Namensänderung, 2. Ehe - was passiert mit Namen aus 1. Ehe (nicht Geburtsname)

28. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.07.2020 11:32:21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Namensänderung, 2. Ehe - was passiert mit Namen aus 1. Ehe (nicht Geburtsname)

Hallo,

bei mir hat sich eine Frage aufgetan zu der ich keine passende Antwort finde.
Und zwar:

Ich war verheiratet, habe den Geburtsnamen meines Ex-Mannes angenommen und trage diesen noch.
Während unserer Ehe habe ich ein Studium beendet und Arbeitszeugnisse erhalten, diese laufen alle auf meinen aktuellen Namen (Geburtsname meines Ex-Mannes).

Wenn ich nun meinen jetzigen Partner heirate und seinen Geburtsnamen annehme, was passiert mit meinem Ehenamen aus der ersten Ehe (der nicht mein Geburtsname ist)? Wird dieser im Ausweis oder irgendwelchen Dokumenten mit aufgeführt?
Muss/kann ich meine Zeugnisse ändern lassen oder wie schaffe ich einen einfachen Bezug/Nachweis auf meine Person? Muss ich immer meine alte Eheurkunde mit einreichen (was ich nicht so schön finden würde)?

Ich hoffe meine Frage ist nachvollziehbar...

LG Lili

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Das ist doch eine ganz normale Geschichte, wie sie ständig vorkommt. Du reichst Deine Zeugnisse u.a. wie immer ein, weist darauf hin, dass sich der Name wegen Verheiratung geändert hat. Oder, wenn Dich das zu sehr belastet, dann behältst Du eben den Namen, den Du jetzt trägst.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12329.07.2020 11:32:21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das ist doch eine ganz normale Geschichte, wie sie ständig vorkommt. Du reichst Deine Zeugnisse u.a. wie immer ein, weist darauf hin, dass sich der Name wegen Verheiratung geändert hat. Oder, wenn Dich das zu sehr belastet, dann behältst Du eben den Namen, den Du jetzt trägst.

wirdwerden


Danke für deine Antwort, allerdings beantwortet sie nicht meine Frage.

Mir geht es darum, ob mein jetziger Name dann komplett "gelöscht" ist oder noch weiter aufgeführt wird (zB auf meinen Dokumenten).

Dass ich meinen Namen nicht ändern muss (bei 2. Ehe) oder immer zusätzlich erklären muss/kann, dass ich schon einmal verheiratet war, ist mir bewusst.

LG

Zusatz: zB bei Formularen der Rentenversicherung ist unter Angaben der Person der Punkt "frühere Namen" aufgeführt.
Sorry wenn man nicht gleich versteht worauf ich hinaus wollte...

-- Editiert von lili0809 am 28.07.2020 16:23

-- Editiert von lili0809 am 28.07.2020 16:24

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wie soll der Name den gelöscht werden in Dokumenten, die Du zu Hause hast?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12329.07.2020 11:32:21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Deine Antworten sind leider wenig hilfreich...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12329.07.2020 11:32:21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal zur Erklärung:

Nachname Ausweis: Y., geb. X

Zu Schulzeugnissen besteht daher der Bezug zu meiner Person, da der Nachname X. war und auch im Ausweis usw aufgeführt ist (geb. X.).

Auf Zeugnissen etc. die während der Ehe ausgestellt wurden steht meist nur Nachname Y. (teilweise auch Y., geb. X).
Wenn ich nun Z. heiße, steht im Ausweis (meiner Meinung nach) nur noch Z., geb. X. (nicht: ehemals/früher Y.)
Der Bezug zu Y. besteht nicht mehr in ausweisenden Dokumenten,... oder doch?

Wird Y. noch weiter aufgeführt oder "gelöscht"?

Kann man sich eventuell ein Dokument ausstellen lassen, dass diese Angelegenheiten leicht ersichtlich und nachvollziehbar macht?
(ohne Erklärungen oder mitsenden einer alten Eheurkunde)

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von lili0809):
Wird dieser im Ausweis oder irgendwelchen Dokumenten mit aufgeführt?
Im Ausweis nicht. Im Reisepass auch nicht.
Du kannst dir nach der Eheschliessung einen neuen Ausweis und neuen Pass machen lassen, mit aktuellem Foto und aktuellem Namen. Ist dann 10 Jahre gültig.
Andere Dokumente wie Versichertenkarte, Bankkarte, usw. bekommst du nach Bekanntgabe deines neuen Namens von den Stellen mit neuem Namen zugeschickt.

Zitat (von lili0809):
ob mein jetziger Name dann komplett "gelöscht" ist
Er wird nicht gelöscht, er wird geändert durch erneute Eheschließung. Der neue Ehename steht dann in der Eheurkunde Nr. 2

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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