Ich habe seit vielen Jahren eine sehr konfliktreiche Beziehung zu meinem Vater. In den letzten Jahren werde ich nur beschimpft,beleidigt und belästigt(nächtliche Besuche, Anrufe etc.) Leider wird mein 10-jähriger Sohn auch mit einbezogen. Ich habe alles versucht. Inzwischen bin ich in Therapie, habe meine Arbeit verloren und komme kaum noch unter Menschen. Ich möchte mich befreien von diesem kranken Mann, der von seiner Frau(stiefmutter) ständig aufgestachelt wird. Mein Bruder hat mir geraten Telefonnummer und mail zu ändern, was ich getan habe. Ich bin 50 Jahre alt und habe den starken Willen, endlich mein Glück zu finden. Ich möchte mit diesem kranken Mann brechen, vor allem um meinen Sohn zu schützen, der nun auch benutzt wird. Es fällt mir immer schwerer, meinen Familiennamen zu ertragen, der mit viel Gewalt und Unrecht belastet ist(seit meiner Geburt). Wäre das möglich? Ich würde nur einen Buchstaben ändern wollen, oder den Namen meiner Mutter annehmen.
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Namensänderung - Familiennamen ist mit viel Gewalt und Unrecht belastet
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
http://www.reutlingen.de/ceasy/modules/cms/main.php5?cPageId=746&view=publish&item=service&id=367 :
"Voraussetzungen
.... Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Hinweis: Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen des Namensträgers an der Namensänderung schwerer wiegen als das öffentliche Interesse oder ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung des Namens. Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abzuwägen und zu entscheiden. Die privaten Interessen muss der Antragsteller ausführlich vortragen. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens berücksichtigt die Behörde von sich aus – es wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
Ein wichtiger Grund für eine Namensänderung kann danach beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname
anstößig oder lächerlich klingt,
Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht, die zu einer nicht nur unwesentlichen Behinderung des Antragstellers führen,
eines Kindes angepasst werden soll an den Namen, den der allein sorgeberechtigte Elternteil nach der Ehescheidung wieder angenommen hat. Hinzu kommen muss in solchen Fällen, dass das Kindeswohl eine Änderung des Namens in den neuen Namen des Elternteils erfordert."
Ob eine massive psychische Belastung ausreicht, muß die Behörde feststellen. Ein begründetes psychiatrisches Attest könnte da hilfreich sein.
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