Guten Tag,
Habe einige fragen.
1. ich habe ein kind / nicht ehelich, trug den hinternamen der mutter. die mutter hatt geheiratet und das kind hatt den nahmen des vaters angenommen. Ist das rechtlich ohne mich zu fragen?
2 das kind wird in diesem jahr 3 jahre.
ab wieviel netto oder Brotto einkommen muß ich Unterhalt zahlen? Was hab ich zum eigenbedarf?
Wie wird das eigentlich berechnet?
Mit der Tabelle komm ich nicht ganz klar!
Können Sie mir ein bsp. zur berechnung geben?
Namensänderung und Unterhalt
30. Oktober 2002
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Frage vom 30. Oktober 2002 | 13:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Namensänderung und Unterhalt
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#1
Antwort vom 1. November 2002 | 20:52
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo Jens,
sofern Sie mit der Kindesmutter kein gemeinsames Sorgerecht haben, ist die Namensänderung rechtlich in Ordnung.
Unterhalt müssen Sie, ausser bei zu geringem Einkommen, immer zahlen, daran ändert auch nichts die Heirat der Kindesmutter.
Auf folgender Seite finden Sie einen ungefähren Unterhaltsrechner
http://www.nilgens.com/uk.htm
viel Erfolg
bergamotte
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