Name nach deutsch-ecuadorianischer Heirat

24. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
hasenb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Name nach deutsch-ecuadorianischer Heirat

Hallo zusammen,

ich bräuchte einen Rat unseren Ehenamen nach der Hochzeit mit meinem ecuadorianischem Verlobten betreffend.

Nachdem ich von der ecuadorianischen Botschaft in Berlin, vom Konsulat in Frankfurt und von unserem örtlichen Standesamt nun drei (!) unterschiedliche Auskünfte bekommen habe, hätte ich gerne noch Eure Meinung zu diesem Thema. Ich möchte vermeiden, dass wir uns aus Unwissenheit einen Namen aussuchen, der uns im Ausland wegen Nichtanerkennung o.ä. Probleme bereitet oder wir auf unseren "Wunsch-Namen" verzichten, weil uns fälschlicherweise mitgeteilt wurde, dass wir ihn nicht wählen dürfen.

Also dann mal los:

Er ist Ecuadorianer und ich bin Deutsche. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann haben wir die Möglichkeit, unseren Namen nach ecuadorianischem Recht oder nach deutschem Recht zu wählen.

--> Was genau muss ich beachten, wenn wir einen Doppelnamen wählen wollen? In unserem letzten Standesamts-Gespräch habe ich erfahren, dass man einen Namen, der wie seiner (Frische Grüne, ohne Bindestrich) aus 2 Teilen besteht, dem gewählten Familiennamen nicht voranstellen bzw. anfügen kann. Dann müssten wir uns für einen Namensteil entscheiden. Habe ich das richtig verstanden?

--> Stimmt es, dass ich meinen Namen nach ecuadorianischem Recht ändern darf aber er darf seinen Namen nicht nach deutschem Recht ändern kann? Ich habe gelesen, dass die ecuadorianische Regierung seine Namensänderung (z.B. zu Santiago Blume) nicht akzeptieren würde und er dementsprechend in Deutschland einen anderen Namen tragen würde als in Ecuador...

unsere Namen vor der Hochzeit:
Santiago Frische Grüne (2 Nachnamen, kein Bindestrich) und Tina Blume (wir haben noch keine Kinder, wollen mögliche zukünftige Kinder aber in unseren Namenssuchprozess einbeziehen)

--> Ich habe folgende Namenskombinationen nach deutschem Recht gefunden:

1) Santiago Frische Grüne und Tina Frische Grüne, Kind Frische Grüne

2) Santiago Blume und Tina Blume, Kind Blume

3) Santiago Frische Grüne und Tina Blume-Frische Grüne, Kind Frische Grüne

4) Santiago Frische Grüne und Tina Frische Grüne-Blume, Kind Frische Grüne

5) Santiago Frische-Blume und Tina Blume, Kind Blume

6) Santiago Blume-Frische und Tina Blume, Kind Blume

7) Santiago Grüne-Blume und Tina Blume, Kind Blume

8) Santiago Blume-Grüne und Tina Blume, Kind Blume

--> ... oder nach ecuadorianischem Recht:

9) Santiago Frische Grüne und Tina Blume, Kind Frische Blume

10) Santiago Frische Grüne und Tina Blume de Frische, Kind Frische Blume

"Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschliessung geführten Familiennamen. Gewohnheitsrechtlich kann die Ehefrau ihrem ersten Familiennamen den ersten Familiennamen des Ehemannes mit vorangestelltem "de" hinzufügen." Zitat aus einem Info-Blatt des BMI, Abschnitt Ecuador

--> Bedeutet "gewohnheitsrechtlich", dass der Name "Tina Blume de Frische" in meinen (deutschen!) Pass übernommen würde oder dass dieser Name nur umgangssprachlich gebraucht würde?

--> Sind alle Kombinationen, die ich oben aufgeschrieben habe, möglich? Und sind folgende Kombinationen auch möglich:

11) Santiago Frische und Tina Frische

12) Santiago Frische Grüne und Tina Frische-Blume

13) Santiago Frische Grüne und Tina Blume-Frische


Herzlichen Dank für Eure Mühe und schöne Grüße aus dem Ruhrgebiet

Tina Blume

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Nach dem deutschen Namensrecht sind 3) und 4) nicht zulässig. Dagegen sind folgende weitere Möglichkeiten nach deutschem Namensrecht gegeben:

a) Santiago Frische Grüne und Tina Blume, Kind Frische Grüne

b) Santiago Frische Grüne und Tina Blume, Kind Blume

Weitere Kinder erhalten dann den gleichen Nachnamen, wie das erste Kind.

Die Möglichkeiten 11), 12) und 13) sind nach deutschem Namensrecht ebenfalls nicht zulässig.

Bei der Entscheidung für 10) gehe ich davon aus, dass der Name Tina Blume de Frische auch in den deutschen Pass aufgenommen wird.

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