Namensänderung und Unterhalt

30. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
Jens L.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Namensänderung und Unterhalt

Guten Tag,
Habe einige fragen.
1. ich habe ein kind / nicht ehelich, trug den hinternamen der mutter. die mutter hatt geheiratet und das kind hatt den nahmen des vaters angenommen. Ist das rechtlich ohne mich zu fragen?
2 das kind wird in diesem jahr 3 jahre.
ab wieviel netto oder Brotto einkommen muß ich Unterhalt zahlen? Was hab ich zum eigenbedarf?
Wie wird das eigentlich berechnet?

Mit der Tabelle komm ich nicht ganz klar!
Können Sie mir ein bsp. zur berechnung geben?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bergamotte
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Jens,

sofern Sie mit der Kindesmutter kein gemeinsames Sorgerecht haben, ist die Namensänderung rechtlich in Ordnung.

Unterhalt müssen Sie, ausser bei zu geringem Einkommen, immer zahlen, daran ändert auch nichts die Heirat der Kindesmutter.
Auf folgender Seite finden Sie einen ungefähren Unterhaltsrechner

http://www.nilgens.com/uk.htm

viel Erfolg
bergamotte

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