Namensänderung Geburtsname meiner Kinder nicht leiblicher vater

30. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
cinaone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Namensänderung Geburtsname meiner Kinder nicht leiblicher vater

Hallo..Meine Söhne 11 und 14 möchten gerne ihr Geburtsname ,mein Geburtsname wieder annehmen..ich habe im Jahre 07/2012 geheiratet nicht der Kindsvater und habe mich im 10/2014 wieder scheiden lassen.wir hießen alle nach meinem Ex Mann..Wir hatten von Anfang an alle kein Bezug zu ihm und die kinder mochten ihn überhaupt nicht..deswegen scheidung eingereicht..Ich konnte mein Mädchen Namen wieder annehmen..Aber die kinder nicht..obwohl er nicht der leibliche vater wa..

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Eine Namensänderung bei Kindern ist in der Regel unwiderruflich, da der neue Familienname den ehemaligen Geburtsnamen in Gänze ersetzt , dieser wird also zum neuen Geburtsnamen, der andere gestrichen.

Warum lässt man die Kinder nen Namen annehmen, wenn es von Anfang an keinen Bezug gab?

-- Editiert von Catslove am 30.08.2020 13:09

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von cinaone):
Hallo..Meine Söhne 11 und 14 möchten gerne ihr Geburtsname ,mein Geburtsname wieder annehmen.

Das ist m.E. nicht möglich. Namen kann man sich nicht aussuchen und wieder ändern, wenn es einem nicht mehr passt. Deshalb sollte man sich das vorher gut überlegen.
Zitat:
Aber die kinder nicht..obwohl er nicht der leibliche vater wa..

Das spielt keine Rolle.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das ist dieser Blödsinn mit der Einbenennung. Ein einmaliger Wechsel des Namens ist relativ einfach möglich. Deshalb machen es so viele, und das völlig unüberlegt. So, jetzt haben die Kids den "falschen" Namen an der Backe und müssen die Fehlentscheidung der Mutter ausbaden. Möglicherweise haben die Kids mit Volljährigkeit die Chance, darzulegen, dass sie schweren Schaden nehmen, wenn der Nachname beibehalten wird. Kann man jetzt nicht abschätzen.

Ich frage mich in so Fällen immer, wieso zunächst die Einbenennung sein musste (Familie sein ist ja nicht vom selben Nachnamen abhängig) und dann, wenn das einem so wichtig ist, im Interesse der Kinder nicht der angenommene Nachname beibehalten wird.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Wir hatten von Anfang an alle kein Bezug zu ihm und die kinder mochten ihn überhaupt nicht
Und trotzdem geheiratet? Genial.

Zitat:
Ich konnte mein Mädchen Namen wieder annehmen..Aber die kinder nicht..obwohl er nicht der leibliche vater wa
Genau so wird man Ihnen das vor der Eheschließung aber auch erklärt haben. Und dennoch haben Sie nicht nur geheiratet, sondern den Kindern auch den Namen des fremden Mannes verpasst, den die Kinder überhaupt nicht mochten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cinaone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Güte,kommt mal klar!!!
Ihr wisst überhaupt nichts,am Anfang haben die Kids leider ihn nicht akzeptiert was wiederum sich dann geändert für ne weile und dann mein ex sein wahres Gesicht gegenüber meiner kinder gezeigt hat..das geht ja wohl garnicht.er hat auch das alleine angegeben die namensänderung,bei der Anmeldung schon..ich hab mich natürlich überrumpelt gefühlt wo es dann hieß das wir sein Nachnahme bekommen und trotzdem hab ich zugestimmt..ja leider Gottes..er wollte die beiden auch adoptieren..das alles dann noch weiter aussen Ruder gelaufen ist..konnte keiner riechen..
Es ist auch noch sehr viel weitere Dinge passiert,die nicht rechtens waren..dann mit so einer Person dann weiter leben das wollten wir alle nicht..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Nun ändern kannst du nichts, erst wenn die Kinder heiraten

-- Editiert von Catslove am 30.08.2020 18:16

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von cinaone):
Meine Güte,kommt mal klar!!!
Meine Güte, komm du mal klar...

Zitat (von cinaone):
Ihr wisst überhaupt nichts
Das ist es ja. Wir bekommen keinerlei Informationen von dir außer einen Fünfzeiler.

Zitat (von Zuckerberg):
Zitat (von cinaone):
Wir hatten von Anfang an alle kein Bezug zu ihm und die kinder mochten ihn überhaupt nicht
Und trotzdem geheiratet? Genial.


Darf man das nicht fragen? Rechtlich bin ich bei den Vorschreibern, hast es deinen Kids eingebrockt, die jetzt damit leben müssen.

-- Editiert von Moderator am 04.09.2020 21:03

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von cinaone):
Ihr wisst überhaupt nichts,
Tja, wie denn auch? Nur, dass das mit der Namensänderung nicht geht.
Zitat (von cinaone):
dann mit so einer Person dann weiter leben das wollten wir alle nicht..
Müsst ihr doch nicht. Ist doch längst vorbei.
Nach 6 Jahren kommen die Kinder drauf, dass sie ihren Namen nicht behalten wollen?
Zitat (von cinaone):
Aber die kinder nicht
Ihr wisst es also schon, seitdem du deinen Geburtsnamen wieder angenommen hast. Glaubst du es trotzdem nicht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von cinaone):
er hat auch das alleine angegeben die namensänderung,bei der Anmeldung schon..ich hab mich natürlich überrumpelt gefühlt wo es dann hieß das wir sein Nachnahme bekommen und trotzdem hab ich zugestimmt.


Naja. So ganz wird es nicht gewesen sein. Die Einbenennung ist an einen entsprechenden Antrag gekoppelt. Rein rechnerisch müsste ja der jetzt 14-jährige damals bereits 6 gewesen sein und damit hätte er auch zu dem Antrag ja sagen müssen. Und es war auch deine Unterschrift notwendig.
Es wird da vor der Unterschrift auch erklärt, dass diese Einbenennung nicht rückgängig gemacht werden kann und auch ein einmaliger Vorgang ist.

Eine Änderung ist dann eben nur noch durch die eigene Heirat möglich oder in engen Rahmen, wenn der Name den Kindern nicht zumutbar wäre (wenn er z.B. versucht hätte die Kinder zu töten o.ä.)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Das ist mal wieder der klassische Fall: kommen nicht die gewünschten Antworten, wird es unsachlich.

Die Standes- und Meldeämter, die ich kenne, erklären sehr eindringlich, dass es nicht so einfach ist, den Namen nach einer Einbenennung wieder zu ändern.

Hier bleibt nur die Möglichkeit, glaubhaft zu machen, dass die Kinder unter dem angenommenen Namen leiden; hier sind die Hürden allerdings sehr hoch.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

.... und dann nach der Scheidung völlig unüberlegt selbst eine Namensänderung vorgenommen, ohne an die Kinder zu denken. Wer hat denn dazu gezwungen? Wie oder was?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Watt hackt ihr hier denn alle so auf der Frau rum? Keiner steckt in ihrem Leben und kann sich über das Warum ein Bild machen. Ich kann nachvollziehen warum sie seinerzeit wollte, dass alle ein und denselben Familiennamen haben.

Die Frage nach der Möglichkeit zur Namensänderung wurde beantwortet.

Tut mir leid für die Kinder, aber es ist ja nur ein Name.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
aber es ist ja nur ein Name.

Der war gut....
Nicht dein Ernst, oder?

-- Editiert von Sisaak am 31.08.2020 17:18

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Solan, wir hacken nicht rum. Nur, so viel Gedankenlosigkeit, ganz ohne Berücksichtigung des Kindeswohls, und das dann noch doppelt, nicht die Kids, sondern die Gedankenlosigkeit, das macht mitunter wütend. Die Mutter hat es doch alleine zu vertreten, dass sie und die Kinder jetzt verschiedene Namen haben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Lies dir mal die Posts durch, dass ist alles doch schon sehr persönlich und hatte nichts, bzw. nur am Rande, mit der eigentlichen Frage zu tun.

Ob es seinerzeit gedankenlos war die Namen der Kinder zu ändern, darüber zu werten steht uns nicht zu und danach wurde auch nicht gefragt. In so einem sensiblen Thema wie das Familienrecht sollte der der respektvolle Umgang mit den Fragestellern Voraussetzung sein.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Der respektvollen Umgang ist keine Einbahnstraße. Wer unsachlich mit den gegebenen Antworten umgeht, muss mit Gegenwind rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Die Frau hat sich nichts vorzuwerfen. Sie hat eine Frage gestellt und wurde direkt angefratzt..

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Die Frau hat sich nichts vorzuwerfen.


Das sehe ich anders:

Zitat (von cinaone):
ich hab mich natürlich überrumpelt gefühlt wo es dann hieß das wir sein Nachnahme bekommen und trotzdem hab ich zugestimmt


Und das ist auch nicht darauf rumhacken, nur schildert die TS hier den Ablauf so, als wenn das alles ganz schnell gegangen wäre. Und das ist es mit Sicherheit NICHT. Es wurde informiert, und es war von allen Beteiligten die ausdrückliche Zustimmung nötig.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Die Frau hat sich nichts vorzuwerfen. Sie hat eine Frage gestellt und wurde direkt angefratzt..
Auch wenn ich dir dem Grunde nach zustimme, eine Frage wurde im Eingangsbeitrag nicht gestellt. Es im Familienrecht nicht unüblich, dem TE neben der rechtlichen Antwort auch gleich noch die eigene Meinung überzubraten. Bei den gemachten Angaben war das Echo vorprogrammiert. Wer in einen 2-Jahreszeitraum eine Heirat mit Einbenennung älterer Kinder, einen Adoptionswunsch, eine fehlende Bindung und sogar die Scheidung packen kann, der macht sich dann auch objektiv kritisierbar.

-- Editiert von smogman am 01.09.2020 11:56

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Ich finde es unangemessen, und wieso adoptiert? Da gab es doch nur eine Namensänderung der Kinder.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Gut, dann schildere ich dir mal hier den wiedergegebenen Zeitablauf der TE in Kurzfassung:

Zitat (von cinaone):
Söhne 11 und 14
Zitat (von cinaone):
ich habe im Jahre 07/2012 geheiratet
Zitat (von cinaone):
und habe mich im 10/2014 wieder scheiden lassen
Zitat (von cinaone):
Wir hatten von Anfang an alle kein Bezug zu ihm
Zitat (von cinaone):
die kinder mochten ihn überhaupt nicht
Zitat (von cinaone):
am Anfang haben die Kids leider ihn nicht akzeptiert
Zitat (von cinaone):
was wiederum sich dann geändert für ne weile
Zitat (von cinaone):
er wollte die beiden auch adoptieren
Zitat (von cinaone):
noch sehr viel weitere Dinge passiert,die nicht rechtens waren..dann mit so einer Person dann weiter leben das wollten wir alle nicht


Man braucht wohl kein Pädagogikstudium um die massiven Wertungswidersprüche innerhalb eines recht kurzen Zeitraums zu erkennen. Das ganze gepaart mit schwerwiegenden familienrechtlichen Eingriffen wie einer Adoption, lässt auch ganz objektiv den Schluss zu, dass hier ein kritikwürdiges Verhalten vorliegt, jenes der gängigen Meinung der Menschen entspricht. Das muss man dann halt aushalten, wenn man sowas hier postet. Es ist ja nicht so, dass die rechtliche Antwort nicht auch erfolgte. Und die Antwort ist natürlich auch negativ, weil das Recht eine halbwegs objektive Stimme der Gesellschaft ist.

Es ist bei diesem Thema langfristig mit einer gesetzlichen Änderung zu rechnen, die die Rechte der betroffenen Kinder stärken und eine Umbenennung erleichtern wird.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Da steht wollte adoptieren, ich habe es so interpretiert, dass es nicht geschehen ist. Nun ja, alles in allem kann man Fragestellern nur raten sich lediglich auf die Frage zu reduzieren, obwohl ich sehr gut verstehe, dass man etwas mehr dazu schreiben möchte, aber in solchen Fällen wird man hier leider gnadenlos zerhackt und verwurstet.

Danke @smogman

-- Editiert von Solan196 am 01.09.2020 17:17

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Eff123):
Hier bleibt nur die Möglichkeit, glaubhaft zu machen, dass die Kinder unter dem angenommenen Namen leiden; hier sind die Hürden allerdings sehr hoch.


Es gibt noch die Möglichkeit einen Mann zu finden, der den Geburtsname der Mutter hat. Man Heiratet diesen und macht eine Einbenennung der Kinder. Danach kann gegebenenfalls die Scheidung erfolgen.

Streng rechtlich gesehen ist es dann zwar nicht der Geburtsname der Mutter aber das merkt keiner.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Es gibt noch die Möglichkeit einen Mann zu finden, der den Geburtsname der Mutter hat. Man Heiratet diesen und macht eine Einbenennung der Kinder. Danach kann gegebenenfalls die Scheidung erfolgen.

Kann man in diesem Falle nicht einfach irgendwen mit irgendeinem Namen heiraten und den Namen der Ehefrau als Ehenamen führen?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Natürlich kann man das, nur eine Einbenennung geht doch nur einmal. Die Kids bleiben auf dem alten Nachnamen hängen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Natürlich kann man das, nur eine Einbenennung geht doch nur einmal. Die Kids bleiben auf dem alten Nachnamen hängen.

wirdwerden


Oder eine weitere Adoption?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wer soll die Kids adoptieren? Und wieso weitere Adoption, hat doch keine stattgefunden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Solan, um es mal deutlicher zu formulieren: wenn denn der Name wirklich so wichtig ist, vor allen Dingen der gemeinsame Name, dann sieht es doch wie folgt aus:

Die Mutter hat bisher zwei Fehler gemacht, die Einbenennung und dann nach der Scheidung die Annahme ihres Mutternahmens ohne zu überlegen, dass sie nunmehr ihre Kinder "namenstechnisch" allein gelassen hat. Okay, jetzt soll noch ein dritter, viel gravierender Fehler dazu kommen? Zusammenziehen mit einem fremden Mann, einerlei, ob man ihn mag oder nicht, dann die Adoptionsprozedur, die ja auch nicht ohne ist? Mit der Folge der Namensänderung, der Mann hat dann Unterhaltspflichten für die fremden Kinder, und vor allen Dingen, die Kinder sind auch später für diesen Mann unterhaltspflichtig. Z.B. im Pflegeheim, bei Krankheit u.s.w. Ist das Dein ernst?

Abgesehen, dass man zu so einem Betrug nicht raten sollte, auch moralisch verwerflich. Und die armen Kinder mal wieder Opfer.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wer soll die Kids adoptieren? Und wieso weitere Adoption, hat doch keine stattgefunden.

wirdwerden


Zitat (von smogman):
Gut, dann schildere ich dir mal hier den wiedergegebenen Zeitablauf der TE in Kurzfassung:

Zitat (von cinaone):
Söhne 11 und 14
Zitat (von cinaone):
ich habe im Jahre 07/2012 geheiratet
Zitat (von cinaone):
und habe mich im 10/2014 wieder scheiden lassen
Zitat (von cinaone):
Wir hatten von Anfang an alle kein Bezug zu ihm
Zitat (von cinaone):
die kinder mochten ihn überhaupt nicht
Zitat (von cinaone):
am Anfang haben die Kids leider ihn nicht akzeptiert
Zitat (von cinaone):
was wiederum sich dann geändert für ne weile
Zitat (von cinaone):
er wollte die beiden auch adoptieren
Zitat (von cinaone):
noch sehr viel weitere Dinge passiert,die nicht rechtens waren..dann mit so einer Person dann weiter leben das wollten wir alle nicht


Man braucht wohl kein Pädagogikstudium um die massiven Wertungswidersprüche innerhalb eines recht kurzen Zeitraums zu erkennen. Das ganze gepaart mit schwerwiegenden familienrechtlichen Eingriffen wie einer Adoption, lässt auch ganz objektiv den Schluss zu, dass hier ein kritikwürdiges Verhalten vorliegt, jenes der gängigen Meinung der Menschen entspricht. Das muss man dann halt aushalten, wenn man sowas hier postet. Es ist ja nicht so, dass die rechtliche Antwort nicht auch erfolgte. Und die Antwort ist natürlich auch negativ, weil das Recht eine halbwegs objektive Stimme der Gesellschaft ist.

Es ist bei diesem Thema langfristig mit einer gesetzlichen Änderung zu rechnen, die die Rechte der betroffenen Kinder stärken und eine Umbenennung erleichtern wird.


?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Er wollte die Kinder adoptieren. Das ist was anderes als er hat sie adoptiert.
Reine Willenserklärung. Für eine Adoption muss u.a. die Ehe über mehrere Jahre bestehen, die Kinder und der Annehmende müssen eine gute Stiefelternteil-Kind-Beziehung haben u.s.w. das JA muss eine Stellungnahme abgeben, der leibliche Vater zustimmen und das Familiengericht das beschließen. Das ist in dieser Konstellation mehr als unwahrscheinlich

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12