Nachzahlung Kindesunterhalt bei langer Bearbeitung

17. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Martin111
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachzahlung Kindesunterhalt bei langer Bearbeitung

Liebe User,

Über eine Antwort zu folgendem Sachverhalt würde ich mich sehr freuen:

Anfang Sept. habe ich alle nötigen Unterlagen an das JA eingereicht, zwecks Neuberechnung Kindesunterhalt.

In dem Schreiben steht der Vermerk, dass bei einem höheren Betrag der Unterhalt ab Sept. rueckwirkend gefordert wird.

Bis heute habe ich nichts mehr gehört.

Beispiel:

Angenommen ich bekomme die Neuberechnung erst im November und sie fällt 200 € / Monat höher aus.

Bin ich dann gesetzlich verpflichtet die 600 € nachzuzahlen, obwohl ich dies nicht aufbringen kann, da der derzeitige Unterhalt schon sehr belastend und hoch ist (über 700 €)?

Sollte ich mich aus finanziellen Gründen weigern, die Nachzahlung zu entrichten, wird es das JA gerichtlich fordern oder muss es die Kindesmutter tun? Oder ist der weitere Verlauf anders ?

Herzlichen Dank im voraus und viele Grüße

Martin

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Xpistiva
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Martin,
ja stimmt, das ist immer blöd.
Meine Nicht-Rechtsauskunft ist: Wenn denen nach x Monaten einfällt, dass Du X nachzahlen/draufzahlen sollst, dann immer z.B. € 50 monatlich mehr überweisen, bzw. extra überweisen, weil Du Dich dann zahlungswillig zeigst, ohne dass sie wirklich monieren können, dass Du nicht mehr/größere Raten bezahlst. Nachteil ist, wenn sie sehr genau berechenn, dass sie Zinsen fordern aber das erscheint mir unerheblich als wenn man sich Monat für Monat nichts bzw. wenig zu beißen kaufen kann.

Nach meiner nicht RA-Meinung musst Du nachzahlen.

Bei minderjährigen Kindern klagt ggfs. die Kindesmutter/Beistandschaft, bei Volljährigen das Kind sebst. LG, wie ist es mit Geld zurücklegen für diesen Fall X?

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Martin111,

nachzuzahlen wäre der Unterhalt ab "in Verzugsetzung"

also ab dem Datum an dem du augefodert wurdest dein Einkommen

mitzuteilen.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#3
 Von 
Martin111
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Und was passiert wenn ich nicht in der Lage bin für 3 Monate eine Nachzahlung zu leisten?

LG

Martin

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Und was passiert wenn ich nicht in der Lage bin für 3 Monate eine Nachzahlung zu leisten?

Das ist dann Ihr Problem und interessiert das Jugendamt herzlich wenig. Vielmehr wird man die Unterzeichnung einer Urkunde von Ihnen verlangen oder stattdessen klagen. Auf jeden Fall muss sich das Jugendamt nicht mit dieser Erklärung abfinden lassen und kann dann die nächsten Jahre immer mal wieder den Gerichtsvollzieher vorbeischicken, um die ausgeblieben Nachzahlung doch noch einzutreiben. Da kommen dann noch laufende Zinsen und Verfahrenskosten hinzu.
Da empfiehlt es sich doch, den erhaltenen Rat zu beherzigen und etwas Geld bei Seite zu legen. Genau diese Möglichkeit wird man Ihnen dann auch später vorhalten, und das völlig rechtmäßig.
Dazu ist das Jugendamt im Rahmen der Beistandschaft natürlich auch bemächtigt, wobei es auf genau das selbe hinauslaufen wird, wenn es die Mutter selber macht.

Meines Erachtens ist es übrigens so, dass der Unterhalt ab dem Monatsersten des Monats gefordert werden kann, in dem die Aufforderung zugegangen ist. Aber das scheint ja sowieso nicht das Anliegen zu sein. Und Sie sagen ja auch nur, wann Sie die Unterlagen eingereicht haben, nicht wie viel Zeit das in Anspruch genommen hat.

Davon abgesehen gibt es natürlich die Möglichkeit, dass Unterhaltsansprüche "bei langer Dauer" irgendwann verwirken. Davon würde ich bis jetzt aber noch lange nicht sprechen.
Und natürlich steht es Ihrem "Verhandlungsgeschick" frei, eine Minderung bei der Nachzahlung oder auch Ratenzahlungen zu erbeten und dafür die zügige Zahlung in Aussicht zu stellen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Martin111
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Unterlagen für die Neuberechnung und nicht Erstberechnung habe ich Anfang September eingereicht und bis heute keine Antwort erhalten.

Mit den bisherigen Zahlungen lebe ich unter Existenzminimum und soll dann evtl. fuer mehrere Monate nachzahlen, weil das JA mit der Berechnung nicht nachkommt?

Seit 4 Jahren habe ich jede Zahlung zu 100% erfüllt.

Wer muss die Klage einreichen, wenn ich der Nachzahlung widersprechen würde ?

Das JA oder die Kindesmutter ???

Vielen Dank im Voraus und LG

Martin

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Martin,

von einem "muss" ist keine Rede, klagen können aber beide (das JA nur bei Beistandschaft).

Wenn Du tatsächlich so wenig verdienst, brauchst Du eine Nachzahlung doch nicht befürchten. Oder sind Deine Privatausgaben zu hoch, dass wäre dann aber Dein Problem.

Außerdem verstehe ich nicht, wie man sich auf eine Berechnung des JA verlassen kann.

Das JA vertritt das Kind, es ist Partei und nicht neutral.

Würdest Du auch einer Berechnung eines gegnerischen Rechtsanwalts so blind vertrauen (und der hat es gelernt)?

Die Unterhaltsberechnung ist in Deinem Fall doch recht simpel. Nimm die alte Berechnung, ersetze die Zahlen durch aktuelle und Du hast einen Wert. Dann noch überlegen, ob neue Positionen hinzugekommen sind, die es bei der letzten Berechnung nicht gab. Diese ebenfalls berücksichtigen. Und gut ist es.

SG

Berry

roblem.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Martin111
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Berechnung wird voraussichtlich um etwa 150-200 € höher ausfallen.

Ich habe selbst vor etwa einem Jahr um eine Neuberechnung gebeten.

Antwort vom JA: Ich habe demnächst Urlaub und melde mich später.

Es geht mir nicht primär um den neuen Betrag, sondern um die Nachzahlung, weil das JA
mit der Berechnung nicht nachkommt und ich finanziell gesehen nicht in der Lage bin, eine Nachzahlung für mehrere Monate zu leisten.

Kindesunterhalt mit Existenzminimum lt. D-Tabelle + Nachzahlung = wir sind ganz weit unter Hartz4 Niveau

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Mein Tipp wäre, dass Sie bei Erhalt der Forderung einen Rechtsberatungsschein beim Amtsgericht besorgen und damit einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen. Der berechnet dann, ob die Forderung korrekt ist.

Ich schließe mich SirBerry an:

quote:
Außerdem verstehe ich nicht, wie man sich auf eine Berechnung des JA verlassen kann.


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Xpistiva
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Martin,
dennoch: es wird nicht besser, so sehr Du Dich aufregst, nachzahlen mußt Du und jetzt ansparen ist erlaubt. Du kannst es aber auch drauf ankommen lassen, denn pfändbar bist Du ja nicht bzw. ist rückständiger Unterhalt nicht bevorrechtet und stellt auch keinen Straftatbestand her.

Ich gehe davon aus, dass Du anwaltlich (PKH) vertreten bist. Existenzminimum: ca. € 750 p.m. verbleiben wenn Du nicht arbeitest, rd. € 1.000 wenn Du arbeitest. Und dass muß Dein RA durchsetzen, ggfs schon für jetzt. Das weiß der dann aber besser wie es geht.

Die Neuberechnung gilt m. E. ab Anforderung der Unterhaltsnachweise bei den Eltern; so wars bei mir. LG

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Es geht mir nicht primär um den neuen Betrag, sondern um die Nachzahlung, weil das JA
mit der Berechnung nicht nachkommt und ich finanziell gesehen nicht in der Lage bin, eine Nachzahlung für mehrere Monate zu leisten.

Sorry, so ganz kann ich das nicht nachvollziehen.

Wenn das Jugendamt gleich berechnet hätte, dann müsstest Du auch gleich zahlen. Du hättest dann sogar noch einen Zinsverlust. Da der höhere Unterhalt an sich ja nicht das Problem ist, kannst Du den doch auch schon jetzt zurücklegen.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Eines verstehe ich nicht. Wenn du mit den derzeitigen Zahlungen schon unter dem existensminimum bist, warum sollst du dann eigentlich noch mehr bezahlen? Bei einem Untehrlat von 700 Euro müsst du schon ganz gut verdienen. Ausserdem steht es jedem frei gegen den Beschluss zu klagen und vor Gericht eine Neuberechnung zu erwirken

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