Namensänderung einfach möglich ?

15. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
susanne42
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 54x hilfreich)
Namensänderung einfach möglich ?

Hallo zusammen ,
Meine Ex und Ich ( Vater ) haben uns ende 2002 getrennt , verheiratet waren wir nicht aber haben geteiltes Sorgerecht.
Seid anfang 2003 lebt mein Sohn ( 8 Jahre ) bei mir ( Vater ) da mir das ABR für unseren Sohn zugesprochen wurde.
Das Kind trägt bisher den Namen der Mutter aber lebt wie gesagt bei mir , die Mutter möchte nun wieder heiraten und sagte zu meinem Sohn vor 1 woche das er bald den Nachnamen ihres neuen Mannes bekommen würde , mein Sohn möchte dieses nicht genauso wie ich.
Sie ist der meinung das sie dieses einfach so machen kann ich denke das gegenteil , und hoffe das ich richtig liege ?
Angenommen sie heiratet jetzt demnächst dann müsste ich doch der Namensänderung zustimmen oder etwa nicht ?
Hänge etwas in der zwickmühle denn wie gesagt er trägt ihren Namen und wenn sie jetzt heiraten würde und mein Sohn seinen Namen nicht annehmen würde , dann würde er ja keinen Nachnamen von Mama oder Papa mehr haben , was kann man dagegen machen ?
Wie gesagt meine EX will aufjedenfall den Namen von ihrem zukünftigen annehmen und mein Sohn genauso wie ich wollen nicht das er seinen Namen bekommt.
Ich hoffe ihr könnt helfen ?

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13 Antworten
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#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Guten Morgen, susanne42!
Es gibt hierzu ein Namensänderungsgesetz und das gestattet zwar den Antrag auf Namensänderung zu stellen, aber es müssen schon wichtige Gründe zur Namensänderung vorliegen. Letztendlich entscheidet das Vormundschaftsgericht über eine Namensänderung und ich sehe im Moment weder einen wichtigen Grund noch sollte man nicht außer Acht lassen, dass ein Name Teil der Identität eines jeden Menschen darstellt. Auch und gerade dein Sohn hat einen Anspruch auf Identität. Wenn der Junge also keinen Bezug zum Stiefvater hat und kein Teil dieser Stieffamilie darstellt, warum sollte er diesen Namen annehmen? Du könntest aber deinerseits eine Namensänderung beantragen, wenn es eurem Sohn recht ist. Der Weg hat bestimmt mehr Aussicht auf Erfolg. Ich z.B. trage seit meinm 7ten Lebensjahr den Geburtsnamen meiner Mutter, weder ihren jetzigen noch den meines Erzeugers. LG

-- Editiert von ARTiger am 15.09.2007 07:34:46

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#2
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

hallo susanne warum beantragst du nicht einen doppelnamen für dein kind ?
dann hätte es deinen namen und der mutter ihren geburtsnamen.

mfg ostseeperle;)

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#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

@Ostseeperle: Netter Vorschlag. Und dann? Bei einer späteren Heirat des Jungen, am Ende noch mit ´nem Mädel, die ihrerseits mit einem Doppelnamen aufwarten kann, ist die Verwirrung wohl komplett. Mehr als zwei Nachnamen sind nicht gesetzlich nicht zulässig und dann sind da mindestens zwei von den Elternteilen sauer, zumal diese sich mit ihren Expartnern schon zu Kindeszeiten - wie jetzt hier - über die Namensgebung gezankt haben. - Zitat: "Und die Verwirrung wird all jene verwirren, die nicht wissen, mmhh... und niemand wird wirklich genau wissen, wo diese kleinen Dinge zu finden sind, die verknüpft sind mit einer Art von Handarbeitszeug, das durch die Verknüpfung verknüpft ist. Und zu der Zeit soll ein Freund seines Freundes Hammer verlieren. Und die Jungen sollen nicht wissen, wo die Dinge, die jene Väter erst um acht Uhr am vorhergehenden Abend dort hingelegt hatten, kurz vor Glockenschlag..."!!! - Monty Pyton - Das Leben des Brian. :rock:

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#4
 Von 
susanne42
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 54x hilfreich)

Also um es nochmal zu betonen ich bin nicht die Susanne sondern der Vater des Kindes was auch bei mir lebt :-)
Danke erstmal für eure Antworten , sollte im Klartext heissen wenn meine EX jetzt Heiratet nimmt mein Sohn nicht automatisch den Namen ihres Mannes an sonder behält seinen jetzigen ?
Wie gesagt mein Sohn möchte auch nicht seinen Namen anehmen.

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#5
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo Papa Susi! :grins:
Die Eheschließenden werden gefragt, welchen Namen das Kind annehmen soll und da solltest du evtl. präventiv doch mal beim Vormundschaftsgericht vorstellig werden. Die Argumente habe ich dir bereits geliefert. Ich weiss nicht wie sich so eine Geschichte entwickeln könnte, sollten die anderen Zwei einfach so mal eben entscheiden, wie es ihnen gefällt, ohne dich mit einzubeziehen. Mitunter ist das deutsche Recht etwas fragwürdig, wenn es um vollendete Tatsachen geht.

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#6
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Wenn der zukünftige nicht der Vater ist( was er ja wohl nicht ist) wird das Kind seinen bisherigen Namen behalten.

Euer Kind wird auch nicht gefragt werden, welchen Namen es möchte, es sei denn, irgendwer von Euch stellt einen Antrag

Euer gemeinsames Kind hat nichts mit der Hochzeit der Mutter (namentlich) zu tun.

Dann heißt nun jeder bald anders, aber ist in 2007 in Deutschland sowieso der normale Werdegang.

Solange die Kinder noch unahängig vom Nachnamen wissen, wer sie sind, und woher sie kommen, ....

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#7
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

So, nochmal schlau gemacht. Ohne deine Zustimmung geht es definitiv nicht - basta! :cheers:

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#8
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

@warum: darum! :grins:

Nee, mal Scherz beiseite.

Die beiden haben doch das gemeinsame Sorgerecht und sind somit zu allen, das Kind betreffenden Entscheidungen zur Abstimmung verpflichtet.

Meine Stieftochter trägt jetzt meinen Namen, auf Wunsch der Mutter. Diesem Wunsch musste der Vater meiner Stieftochter die Zustimmung geben. Diese Zustimmung wurde erteilt. Ansonsten wäre es so geblieben, dass meine Stieftochter ihren Geburtsnamen behalten hätte.

Noch was zum knobeln:
Mein Bruder trägt nicht den Namen seiner Mutter und auch nicht den Namen seines Vaters. Wie ist der zeitliche Ablauf, der dazu geführt hat
Ich trage nicht den Namen meiner Mutter, auch nicht den Namen meines Vaters und nicht den Namen meines Bruders. Tip: Ich bin der Ältere. :banana:
Kein Scherz, sondern das Leben!!! :crazy:

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#10
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

@warum: Stimmt, du hast recht!

Aber zum knobeln biste wohl zu müde, oder was??? Ich werde hier natürlich nicht meine komplette Sippenkultur offenlegen, da bitte ich um Verständnis, aber inhaltlich verhält es sich wie beschrieben. :cheers:

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#12
 Von 
Daisy77
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Noch was zum knobeln:
Mein Bruder trägt nicht den Namen seiner Mutter und auch nicht den Namen seines Vaters. Wie ist der zeitliche Ablauf, der dazu geführt hat
Ich trage nicht den Namen meiner Mutter, auch nicht den Namen meines Vaters und nicht den Namen meines Bruders. Tip: Ich bin der Ältere.

Ich würde sagen, deine Mutter hat neu geheiratet und du trägst noch den Mädchennamen deiner Mutter. Oder du selber hast geheiratet und trägst jetzt den Namen deiner Frau.

Kommt dem das nahe?????

-----------------
"LG Daisy"

-- Editiert von Daisy77 am 16.09.2007 21:51:59

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#13
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo Daisy77!
Ich danke dir, für deinen Einsatz und du bist auf dem richtigen Weg.
Noch ein paar mehr Hinweise:
Der Nachname meines Vaters war nie der Nachname meiner Mutter, der Nachname meines Bruders war nie der Nachname seines Vaters und der Nachname meines Bruders Mutter war nie der Nachname meines Bruders Vater. :party:

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