Kurz: Mutter hat sich vom leibl. Vater des Kindes getrennt, heiratet als Kind ca. 2 Jahre ist. Danach folgen 2 weitere Geburten ...
Als das Kind 8 Jahre ist, wird der Nachname des Kindes (also vor jetzt 12 Jahren) geändert. Geht das so einfach? Muß da der leibliche Vater nicht auch gefragt werden oder ist das "nur" bei Adoption?
Hat der leibl. Vater jetzt "nur" noch die Verpflichtung zu zahlen, Kontakt zum Kind durfte er gem. Mutter des Kindes nie haben.
Namensänderung des Kindes nach Heirat der Mutter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Also heutzutage ist es nicht Möglich, den Nachnamen des Kindes einfach zu ändern.Schon gar nicht, wenn das Kind den Namen der neuen Familie erhält. Wie das allerdings vor 12 Jahren aussah, bin ich überfragt. Jedoch wird der leibliche Vater hier wohl nichts mehr gegen unternehmen können. Vor allem, wieso denn auch, und dann erst nach 12 Jahren?
Was das Umgangsrecht angeht, hätte der Vater auf seinen Umgang bestehen können, den sogar gerichtlich einklagen können.
Aber wieso macht Vater sich da erst heute Gedanken drum? Das hätte schon vor Jahren passieren müssen!!!
Im Prinzip verstehe ich Deine Frage nicht so recht.
Er hätte nicht alles mit sich machen lassen müssen....aber nach 12 Jahren nun alles zu bemängeln ist wohl etwas spät.
Mutter hat jeglichen Kontakt verboten,
damals: zu viel Geld um PKH zu bekommen, zu wenig um zu klagen.
Heute: Kind UND Mutter verlangen immer mehr ...
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So, wie ich dich verstanden habe, war der Vater nie mit der Mutter verheiratet !? Hatte das Kind denn überhaupt den Namen des Vaters ?
Nach 12 Jahren mit so etwas zu kommen, finde ich allerdings auch ziemlich merkwürdig ( war gelinde ausgedrückt ). Das klingt so nach Rache, in welcher Art auch immer. Hat euch dieses Thema wirklich 12 Jahre lang so auf der Seele gelegen und hattet zu wenig Geld, dass ihr jetzt damit kommt ?
Sofern die beiden verheiratet waren, und das Kind den Namen des Vaters trug, kann die Mutter heute den Namen nicht ändern. Ich meine, das ging auch damals schon nicht.
Deshalb gehe ich mal davon aus, dass sie gar nicht verheiratet waren oder?
Gruß
Anna
Warum wir erst jetzt darauf kommen. Nach 12 Jahren?
Ganz einfach, weil das "Kind" (mit 20 J) immer unverschämter wird und immer mehr Geld verlangt. Arbeiten? Nein, dafür bekommt es doch viel UHG. Ausbildung? Och, vielleicht studieren? Aber blos nicht sagen, ob man noch zur Schule geht, dann wird ja der laufende Unterhalt neu berechnet. Dann lieber Rückstand pfänden lassen und noch einmal reinhaun!!! (Bevor es zu spät ist).
Warum Rückstand??? Weil der Vater ziemlich jung war, als das "Kind" kam und das "schlimme" war, dass er noch zur Bundeswehr mußte und dann fix eine Ausbildung machen (da verdiente man damals nicht sehr viel und wie schnell summiert sich ein Betrag).
Und die Gesetze sind ja zugunsten des Kindes. Egal was passiert, das Kind kriegt Geld. Warum auch miteinander sprechen und eine gütliche Einigung erzielen.
Dann doch lieber pfänden und die Hau Ruck Weise anwenden.
Wenn der Vater dann in Schwierigkeiten kommt (beruflich), dann hat man wenigstens schon gepfändet, also ist es egal.
Solche Kinder sollten über´s Knie gelegt werden.
Selbständig wollen sie sein, aber nicht für sich selbst verantwortlich.
Dass auch der Rückstand gezahlt wird, ist selbstverständlich, aber gütliche Einigung?? Und warum dann die Schulbescheinigung oder einen Hinweis auf die potentielle Ausbildung ... dann wird der Unterhalt ja neu berechnet und man (Mutter und Kind, Mutter übrigens verheiratet, seit ca. 18 Jahren) könnten weniger erhalten.
Wo das doch hier im Staate so einfach ist mehr zu verlangen....
-- Editiert von Amicizia am 10.03.2004 12:43:52
--- Posting wurde vom Admin editiert
Wird der PKH denn auch die Pfändung mit einbezogen, d.h. bei der Berechnung ob PKH erteilt wird?
Eine Abänderungsklage kostet ´ne Menge Schotter, wenn Rückstand da ist.
Hm, was, wenn Vater nicht das nötige Kleingeld hat.
Ist alles ein bißl verhext momentan.
Volljährige Kinder müssen nachweisen, dass sie Unterhaltsbedürftig sind. Bei dem Verhalten Deiner Tochter brauchst Du möglicherweise gar keinen Unterhalt mehr zahlen. Wenn sie sich nicht nachweisbar in einer Ausbildung befindet, ist sie für sich selbst verantwortlich.
Aber wenn Du nicht dagegen vorgehen willst, dann können wird Dir leider auch nicht helfen. Gehe doch einfach zum Amtsgericht bzw. zum Jugendamt. Dort bekommst Du die notwendigen Auskünfte.
Klar wollen wir dagegen vorgehen, aber leider kostet so eine Abänderungsklage so viel und ... wie zahlen, wenn der Rückstand schon in enorm hohen Raten eingezogen wird (gepfändet) und nur der Freibetrag zur Verfügung steht ... hm. Jonglieren ist eh schon angesagt, irgendwie muß es gehen!
Momentan stehen wir der Angelegenheit etwas ohnmächtig vor... alles läuft wie ein Albtraum ab.
Also Jugendamt u/o Amtsgericht können hier nähere Auskünfte erteilen? Dann wollen wir das ausprobieren. Danke!
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Ja, dass ist wahr. Hm, wenn aber zuviel Geld da ist um PKH zu beantragen (d.h. man liegt kurz übern Satz) und zu wenig um die Verhandlungskosten etc. zu führen => wahrscheinlich dumm gelaufen oder kann man da auch noch irgend etwas machen?
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