Namensänderung Kind nach Heirat

12. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
antoine0209
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Namensänderung Kind nach Heirat

Hallo zusammen!
Ich stehe etwas auf dem Schlauch. ..
Noch bevor die Zwillinge von mir und meine Freundin geboren waren hab ich die vaterschaft anerkannt und mit ihr das gemeinsame sorgerecht beantragt. Beim Nachnamen für die kleinen haben wir meinen (vater) beim Standesamt angegeben. nun werden wir bei der bevorstehenden Hochzeit doch ihren Nachnamen als Ehenamen nehmen (wg priv. Probleme mit meine Eltern).
Wie sieht es dann mit dem Nachnamen der Kinder aus? Ist der zuvor gewählte auf jeden fall unwiederuflich oder bekommen die kinder dann auch den Nachnamen der Mutter wenn der als Ehename gewählt wird???

Also:
-Schwangerschaft ohne vorige Eheschließung
- vor geburt vaterschaft anerkannt, namenserklärung f kinder(nachn. d. Vaters) abgegeben, sorgerecht geteilt
- Heirat mit Nachname d Frau als Ehename
- Namensänderung f Kinder möglich?

Ich dank euch schonmal
Antoine


-- Editier von antoine0209 am 12.05.2015 19:08

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ja, das nennt man Einbenennung.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
Einbenennung kommt m.E. hier nicht zum tragen (dieses Verfahren ist für Paare gedacht, bei dem ein Ehegatte nicht Elternteil ist) , sondern der §1617c. Ist das Kind unter 5 Jahre alt, so erhält es bei Eheschließung ohne eigene Zustimmung den Ehenamen der Eltern.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
antoine0209
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ah ok danke euch beiden. :)
Es spielt also bei der Heirat und Familennamensbestimmung keine Rolle ob die Kinder zuvor als Geburtsnamen den der Mutter oder per Erklärung den des Vaters hatten, ja?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
so ist es, die gemeinsamen Kinder unter 5 tragen automatischden gemeinsamen Familiennamen des Ehepaars.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
antoine0209
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Herzlichen dank :rock:

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Andreas hat recht. Mir war entgangen, dass es ja die Eltern sind, die heiraten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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