Namensänderung möglich? Kann ich verheiratet bleiben und meinen Geburtsnamen wieder annehmen?

24. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Butzichen
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)
Namensänderung möglich? Kann ich verheiratet bleiben und meinen Geburtsnamen wieder annehmen?

Hallo ihr Lieben,

ich weiß jetzt nicht ob das hier das richtige Forum dafür ist, aber ich versuch´s einfach mal.

Ist es eigentlich mögich, dass ich (verheiratet und Name des Ehepartners angenommen) meinen Geburtsnamen wieder annehme und verheiratet bleibe?

Für diesen Wunsch gibt es mehrere Gründe: zum Einen ist der jetzige Name ziemlich lang und wird im Alltagsleben ständig falsch geschrieben.

Aber der Hauptgrund ist, dass mich die Familie meines Mannes total ablehnt und ausgrenzt. Zum Einen weil ich schon einmal verheiratet war (sind halt erzkatholische Leute, weil ich keine Kinder möchte etc, etc., Kurz: ich kann so gut wie gar nichts richtig machen.

Ich weiß nicht, ob das Jemand verstehen kann, aber mir widerstrebt es einfach, diesen Namen zu tragen.

Also: kann ich meinen Namen abändern lassen?

Grüße

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

hallo butzichen

Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Erklärung kann gegenüber dem Standesbeamten widerrufen werden; in diesem Falle ist eine erneute Erklärung nach Satz 1 nicht zulässig. Die Erklärung und der Widerruf müssen öffentlich beglaubigt werden.


frag doch einfach mal bei deinem standesamt nach

mfg Ostseeperle

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Butzichen
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Ostseeperle,

erst mal Danke für deine Antwort.

Da ich sowieso bald (wenn ich denn mal Zeit hab) meinen neuen Personalausweis abholen muss, werd ich dort gleich mal nachfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

Oder ganz anders handeln - im normalen Alltagsleben deinen "alten" Namen führen, Unterschrift unter gesetzlichen Dokumenten mit deinem offiziellen Namen.
Mein Bruder hat einen Doppelnachnamen und nutzt nur seinen reinen Geburtsnamen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
flp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo liebe community,

mein name ist benjamin, ich bin 20 jahre alt und ich wuerde gerne meinen namen aendern lassen.
ein antragsformular habe ich bereits von meinem landkreis erhalten.
ich mag meinen vornamen überhaupt nicht und würde diesen gerne ändern lassen.
als kleines kind wurde ich immer mit "benjamin blümchen" gehänselt. auch im jetzigen alter fällt dieser name immer wieder, zwar nicht extrem, aber es nervt trotzdem ziemlich.
desweiter bin ich selbstständig. wenn ich kontakt zu geschäftspartnern etc. aufnehme, komme ich mir mit meinem namen immer ziemlich blöd vor.
meint ihr, dass reicht als grund für eine namensänderung?

ich bin neu hier, daher sag ich im vorraus schonmal tschuldigung, wenn ich im falschen threat gelandet bin!

mfg ben

-- Editiert von flp am 26.01.2008 01:53:58

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
flp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

mag mir keiner helfen oder kennt sicher keiner aus?

es geht um meine zukunft, daher is mir das ziemlich dringend!

waere ueber jede hilfe erfreut.

danke schonmal :)

gruss ben

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
flp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

mag mir keiner helfen oder kennt sicher keiner aus?

es geht um meine zukunft, daher is mir das ziemlich dringend!

waere ueber jede hilfe erfreut.

danke schonmal :)

gruss ben

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Ben,

ich denke nicht, dass deine Begründung ausreicht. An eine Namensänderung werden hohe Maßstäbe angelegt. *Nicht gefallen* reicht da nicht. Du musst fundiert begründen und belegen können, warum dich der Name belastet. Ggf. könntest du einen weiteren Vornamen dazu nehmen, den du dann als "Rufnamen" führst, aber auch dafür wirst du mit deinen eher dürftigen Argumenten eher keine Zustimmung erhalten.

Warum erkundigst du dich nicht einfach bei deinem - für Namensänderungen zuständigen - Standesamt, anstatt hier patzig zu werden, weil mal niemand reagiert??

Und bei deinem Namen ist es doch nun wirklich kein Problem, dass *jamin* einfach wegzulassen...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Senor James
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 22x hilfreich)

wo isser denn patzig geworden???

Eine Bekannte meines Exes hat sich den Vornamen ändern lassen, weil er ihr nicht gefallen hat..

Frag mich bitte nicht wie genau das funktioniert hat, aber es hat ewig gedauert und hat nen Haufen Geld gekostet, das war dann schon im vierstelligen Bereich.

Geh doch einfach mal zum Standesamt und mach Dich schlau drüber.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Ich habe die dritte Aufforderung, dass sich doch mal jemand rühren soll, weil es um seine Zukunft geht, als patzig empfunden. Wenn es so wichtig ist, dann mach ich mich anderweitig schlau. Aber vielleicht ist mein diesbezüglicher Level derzeit etwas niedrig. Ben(jamin) möge mir verzeihen.

Ich habe meinen Vornamen geändert, mich daher mit der Thematik intensiv auseinander gesetzt und bin somit der Meinung, dass seine Argumente nicht reichen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Meine alte Schulkollegin hieß Caecilie ,sie wollte ihren Namen auch ändern ,weil er 1.Altmodisch war und 2.niemand schreiben konnte ,3.sie ihn hasste und 4.sie die Abkürzund Cilli scheußlich fand .(Wurde oft gehänselt ,Kinder können gemein sein)
Das war aber anscheinend nicht Grund genug ,sie durfte ihn nicht ändern ,hat es fast ein Jahr lang versucht .

Rechtlich kann ich dazu nichts sagen .
Kann nur weiter geben wie es meiner Freundin ergangen ist .

@flp
Ich finde den Namen Benjamin toll.
Ich hätte mein 2.Kind so genannt ,wenn es ein Junge geworden wäre ,jetzt ist sie eine Larissa :)

LG

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Ich finde Benjamin auch nicht schlimm. Caecilie würde mich deutlich mehr belasten. Aber die Geschmäcker und Empfindungen sind halt verschieden.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Senor James
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 22x hilfreich)

@mikkian
ooooooooch du :neck: guck doch mal.. is ein doppelposting.. war wahrscheinlich der zeigefinger auf der Maus zu schnell... nimms doch nicht persönlich ;)

Aber Benjamin find ich auch total schnuckelig.. hätt ich meinen Sohn, wenn ich denn einen hätte auch genannt..

Gibt aber ja auch noch Lars den Eisbär :)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Ok, senor, hast ja recht :cheers: Und das nächste Mal schau ich genauer hin, bevor ich jemand anderen als patzig bezeichne...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.146 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.634 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen