Nachweise Gehalt !!!

27. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
albundie
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachweise Gehalt !!!

Hallo, habe folgendes Problem:

Habe am 10.Februar Termin zur abänderung meines Ehegatten und Kindesunterhalts.
Habe ihn zu Beginn des letzten Jahres beantragt weil ich von der Lohnsteuerklasse 3 in die Lohnsteuerklasse 1 (ledig) eingruppiert wurde und somit weniger netto habe.
Die Anwältin meiner Frau hat ein Nachweis vom Finanzamt mit mein erzieltem Bruttoeinkommen in 2003 (Einkommensteuerbescheinigung) und ein Nachweis meines Arbeitgebers über mein erzieltes Bruttoeinkommen in 2004.
Mein Anwalt hat mein durschschnittliches Nettolohn vom Steuerberater errechnen lassen.
Er hat mein Gesamtbruttojahreseinkommen genommen:12 Monate und den freibetrag eintragen lassen.

Die gegnerische Anwältin ist hiermit aber nicht zufrieden und verlangt die Gehaltsnachweise der einzelnen Monate woraus sich der Nettolohn ergibt.

Problem: Habe diese Nachweise nicht vollständig weil ich eigentlich dachte das sie überflüssig sind weil ich sowieso noch kein Freibetrag eingetragen hatte.

Was passiert wenn ich diese Nachweise nicht vorlegen kann ????




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

nicht vorlegen kann...?

man gehe ins Lohnbüro und lasse sich Kopien anfertigen...

wo ist das Problem ?


winks

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

die andere Seite geht davon aus, dass in einzelnen Monaten zusätzlich Geld-Leistungen geflossen sind und genau diese Monate nun absichtlich nicht mit Abrechnungen nachgewiesen wurden.
Daher aknnst Du davon ausgehen dass sie auf Voralge der Abrechnungen bestehen.

Gruß,
nachgefragt

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#4
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 51x hilfreich)

Zudem können sich in den Nachweisen auch Überstundenvergütungen befinden, die beim Unterhalt anders gerechnet werden, als das "normale" Einkommen.

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#5
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

andererseits:

er hat einen "Nachweis meines Arbeitgebers über mein erzieltes Bruttoeinkommen in 2004"
(möglicherweise durch Vorlage der Steuerkarte) vorgelegt. Dann kann da eigentlich nix mehr versteckt sein....

Die Steuerbescheinigung vom FA für 2004 dürfte jetzt kaum vorliegen

nachgefragt

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#6
 Von 
Bucki
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 3x hilfreich)

@dr.o.medar
Wie werden denn Überstunden beim Unterhalt berechnet?


LG
Bucki

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#7
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

Die Ex erwartet in 3 Monaten ein Kind von ihrem Neuen und streitet jetzt noch wegen Ehegatten-Unterhalt?
Ich würde schon jetzt auf Verwirkung gehen!
Bei KU spielen Gehaltsverschiebungen im unteren / mittleren Lohnbereich kaum eine Rolle. Da fragt man sich, warum die Gegenseite wegen der Abrechnungen so einen Aufstand macht.


Mach Verwirkung des Ehegatten-Unterhalts geltend und gib Deiner Ex Gegenwind!

nachgefragt


-- Editiert von nachgefragt am 27.01.2005 11:16:13

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#8
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Hallo albundie,
du musst nix tun was du selber nicht willst.
Ich frage mich, wie dein Anwalt dazu reagiert hat.
Zahlst du zuviel Unterhalt oder zuwenig bist du leistungsfähig oder nicht?
Wo ist der Termin beim Gericht oder beim Anwalt?
Wer hat den Steuerberater gezahlt für die Arbeit die er sich gemacht hat und warum musste das ein Steuerbüro machen kann das nicht dein Anwalt?
Soll sich doch die Gegenseite die Gehaltsabrechnungen besorgen, wenn du diese nicht mehr zur Hand hast.
Die Gegenseite kann, wie auch jeder andere alles mögliche verlangen, man kann auch für alles und nichts Anträge stellen.
Ich schätze mal, dass die meisten eh zu viel an Unterhalt abdrücken. Gibt es einen Titel wurde er inzwischen gefordert?
Gibt es etwas zu verhandeln bzw. zu verrechnen z. B. Schulden, Haus oder sonstiges?
Womit du besser fährst weiß ich nicht aber ich hoffe, dass du dich da mit beschäftigt hast.
Alles Gute und lass dich nicht ärgern.
Nachgefragt hallo,
würde das mit der Verwirkung auf Unterhalt ebenso angehen zumindest drüber nachdenken.
Viele wissen nicht so recht, dass es um ihre Belange geht und nichts und niemand etwas macht, sondern jeder muss seines in die eigenen Hände nehmen, oder?


-----------------
"LG Anny*D. Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"

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#9
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

Danke, Anny, für die Bestätigung.
Erlaubst Du mir trotzdem Kritik an deinem Beitrag:

"du musst nix tun was du selber nicht willst."

Diese Aussage im Bereich Familienrecht halte ich für äußerst gewagt!!


"Soll sich doch die Gegenseite die Gehaltsabrechnungen besorgen, wenn du diese nicht mehr zur Hand hast." ;-)

Echt toller Tipp. Darauf ist bisher noch kein Anwalt gekommen. Einfach mal beim Arbeitgeber des Ex-Partners anrufen und nach den Abrechnungen fragen.... was liegt näher? ;-))

"Zahlst du zuviel Unterhalt oder zuwenig"
Anny, kennst Du jemanden, der von sich sagt, er zahlt zuwenig Unterhalt???

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Bitte nachgefragt,
natürlich kannst du Kritik ausüben.
Ich unterhalte mich sehr gerne und lerne täglich gerne neues hinzu.
Vielleicht kommt nicht immer alles gleich richtig rüber hier im Forum, ich übe und mühe mich aber nicht ab.

Ganz egal, wo auch immer, kein Mensch muss etwas gegen seinen Willen tun. Ich sage nicht, dass es keine Folgen hat.
Aber klar ist das gewagt auch ungewohnt denn wir machen ja eher, was man von uns verlangt oder?

Das war kein Tipp von mir eher eine Auffassung.
Mir wäre das doch egal, wenn die was will soll sie sehen, wie sie dran kommt, wenn ich nahegelegt habe, dass ich über diese Info nicht verfüge.

Natürlich kenne ich Menschen die von sich sagen, dass sie übermäßig viel Unterhalt zahlen.
Viele schreiben es sogar hier im Forum, dass sie über den Tabellenschnitt zahlen und das sogar gerne oder das sie gerne so viel zahlten als es noch ging. O. ä.

Ich finde deine Haltung hier ganz gut und kann die Ansagen von einigen hier gegen dich nicht nachvollziehen, fühlte mich noch nie angegriffen, selbst als du mir eine Glaubensrichtung mit deiner Vermutung unterstellt hattest und auf den Gedanken gekommen bist mich deswegen abzulehnen, bzw. vorsichtig zu sein.

Aber du bist nahe dran, Vermutungen als Wahrheiten zu verwerten und das ist für mich dann nicht so einfach darauf zu reagieren.

Mir ist das doch ganz egal, was naheliegender ist, es sei denn ich profitiere davon.
Das mal dazu.
Nachgefragt, mir ist das wohl ergehen einer Ex die sich daneben benimmt nicht wichtig.
Wie schon erwähnt von mir, man muss halt alles abwägen von daher finde ich Einwürfe dieser Art auch ganz vernünftig.
Jeder steckt in seinem eigenen Rummel.

Natürlich kenne ich auch Menschen die zu wenig zahlen, z. B. Arbeitsl. errwähnen oft mit enormer Einsicht das zu wenig geleistet wird. Manche würden gerne mehr zahlen, aber verbinden es mit Forderungen die man kaum anführen kann.





-----------------
"LG Anny*D. Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

hallo albundie,

Verdienstbescheinigungen gehören üblicherweise zur Auskunft. Wenn Du diese nicht vorlegst, könnte der Richter auf dumme Gedanken kommen und meinen, dass Du z.B. unbezahlten Urlaub genommen hast. Länger krank warst und dafür Geld von der Krankenkasse bekommen hast. Lohnersatzleistungen von irgendwelchen Versicherungen.

Gerade wenn DU die Abänderung möchtest, wahrscheinlich auch weniger an Unterhalt berechnet haben willst, würde ich die Sachen bist auf s letzte abgeben. Vorausgesetzt Du hast ncihts zu verschweigen!!

Gruß
datoli

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