Im Rahmen der Scheidung (beide Parteien durch Anwälte vertreten), wurde der Versorgungsausgleich festgelegt; die Richterin lies sich auf keinerlei Diskussion ein, obwohl der Versorgungsausgleich zu einem ungerechten Ergebnis führt.
Dies ist der Fall, da sich einer der Eheleute während der Ehe noch in der Ausbildung befand, während der andere Ehegatte schon gearbeitet und dadurch seinem Ehepartner praktisch die Ausbildung finanziert hat. Mir sind Fälle bekannt, bei denen der Vorsorgungsausgleich ausgeschlossne werden konnte, da es als ungerecht angesehen wurde, dass der erwerbstätige Partner "zur Belohnung" auch noch etwas von seiner Rente abgeben soll.
Gibt es eine Möglichkeit, dass der Vorsorgungsausgleich noch ausgeschlossen werden kann, auch wenn im Protokoll zum rechtskräftigne Urteil festgelegt ist, dass der Versorgungsausgleich durchgeführt wird.
Es kann doch nicht sein, dass ein Richter so und der andere so zum gleichen Sachverhalt entscheidet?
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Nachträglich Ausschluss Versorgungsausgleich
19. Dezember 2010
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Frage vom 19. Dezember 2010 | 15:27
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachträglich Ausschluss Versorgungsausgleich
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2010 | 15:38
Von
Status: Richter (8036 Beiträge, 4506x hilfreich)
Wenn das Urteil rechtskräftig ist, gibt es daran nicht mehr zu rütteln. Man hätte ggf. vorher Rechtsmittel einlegen sollen.
http://www.123recht.net/Aufhebung-Versorgrungsausgleich-__f273899.html
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