Nachzahlung trotz neuem Gesetz?

10. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
dieLinda
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung trotz neuem Gesetz?

Hallo, wir haben vor 2 Wochen den Bescheid bekommen dass wir ab September 2018 monatlich 300€ Elternunterhalt zahlen müssen. Nun tritt aber ab Januar 2020 das neue Gesetz in Kraft mit welchem wir aus der Zahlungspflicht rausfallen würden. Aktuell schreiben wir gerade einen Widerspruch zur Neuberechnung und um Zeit zu schinden.
Müssen wir dann trotzdem die Beträge vor Januar 2020 zahlen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32102 Beiträge, 5647x hilfreich)

Zitat (von dieLinda):
Nun tritt aber ab Januar 2020 das neue Gesetz in Kraft mit welchem wir aus der Zahlungspflicht rausfallen würden.
Wenn das Gesetz so wie erwartet, am 1.1.2020 in kraft treten sollte, dann werdet ihr ab Januar 2020 von den Zahlungen befreit.
Erst ab dann. Ja.

Widerspruch ist dabei nicht relevant.

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#2
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Aber ist das überhaupt statthaft, dass der Unterhalt nachgezählt werden muss? Ab September 2018, da komme ich auf rund 3600 Euro, die hat man nicht einfach so zu Hause rumliegen

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 921x hilfreich)

Wenn der/die Unterhaltspflichtigen im September 2018 in Verzug gesetzt wurden, dann kann auch September 2018 Unterhalt verlangt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32102 Beiträge, 5647x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
Aber ist das überhaupt statthaft,
Ja, das ist statthaft. Das verlangt das Gesetz. Das Sozialamt hat berechnet: Ab Sept. 2018 muss Elternunterhalt in Höhe von 300,- mtl. gezahlt werden.
Dagegen hat der TE vielleicht schon Widerspruch erhoben, weil er die Berechnung für falsch hält.
Zitat (von dieLinda):
Aktuell schreiben wir gerade einen Widerspruch zur Neuberechnung und um Zeit zu schinden.
Warum er gerade aktuell noch einen Widerspruch schreibt, weiß ich nicht.
Zeit schinden kann er damit nicht. Aber er kann schon jeden Monat 300,- zurückgelegt haben--- und freut sich dann, wenn das Sozialamt sich doch verrechnet hätte.

Jedenfalls gilt die Unterhaltspflicht mit der Zahlung dann ab Sept. 2018. Und ein neues Gesetz gilt dann nicht rückwirkend befreiend.

Zitat (von H. Odensack):
die hat man nicht einfach so zu Hause rumliegen
Aber der TE wusste es seit Sept. 2018. ;)

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