Hallo,
ich habe ein großes Problem. Ich habe eine 6jährige Tochter, die ich bekommen habe, als ich mit dem KV noch nicht verheiratet war. Sie trug meinen Nachnamen Meyer. Ein halbes Jahr nach der Geburt habe ich den Mann auf Drängen der Familie (er ist Moslem) geheiratet. Es ging aber kurz danach wieder auseinander. Ich hatte zwar seinen Namen angenommen, ihn bei meiner Tochter aber nie ändern lassen. Meine Tochter ist immer noch der Meinung Meyer zu heißen. Allerdings musste ich jetzt mit Erschrecken feststellen, dass die Änderung bei ihr wohl automatisch erfolgt ist. Ich werde jetzt im Herbst meinen neuen Mann, mit dem ich auch ein gemeinsames Kind habe, heiraten. Und eigentlich wollten wir alle den gleichen Namen haben. Ich frage mich auch, wie ich meiner Tochter mit 6 Jahren klar machen soll, dass sie einen anderen Nachnamen hat. Des weiteren habe ich auch Angst, dass wenn die Familie meines Exmannes erfährt, dass meine Tochter deren Familiennamen trägt, dass sie versuchen stärker auf mich und das Kind einzuwirken. Dazu ist zu sagen, dass mein Ex und seine Failie sehr radikale Moslems sind und auch dem Kalifatstaat angehören (Trennungsgrund) und ich auch um mich und mein Kind Angst habe. Leider haben mein Ex und ich das gemeinsame Sorgerecht. Ich weiß halt nur nicht, wie ich mich am besten verhalte, da mir bei der damaligen Trennung auch schon Gewalt angedroht wurde.Der Nachname meines Ex`ist in unserer Stadt auch bekannt, da sein Vater und auch er selber schon polizeilich auffällig waren.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe
Namensänderung meiner Tochter
--- editiert vom Admin
Nun ja, da frage ich mich mal wieder wer sich hier was eingebrockt hat..... So kanns halt gehen, wenn einheimische deutsche Männer nicht mehr gut genug sind. Also, daß der Kerl ein fanatischer Moslem ist das wusstest du doch auch schon vorher, oder? Wie man mit so jemanden dann auch noch ein Kind zeugen kann, also dafür fehlt mir jegliches Verständnis. Der KV muss jedenfalls sein schriftliches Einverständndis geben. So sind unsere Gesetze nun mal. Das Kind kann einem schon leid tun.
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@python
also manche menschen sind sehr gut darin sich zu verstellen und schaffen dies auch sehr gut das ganze 2 jahre durchzustehen! und man merkt das in einer beziehung erst wenn man dann ein jahr zu hause ist!!!! rede da echt aus erfahrung! wenn du dann wirklich zeit hast richtig alles aufzuräumen und klar schiff zu machen, und dann fallen dir verbotene neo-nazi-aufnahmen in die hand!!!!! kotz!
@les
ich kenne mich ja nicht aus, aber ich denke doch das es da irgendeine möglichkeit geben muss, dass das kind den neuen namen bekommt. einbenennung wegen kindeswohl....
toitoitoi
bimbam
Hallo zusammen !!
Misch mich nur ganz kurz ein ,denn ich bin mir nicht ganz sicher ob das stimmt ,aber :
Der Name kann nur 1 MAL geändert werden !!
So ist es mir bekannt und hier im Forum wird das auch öfter ewähnt (in ähnlichen Threads)
Soweit ich das verstehe wurde der Name schon geändert ,von den Namen der KM in den das KV .
Für mich wäre die logische Schlussfolgerung ,das es nicht noch einmal möglich ist !!
Kann da vielleicht noch mal jemand nachharken ,ob das so stimmt oder ich total daneben liege ??
LG
--- editiert vom Admin
Alles klar ,dickes DANKE !!
Und schon wieder was gelernt !
Ich liebe dieses Forum !
So ganz automatisch und vor allem unbemerkt, so dass nicht mal die Mutter weiß, dass ihr Kind einen anderen Namen bekommt, geht es aber nicht. So weit ich weiß, ist bei der Beantragung der Eheschließung auch ein Formular mit auszufüllen, dass das Kind ebenfalls den Ehenamen erhalten soll, ist zwar kein großer Akt, aber gerade hier in Deutschland mit seiner Bürokratie geht doch nichts ohne. Dann wird auch die Namensänderung des Kindes in der Trauzeremonie erwähnt.
Was ganz sicher ist: Das Kind erhält eine neue Geburtsurkunde, in der der neue Familienname steht. Spätestens dann hätte es klar sein müssen. Wurde noch nie ein Kinderausweis oder Reisepass etc. beantragt? Was ist mit der Krankenkasse, mit der Versicherungskarte? Solche Dinge werden doch nicht auf Zuruf mit irgendwelchen Namen ausgestellt. Auch bei einem Sparkonto etc. ist die Geburtsurkunde vorzulegen.
Ich würde sagen, hier hat jemand mächtig geschlafen.
Fakt ist jedenfalls, dass der Name nur mit Einverständnis des Vaters geändert werden kann, da er das Sorgerecht mit innehat und das Kind auch seinen Namen trägt.
Das Einverständnis kann er auch nicht einfach nur mal eben so schriftlich geben, sondern muss er vor dem Standesamt erklären (er muss persönlich da erscheinen).
@ bimbambule
Es gäbe die Möglichkeit, die Einwilligung des KV durch das Gericht ersetzen zu lassen, aber nur, wenn es für das Wohl des Kindes unbedingt erforderlich wäre. Und auch bei dieser Möglichkeit wird zuerst der KV gehört, also einfach so, ohne ihn zu informieren ist das nicht drin, die Erfolgsaussichten sind außerdem sehr gering.
@ Dori
Da - wie Warum schon sagte - hier eine automatische Einbenennung eines leiblichen Kindes beider Ehepartner bei der Eheschließung erfolgte, darf der Name noch 1 x geändert werden, dann ist aber Schluß.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
-- Editiert von kuschelbaerr am 19.06.2007 08:15:04
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