Hallo zusammen!
Ich stehe etwas auf dem Schlauch. ..
Noch bevor die Zwillinge von mir und meine Freundin geboren waren hab ich die vaterschaft anerkannt und mit ihr das gemeinsame sorgerecht beantragt. Beim Nachnamen für die kleinen haben wir meinen (vater) beim Standesamt angegeben. nun werden wir bei der bevorstehenden Hochzeit doch ihren Nachnamen als Ehenamen nehmen (wg priv. Probleme mit meine Eltern).
Wie sieht es dann mit dem Nachnamen der Kinder aus? Ist der zuvor gewählte auf jeden fall unwiederuflich oder bekommen die kinder dann auch den Nachnamen der Mutter wenn der als Ehename gewählt wird???
Also:
-Schwangerschaft ohne vorige Eheschließung
- vor geburt vaterschaft anerkannt, namenserklärung f kinder(nachn. d. Vaters) abgegeben, sorgerecht geteilt
- Heirat mit Nachname d Frau als Ehename
- Namensänderung f Kinder möglich?
Ich dank euch schonmal
Antoine
-- Editier von antoine0209 am 12.05.2015 19:08
Namensänderung Kind nach Heirat
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Ja, das nennt man Einbenennung.
wirdwerden
Hallo,
Einbenennung kommt m.E. hier nicht zum tragen (dieses Verfahren ist für Paare gedacht, bei dem ein Ehegatte nicht Elternteil ist) , sondern der §1617c. Ist das Kind unter 5 Jahre alt, so erhält es bei Eheschließung ohne eigene Zustimmung den Ehenamen der Eltern.
Gruß
Andreas
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Ah ok danke euch beiden.
Es spielt also bei der Heirat und Familennamensbestimmung keine Rolle ob die Kinder zuvor als Geburtsnamen den der Mutter oder per Erklärung den des Vaters hatten, ja?
Hallo,
so ist es, die gemeinsamen Kinder unter 5 tragen automatischden gemeinsamen Familiennamen des Ehepaars.
Gruß
Andreas
Herzlichen dank
Andreas hat recht. Mir war entgangen, dass es ja die Eltern sind, die heiraten.
wirdwerden
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