Hallo,
ich lasse mich aktuell scheiden, wir haben ein gemeinsames Kind mit 4 Jahren.
Das Kind und ich tragen aktuell den Nachnamen meines Ex-Mannes.
Nun würde ich eigentlich gerne, gemeinsam mit unserem Kind, meinen Mädchennamen annehmen. Dies lehnt der Papa aber ab.
Ich habe bereits einen neuen Partner.
Sollte ich ihn irgendwann in Zukunft heiraten wollen, würde ich natürlich auch gerne seinen Nachnamen annehmen wollen.
Wie wäre es das möglich, dass mein Kind auch diesen Nachnamen trägt?
Wenn ich und mein Kind nun einen Doppelnamen annehmen, aus meinem Mädchennamen und unseren aktuellen Nachnamen - würde sich der Mädchenname von uns beiden bei neuer heirat automatisch ändern? Oder nur bei mir?
Lieben Gruß,
Melanie
Namensänderung Kind Scheidung
Dann müsstest du hiergegen gerichtlich vorgehen. Und das ist nur dann erfolgreich, wenn das Vorhaben dem Wohl des Kindes dient.Zitat :Dies lehnt der Papa aber ab.
Kinder haben keine "Mädchennamen". Bei Kindern bestimmt man den Geburtsnamen neu. Der bisherige Name verschwindet dann komplett. Das immer wieder aufs Neue zu tun finde ich ehrlich gesagt persönlich ein bisschen merkwürdig, da es mit steigendem Alter doch auch die Identitätsfindung beeinträchtigt.
Volle Zustimmung. Was tut man denn, wenn auch die zweite Ehe schief geht? Namenstechnisch meine ich? Man muss hier doch unterscheiden: man wird nicht nur dann eine glückliche Familie, wenn man den gemeinsamen Nachnamen hat. Das geschieht auf anderen Wegen. Aber, der Nachname repräsentiert die Wurzeln. Und das Wissen um das Woher ist durchaus wichtig für jeden Menschen. Wenn Dir der gemeinsame Namen mit dem Kind so wichtig ist, dann kannst Du ja Deinen jetzigen Namen behalten. Abgesehen davon ist es in Deutschland inzwischen doch absoluter Standard, dass in einer Familie verschiedene Nachnamen getragen werden.
wirdwerden
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Zitat :Sollte ich ihn irgendwann in Zukunft heiraten wollen, würde ich natürlich auch gerne seinen Nachnamen annehmen wollen.
und dann würde ich das Thema Nachname des Kindes auch nochmal betrachten. Vorher nicht
Welchen Grund gibt es, dass euer Kind die "Namensverbindung" zum leiblichen Vater kappen soll?
Selbst wenn du es gerichtlich durchbekommst, dass der Nachname geändert wird, dann bekäme euer Kind mit einer neune Heirat nicht automatisch den neuen Nachnamen. Dazu bräuchte es eine Einbennung. Und diese ist einmalig und bei einem Scheitern dieser Ehe nicht mehr rückgängih machbar. Dann hätte euer Kind einen Nachnamen von einem mann mit dem es in keiner Weise verwandt oder verbunden ist.
Es gibt da auch andere Möglichkeiten. Ich trage z.B. einen Doppelnamen. So sind mein Mann und ich verbunden, aber unsere jeweiligen Kinder haben eben auch weiterhin ihre "Namensverbundheit" zum jeweiligen leiblichen Elternteil. Sie wurde nie komisch angeguckt oder hatten damit Probleme. Familie ensteht nicht durch Namen, sondern durch "leben"
Doch, mittlerweile schon. Seit Mai 2025 ist die Rückbenennung nach § 1617e Abs.4 BGB möglich.Zitat :Dazu bräuchte es eine Einbennung. Und diese ist einmalig und bei einem Scheitern dieser Ehe nicht mehr rückgängih machbar.
Zitat :Doch, mittlerweile schon. Seit Mai 2025 ist die Rückbenennung nach § 1617e Abs.4 BGB möglich.
Oh, das war mir n icht bewusst, das sich das inzwischen geändert hat. Mal wieder was dazugelernt
Und jetzt?
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