Nachträglich unterhalt anklagen

28. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
shinapao
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträglich unterhalt anklagen

Also im Juni 2003 ist mein Dad ausgezogen, also meine Eltern haben sich getrennt und ich bin bei meiner Mutter geblieben.

Mein Dad ist viel zu geldgeil und n aggressivo.

Nunja als er dann auszog hat er meiner Mutter gedroht, das wenn sie nur einen Cent von ihm anklagen würde, würde er sie umbringen oder ihr was antun.

alles blödes gerede von meinem Dad aber meine Mutter wollte einfach keinen Stress und solange ich keine 18 war hatte sie zu große angst, das ihr was zustößt und ich bin dann allein.

Mitlerweile bin ich 19 Jahre alt, bin nach Schwäbisch Hall gezogen und fange am 1. September ne Ausbildung an.

Ich hatte per anwalt meinen Dad dazu bekommen, ein jahr lang zu zahlen, das war 2006-2007 und die ersten 2 monate von 2008.

Aber natürlich ging er ja wieder zum Anwalt und da ich arbeitssuchend war musste er nicht mehr zahlen.

Worauf ich hinaus will ist, das meine Mama gesagt bekommen hat, das man sich an das Jugendamt wenden kann und das mann dann alles geld zurückfordern kann, was er damals nicht bezahlt hat. Der anwalt widerrum meint es würde nicht gehen oder zumindest er könnte nichts dagegen machen.


Wie sieht es aus? was habe ich für möglichkeiten??

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo shinapao !

Komisch ,das dir noch keiner geantwortet hat ,ist doch ne ganz einfache Frage :???:

Kurze Version :
Wenn deine Mutter damals bezüglich des Unterhalt nichts unternommen hat ,also keinen Titel(eine Urkunde ,die den Betrag des KU festsetzt) über diesen besitzt ,gibt es auch NICHTS rückwirkend .

Wenn sie einen Titel hätte und der Vater den Zahlungen nicht nachgekommen ist ,so WÄREN Schulden aufgelaufen .

Lange Version :
Voraussetzung für eine Geltendmachung für die Vergangenheit ist nämlich, dass der Unterhaltspflichtige entweder konkret zu monatlichen Unterhaltszahlungen oder zu Auskunft über seine Einkommensverhältnisse aufgefordert worden ist.

Erst ab diesem Zeitpunkt ist er verpflichtet Unterhalt auch für die Vergangenheit zu zahlen .

Dies wird im §1613 BGB geregelt .

Wie das ganze bei euch vor Gericht aussehen würde ,weiß ich nicht .
Deine Mutter müsste schon beweisen können ,das sie wegen der Bedrohung ihres Lebens ,den Unterhalt nicht einfordern konnte .
Kann sie das ?
Dann würde ich vor Gericht eventuell eine kleine Chance sehen ,ansonsten aber nicht .

Ich hoffe ich konnte dir schon mal weiter helfen

LG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
shinapao
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Gern geschehen . :)

Freut mich ,das du damit schon was anfangen konntest .

Alles Gute und denk an zukünftige Ansprüche ,bis zur Beendigung deiner Erstausbildung ;)

LG

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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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