Nachnamenübertragung beim Scheidungskind

31. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Momo77
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)
Nachnamenübertragung beim Scheidungskind

Hallo 123recht-Team!

Meine Freundin möchte ihren Freund heiraten. Sie hat ein Kind aus der ersten Ehe. Wie ist es mit dem Nachnamen des Kindes? Könnte die Tochter einen Doppelnamen bekommen? Oder muss es so bleiben? Der Nachname ist vom Vater und meine Freundin und ihre Tochter haben nicht gerade den besten Kontakt zu ihm und möchten den Namen "loswerden".

Ich hoffe auf ein paar gute Tipps oder Ratschläge.
Vielen Dank schonmal. Schönen Abend noch.

Momo 77

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo momo,

Deine Freundin möchte hier nicht nur ihren Freund heiraten, sondern auch eine Einbenennung am Kind vornehmen lassen. Ich bin kein Freund von Einbenennungen. Ist Deiner Freundin bekannt, dass die Einbennenung nur einmal vorgenommen werden kann? Wenn sich deine Freundin später erneut umorientiert, würde das Kind immer diesen Namen behalten.

Nach § 1618 BGB muss der KV der Einbennennung zustimmen, wenn das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird, oder das Kind den Nachnamen des KV trägt.

Die Zustimmung des KV kann von einem Familiengericht ersetzt werden, wenn des dem Kindswohl dienlich ist. Die hier angeführten Gründe reichen dafür aber nicht aus. Die Anforderungen dafür liegen weit höher.

Warum ist denn der Kontakt zum KV so schlecht? Die Mutter wäre gehalten, den Kontakt zwischen KV und Kind zu fördern. Wie alt ist das Kind?

LG nero

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Momo,

quote:
Könnte die Tochter einen Doppelnamen bekommen?


Ohne Zustimmung des Vaters oder ersatzweise des Familiengerichts nicht. Sehe das wie Nero: Chancen null.

quote:
meine Freundin und ihre Tochter haben nicht gerade den besten Kontakt zu ihm und möchten den Namen "loswerden".


Die Tochter auch? Oder wird sie dahingehend beeinflusst?
Wie alt ist sie?

Grüßle



-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Bei diesen Einbenennungen ist doch zu bedenken, dass im Falle des Scheiterns der neuen Beziehung (und die Chancen sind ja statistisch nicht schleccht), das Kind einen völlig fremden Namen hat. Wir haben inzwischen genug Fälle dieser Art, in welchen sich die jungen Menschen eben durch die Einbenennung ihrer Identität beraubt sehen.

Mensch, Familie und Zusammengehörigkeitsgefühl definiert sich doch nicht über einen Namen. Aber bei der Identität spielt der Name schon eine Rolle.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Momo77
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo!

Vielen Dank für die vielen Antworten. Das Kind ist 10 Jahre jung und der Vater lebt seit einigen Jahren 60 Kilometer entfernt. Das ist eigentlich kein Problem, aber er möchte lieber feiern gehen mit seiner 20 jährigen Freundin (das ist nicht böse gemeint!) und sagt seiner Tochter meistens Donnerstag (abends-so gegen 22 Uhr) ab. Sie ist immer wieder sehr enttäuscht und fühlt sich abgeschoben vom Vater. Meine Freundin versucht mit ihm zu sprechen, aber das Thema Zeit und Regelmäßigkeit für die Tochter möchte er nicht mit ihr besprechen. Redet nur noch mit der Tochter. Die leider immer hin und her gerissen ist. Da er auch keinen Unterhalt zahlt ist es sehr angespannt.

Ich werde ihr berichten, dass Sie es gut überlegen sollte mit der Namensänderung. Da der leibliche Vater zustimmen muss sehe ich eh schwarz. Trotzdem vielen Dank!

lg Momo77

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.493 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen