser Stelle für eure Recherchen und Beiträgen bedanken!
Die Sache ist doch relativ einfach. Vater und Mutter können sich nicht einigen. Dann kommt die Frage nach dem Kindeswohl auf. Ist nicht erkennbar, dass ein Namenswechsel dem Kind gut tut, dann bleibt es beim derzeitigen Namen. Und geschmackliche Empfindungen haben da so ganz und gar nichts zu suchen. Das scheint auch die Richterin so zu sehen, entspricht auch der Gesetzeslage.
wirdwerden
Deshalb wird das Familiengericht entscheiden. Und zwar über den Nachnamen des Kindes.ZitatMan muss jetzt aber sagen, sie hat auch kein Argument, :
Falls ihr euch nicht doch einigen könnt.
ZitatWo steht denn, dass das Kind bei ihr lebt? Wer legt das fest? Nur weil sie die Mutter ist, hießt das automatisch, dass das Kind bei ihr leben muss? :
Rein formal und theoretisch hast du Recht.
In der Praxis überwiegen die Entscheidungen zu Gunsten der Mutter sehr deutlich.
Das ist hier kein Mutter/Vater-Problem, sondern hier greift schlicht und einfach allgemeines Prozessrecht. Wer eine Änderung von was auch immer will, gegen den Willen des anderen, der ist letztlich beweispflichtig. Hier begehrt der Vater eine Änderung, also muss er beweisen. Konkret in diesem Fall eben, dass es triftige Gründe für eine Änderung gibt, die dem Kindeswohl entsprechen. Die sind ihm bisher jedoch nicht eingefallen.
wirdwerden
Ich frage mich woher du das wissen willst? Es könnte sich auch noch immer um den Geburtsname handeln, wenn dieser bisher nicht beurkundet wurde, was hier doch viel eher anzunehmen ist.
Bei nichtehelichen Kindern ist der Geburtsname der Name der Mutter. Dieser existiert ab der Geburt, nicht ab Beurkundung. Allerdings kann man einvernehmlich diesen Geburtsnamen in einer gewissen Frist ändern. Wenn kein Einvernehmen da ist, wie hier, dann siehe meine Ausführungen.
wirdwerden
Bei gemeinsamer Sorge wird der Geburtsname durch Erklärung der Eltern bestimmt, vgl. § 1617 BGB und § 45 PStG. Lediglich bei alleiniger elterlicher Sorge gibt es einen Automatismus. Es ist für mich weiterhin anzunehmen, dass hier eine Bestimmung des Geburtsnamens noch nicht stattgefunden hat. Der TE gibt weder Anlass zu einer gegenteiligen Annahme, noch besteht hier alleinige elterliche Sorge.ZitatBei nichtehelichen Kindern ist der Geburtsname der Name der Mutter. Dieser existiert ab der Geburt, nicht ab Beurkundung. :
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