Hallo
Ich möchte einen nachträglichen Scheidungsantrag mit Zugewinnausgleich stellen.
Ist es möglich dies als Ergänzung zum ersten Scheidungsantrag zu stellen, der ist vom November 2004 und wurde von meinem Mann gestellt.
Oder zählt dies als neuer Antrag und muss ich einen Grund angeben?
Danke mal im Voraus für die Antworten
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Nachträglicher Scheidungsantrag
Ich hatte gerade ein Gespräch mit meiner Anwältin.
Sie will nur den Scheidungsantrag stellen ohne Zugewinnausgleich.
Weil ich sonnst alles schätzen lassen müsste, das will ich doch.
Aber Sie meint dass kann man nach der Scheidung immer noch. Ich will endlich mal einen fetten Strich unter die Sache und nicht ewig wie ein dummes Kaninchen abwarten.
Bin wenigstens so weit gekommen, dass sie ein Brief schreibt an die Gegenseite dass ich ein Gespräch will.
@sandora,
der Job deiner Anwältin ist es ,das zu tun, was ihre Mandanten ausdrücklich wünschen.
Was sie 'will' ist erstmal völlig irelevant.
Ist sie anderer Meinung, kann sie dich dich allenfalls beraten aber nicht machen, was sie möchte.
Wenn du den Zugewinn während des Scheidungshauptverfahrens geregelt haben möchtest, muss sie dies auch durchführen.
Aber:
Zugewinnverfahren können recht teuer werden. Es ist meist sinnvoller, sich untereinander zu einigen - das solltest du bedenken!!
Bitte deine Anwältin, dich vernünftig zu beraten und ihre 'Taktik' zu erklären.
Gruß
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