Nachweis "Lebensgemeinschaft" trotz 2 Wohnungen?

16. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
timsy
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 15x hilfreich)
Nachweis "Lebensgemeinschaft" trotz 2 Wohnungen?

Hallo!
Die Ex will Unterhalt, fordert ne Auskunft über Einkommen des Ex. Der will verweigern.
Gründe:
- Unterhaltskette längst gerissen
- Sie hat 7 Jahre gezeigt, dass sie für sich sorgen kann
- alle Kinder sind erwachsen
- Ihr neuer Partner ist seit 3 Jahren nachweislich präsent vor Gericht, im Urlaub und im Alltag. Sie fährt nachweislich ein Auto des Neuen, nutzt seinen Anwalt.
Aber Sie und der Neue haben immer noch 2 Wohnungen.

[color=red]Frage:[/color]
Wie sehen Gerichte sowas?
Muss man nachweisen, dass der Neue mehr als nur ein Kumpel ist? Wie?
Kann ein Gericht z.B. verlangen, dass Urlaubs- Zimmerbelege vorgelegt werden (was sicher ein Doppelzimmer war)?
Andere Tips (ausser Detektiv)?

Danke!
Timsy

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo timsy ,

Du befindest dich noch im gleichen Forum.

Warum stellst du deine Fragen doppelt?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
timsy
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Edy!

Ich hab im ersten Anlauf wohl zuviele Fragen auf einmal gestellt oder es zu komliziert geschildert.
Auf den obigen Teil hab ich jedenfalls leider keine Antwort erhalten (Stichwort "Zahnbürste"), daher hab ich diese Frage hier abgesplittet.
Hoffentlich verständlicher als vorher...

Grüße!

Timsy


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-- Editiert timsy am 16.05.2014 13:37

-- Editiert timsy am 16.05.2014 13:39

-- Editiert timsy am 16.05.2014 13:39

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Timsy,

wenn es um die Verwirkung von Unterhalt durch Zusammenleben mit neuem Partner geht:

das bewerten Richter und Gerichte höchst unterschiedlich.
Beispielsweise in meinem Fall habe ich (vor geraumer Zeit) dem Gericht nachweisen können, dass die Ex-Frau bereits die zweite Wohnung mit ihrem neuen Partner gemeinsam angemietet hat (gemeinsam unterschriebener Mietvertrag). Das sah das Gericht seinerzeit keinesfalls als Nachweis oder Indiz für gemeinsames Zusammenleben an; wahrscheinlich habe der Partner nur mit unterschrieben, damit der Vermieter eine höhere Sicherheit hätte....

Für all das, was du an gesammelt hast, benötigst du möglichst handfeste Belege.

Gruß,
capitano


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo timsy,

Du denkst in dem Fall falsch.

Nicht Du musst beweisen, dass die Ex keinen Anspruch mehr hat, sondern sie muss beweisen, dass sie einen Anspruch hat.

Und dass kann sie nicht, wenn sie bereits seit 7 Jahren eigenständig wirtschaftet. Da dürfte eine Klage erst gar nicht zugelassen werden.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

ja, das stimmt, nero!



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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
timsy
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo nero!
Du schreibst:
"Hallo timsy,
Du denkst in dem Fall falsch.
Nicht Du musst beweisen, dass die Ex keinen Anspruch mehr hat, sondern sie muss beweisen, dass sie einen Anspruch hat.
Und dass kann sie nicht, wenn sie bereits seit 7 Jahren eigenständig wirtschaftet. Da dürfte eine Klage erst gar nicht zugelassen werden.
LG nero"

Danke, das stimmt sicher.

Aber Sie hat sich nach 20 Jahren Ehe (mit ganz wenig Jobs) und 7 Jahren Trennung/ Scheidung (mit Arbeit und Krankheit) derzeit krank schreiben lassen. Es gibt Anwälte, die sagen dass dann der Ex doch wieder zur Kasse gebeten wird.
:-(



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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

quote:
Es gibt Anwälte, die sagen dass dann der Ex doch wieder zur Kasse gebeten wird.


Ist doch völlig egal was manche Anwälte sagen, Anwälte sagen und fordern viel, dafür werden sie ja auch bezahlt. Was davon berechtigt ist und was nicht, sagt letztendlich ein Richter.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
timsy
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 15x hilfreich)

"Es gibt Anwälte, die sagen dass dann der Ex doch wieder zur Kasse gebeten wird."

"Ist doch völlig egal was manche Anwälte sagen, Anwälte sagen und fordern viel, dafür werden sie ja auch bezahlt..."

Sorry, ich hab vergessen zu erwähnen, dass es MEIN Anwalt war. Daher wars mir nicht egal. :-)

Timsy

-- Editiert timsy am 22.05.2014 08:21

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen!

quote:
derzeit krank schreiben lassen


Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Hausarzt reicht da sicherlich nicht aus. Da wäre schon ein rechtsmedizinisches Gutachten notwendig.

Und selbst dann wäre ein wiederaufleben der Unterhaltspflicht sehr fragwürdig

LG nero

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