Nachnamen der Kinder ändern

24. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb447899-35
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachnamen der Kinder ändern

Hallo zusammen,

ich habe eine frage bezüglich änderung des Nachnamen. Ich bin seit 2 Monaten von meiner Lebenspartnerin getrennt. Wir haben 2 Kinder 4 jahre und 2 Jahre alt. Sie tragen den Nachnamen der Mutter. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ist es möglich den Nachnamen der Kinder zu ändern?

Gruß

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

An welche Art der Namensänderung denkst Du?

Eine öffentlich-rechtliche nach dem NamÄnG? Dann wäre § 3 besonders zu beachten. Es müssten wichtige Gründe vorliegen.

Oder soll eine Einbenennung nach § 1618 BGB vorgenommen werden. Dann wäre Dein Zustimmung erforderlich, da ihr das gemeinsame Sorgerecht ausübt.

LG nero

-- Editiert von nero070 am 24.08.2016 20:33

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb447899-35
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, nein es geht darum das die kinder zur zeit den Nachnamen der Mutter Tragen, ich möchte aber das sie meinen nachnamen tragen. Da es in deutschland keinen doppel nachnamen haben darf oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

das hättet ihr bei der Geburt bestimmen sollen.

Warum sollen die Kinder jetzt Deinen Nachnamen erhalten? Da müsste auf jeden Fall die KM zustimmen. Würde sie das tun? Wenn ja, solltest Du morgen mal beim zuständigen Standesamt nachfragen was ihr tun könnt.

LG nero

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb447899-35
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir waren ja nicht verheiratet . Und wußte ja nicht das man den Nachnamen des Kindes nicht ändern darf.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

du solltest erstmal eines bedenken, bei der Ganzen Angelegenheit. Deine Persöhnlichen Belange haben mit der Namensgebeung rein gar nichts zu tun!!! Dem Musst du esrstmal klar werden!!!

Da die Kinder sowohl deine, als auch die Kinder dem Mutter sind, was spricht denn deiner Meinung nach gegen den Familienname der Mutter?

Zitat:
ich möchte aber das sie meinen nachnamen tragen
Sorry, aber das ist schonmal der falsche Ansatz! Es geht nicht darum was DU willst, ondern was für die Kinder gut, bzw schlecht ist! Deine eiegnen Belange haben hierbei nichts zu suchen!

Nenne uns doch erstmal einen einzigen Grund, wieso die KInder nicjt den Namen der Mutter tragen sollen!!! Es sind Eure beiden Kinder nicht nur die der Mutter oder dir! Auf die Namensgebeung hättet ihr EUch vor der Geburt einigen können/sollen...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wenn das so einfach wäre, so dann würde jetzt der Nachname der Kinder geändert werden. Und dann könnte doch die Mutter im Umkehrschluß hinterher auch hingehen, und das ganze wieder rückgängig machen, dann wärst Du wieder an der Reihe, also so ping, pong, ping, pong .....Das kann ja wohl nicht sein, oder?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.556 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen