Hallo,
aus psychologischen und Sicherheitsgründen, möchte Person A seinen Nachnamen ändern lassen.
Hierzu möchte sie ein psychiatrisches Gutachten anfertigen lassen.
Die Gutachter werden dies aber nur machen, wenn sie dazu von einer Behörde verpflichtet werden. Das Rathaus weigert sich aber ein psychiatrisches Gutachten zu beantragen.
Frage: Ob und wie kann Person A das Rathaus oder eine andere Behörde dazu bewegen ein pychiatrisches Gutachten anzufordern. Oder wie kommt Person A sonst noch zu einem psychiatrischen Gutachten?
Danke & Gruß
DL83
-- Editiert von DL83 am 01.02.2019 13:07
Namensänderung - Nachname
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Man kann ein Gutachten selbst in Auftrag geben. Ob die vorgegebenen Gründe allerdings für eine Namensänderung reichen, das ist eine ganz andere Frage.
wirdwerden
Verstehe ich jetzt nicht so ganz. Dass keine Behörde ein Gutachten beauftragt, ist logo, sonst müssten die das natürlich zahlen. Also bleibt nur, das Gutachten selbst in Auftrag zu geben. Vorab sollte geklärte werden, ob die Gründe ausreichend sind. Sonst bleibt man auf den gesamten Kosten (auch die Namensänderung kostet...) sitzen. An die Änderung eines Nachnamens werden hohe Anforderungen gestellt.
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Diverse Gutachter haben Person A mitgeteilt, dass sie nur tätig werden, wenn sie durch eine Behörde beauftragt werden.ZitatMan kann ein Gutachten selbst in Auftrag geben. :
wirdwerden
-- Editiert von Moderator am 03.02.2019 19:50
Anderen Gutachter suchen. Vorkasse anbieten.
ZitatSicherheitsgründen :
Das wiederum hat nichts mit einem Gutachten zu tun.
Zitat:Anderen Gutachter suchen. Vorkasse anbieten.
Ok, vielleicht geht Person A davon aus, dass grundsätzlich kein Privatgutachten bei Namensänderungen erstellt werden.
Dann hat A offenbar noch nie sein Problem gegoogelt - da werden solche Gutachten reichlich angeboten.
Person A hat bei Google schon lange gesucht und nur 2 Psychiater im Raum Stuttgart gefunden, die dafür in Frage kommen, und die werden leider nur im Auftrag einer Behörde ein Gutachten ausstellen.
Die erste Frage ist doch, ob eine solche Begutachtung überhaupt zielführend ist. Wenn ja, was ich bezweifle, dann wäre die zweite Frage, ob der Betroffene denn überhaupt rüber gebracht hat, dass er den Gutachter selbst, und zwar mit Vorkasse finanziert.
wirdwerden
Wie könnte Person A sonst noch vorgehen, um eine berechtigte Änderung des Nachnamens zu erwirken?
Ohne ärztlicher Meinung wird die Behörde den Antrag ablehnen.
Person A hat auf Vorkasse hingewiesen, dennoch eine Absage erhalten.
Zitat:Wie könnte Person A sonst noch vorgehen, um eine berechtigte Änderung des Nachnamens zu erwirken?
Heiraten.
ZitatWie könnte Person A sonst noch vorgehen, um eine berechtigte Änderung des Nachnamens zu erwirken? :
Im Zweifel schlichtweg klagen.
Zitat:Zitat:Wie könnte Person A sonst noch vorgehen, um eine berechtigte Änderung des Nachnamens zu erwirken?
Heiraten.
Eine Adoption dürfte für Person A sinnvoller sein.
Person A hat bei Google schon lange gesucht Wohl kaum. Die lassen sich in 3 Minuten finden.
http://www.dipl-psych-liss.de/Namensaenderung.htm
https://www.w-a-praxis.de/psychologisches-gutachten-in-berlin/
https://palm-bonn.de/gutachten.htm
http://www.namensänderung-kiel.de/vorgehensweise.html
Das waren jetzt nur die von der ersten Seite, und die haben Sie alle nicht gefunden?
-- Editiert von muemmel am 02.02.2019 00:40
Person A suchte vermutlich bisher nur im Raum Stuttgart einen Gutachter.
Und jetzt?
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