Nachträglicher Unterhalt

29. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.03.2010 11:56:23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträglicher Unterhalt

Hallo!!

Ich habe mal eine Frage.

Meine Eltern leben seit ca. 2 Jahren getrennt, die Scheidung läuft.

Mein Vater hat meiner Mutter seit der Trennung immer monatlich Geld überwiesen. (Unterhalt für sie und meine kleine Schwester)

Außerdem hat er ihr Geld geliehen, Kleidung, Klassenfahrten etc. für meine Schwester bezahlt, ihr Auto genutzt aber auch den Sprit und die Versicherung und Reparaturen bezahlt.

Seine Anwältin hat ihm mitgeteilt, dass er eigentlich viel zu viel bezahlt hat an Unterhalt.

Jetzt hat er vor ein paar Tagen einen Brief erhalten mit einer Forderung auf Unterhaltsnachzahlung für das letzte Jahr in einer Höhe von 4.000€.

Diese Forderung ist wohl rechtens, da er seine monatlichen "Unterhaltszahlungen" auf dem Überweisungsträger nicht als "Unterhalt" angegeben hat, sondern dort Miete oder ähnliches stand.
Und dieses wird jetzt als Sonderzahlung angesehen und nicht als Unterhalt. Und all das nur wegen einem Wort, und zwar z. Bsp. Miete und nicht Unterhalt.

Außerdem kann der Unterhalt in Höhe von 4.000 wohl von seinem Konto gepfändet werden.

Wie kann es sein, dass in einem Rechtsstaat so etwas möglich ist?

Da zahlst du schon mehr als du (lt. Gesetz) mußt und auch noch pünktlich (so wie es eigentlich sein sollte) und dann so etwas?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Muldentaler
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 17x hilfreich)

Der Brief kam doch sicher vom Anwalt der Ex. Natürlich erst mal nichts bezahlen, ist ja klar. Ich gehe stark davon aus, das ein Gericht die überwiesenen Beträge als Unterhalt ansehen wird, da diese eben zum Lebensunterhalt bestimmt und genutzt wurden.

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Retro,

tituliert sind die Ansprüche nicht?

Dann würd ich das:

quote:
Jetzt hat er vor ein paar Tagen einen Brief erhalten mit einer Forderung auf Unterhaltsnachzahlung für das letzte Jahr in einer Höhe von 4.000€.


als leere Drohung ansehen.

Ohne Titel kann auch nix gepfändet werden.

Grüßle




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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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