Nachzahlung Kindesunterhalt - Gibt es nicht so etwas wie eine Verjährungsfrist?

20. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
hurt
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachzahlung Kindesunterhalt - Gibt es nicht so etwas wie eine Verjährungsfrist?

Hallo!
Ich hoffe es gibt jemanden, der mir helfen kann...
Ich habe einen 9jährigen Sohn, für den ich unterhaltsverpflichtet bin. In der ersten Zeit nach der Trennung von seiner Mutter habe ich, in Absprache mit ihr, nicht den vollen Unterhalt gezahlt, da ich gemeinsame Kredite abtrage. Es handelt sich um einen Zeitraum von 02/05 bis 11/05.
Hierüber gibt es auch eine Unterhaltsverpflichtung vom Jugendamt. Nun gibt es z.Z. Meinungsverschiedenheiten und sie "droht" mir damit, den zu wenig gezahlten Betrag nach zu fordern. Meine Frage ist nun: Hat sie Chancen? Gibt es nicht so etwas wie eine Verjährungsfrist?


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

--- editiert vom Admin

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

*hust*

Zitat:

**Hierüber gibt es auch eine Unterhaltsverpflichtung vom Jugendamt**

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

:grins:

genau...Verwirkung könnte man versuchen...


**Ein Unterhaltsanspruch kann, wenn er über lange Zeit nicht geltend gemacht wird, nach Treu und Glauben verwirkt sein. Voraussetzung ist, dass der Forderungsinhaber einen langen Zeitraum verstreichen lässt, bis er seinen Anspruch geltend macht und der Verpflichtete in seinem Vertrauen, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, schutzwürdig ist....ist der Senat der Auffassung, dass regelmäßig das Zeitmoment für die Verwirkung des Anspruchs nach 1 Jahr Fälligkeit des Anspruchs als erfüllt anzusehen ist, es sei denn, der Unterhaltsgläubiger hat unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass er seinen Anspruch nicht auf sich beruhen lassen, sondern weiter verfolgen will.
***


-- Editiert von träne am 20.08.2008 17:06:27

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#5
 Von 
hurt
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Auch wenn die Unterhaltsverpflichtung nur über den "abgespeckten" Betrag ging, der auch immmer pünktlich bezahlt wurde und es damals von ihr keine einwände gab? Sobald sie den vollen Unterhalt gefordert hat, habe ich diesen auch bezahlt und die Unterhaltsverpflichtung anpassen lassen.

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#6
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo hurt,

wenn der seinerzeit von dir gezahlte Betrag so auch in der Jugendamtsurkunde benannt war, dann kann die KM da keine Nachforderungen stellen.

(na ja, FORDERN kann sie natürlich alles Erdenkliche ;) ... sie hätte mit einer solchen Forderung bei den gegebenen Umständen allerdings keine Aussicht auf Erfolg :) )

Traurig, wenn Meinungsverschiedenheiten auf einer solchen Ebene auszutragen versucht werden, wenn die Argumente aus gehen ...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hurt
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank erstmal an alle die sich zu Wort gemeldet haben. Das hat mich doch erstmal beruhigt.
Werde mich bestimmt bei Gelegenheit nochmals an euch wenden. Glaube nämlich nicht, dass es das jetzt von seitens meiner Ex war...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1960
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hurt
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Billy0123!
Bedeutet das nun, das ich doch noch mit einer Nachforderung rechnen muss? Oder ist es so wie "von Haselstrauch" geschrieben?
Bin ehrlich gesagt etwas irritiert.Allerdings nicht nur durch die Antworten zu meiner Frage. Habe mir in den letzten Tage alte Beiträge im Forum angesehen und irgendwie weiß ich jetzt weniger als vorher... :-)
Aber dazu melde ich mich ein anderes Mal. Muss erst meine Gedanken sortieren.
LG hurt

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Der Beitrag von Haselstrauch ist richtig.
Wenn der Unterhalt über den abgespeckten Betrag tituliert war, ist nix mit nachfordern.

-----------------
"gruß azrael


"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hurt
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo azrael!
Danke für die schnelle Antwort.
Merke immer mehr dass ich mich ausgiebiger mit diesem Thema beschäftigen sollte...

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